hallo allerseits,
angenommen bei jemandem ( single ) wird kontopfändung betrieben.
bei der person wird das konto ab einem bestimmten betrag gesperrt ( kein geld mehr von der bank ).
da dieser person das geld aber nicht reicht ( lebensunterhalt ), was kann er tun ? welche massnahmen einleiten um an sein konto zu kommen ?
ein auszahlen der gesamtsumme an den gläubiger ist nicht möglich ( da die person eigentlich nur in schulden lebt )
person hat festes einkommen von ca 1.800 euro im monat netto
mfg
hallo allerseits,
hallo einerseits 
bei der person wird das konto ab einem bestimmten betrag
gesperrt ( kein geld mehr von der bank ).
Hm, bei Pfändung wird eigentlich das Konto komplott gesperrt, nicht erst ab einem bestimmten Betrag. Klingt so, als hätte die Person schon einen Beschluss vom Gericht. Dort steht dann drin (unterstellt der Single hat keine Unterhaltsverpflichtung), dass knapp 1000 Euro vom Gehalt dem Schuldner zu belassen sind.
da dieser person das geld aber nicht reicht ( lebensunterhalt
), was kann er tun ? welche massnahmen einleiten um an sein
konto zu kommen ?
Die einzige Möglichkeit ist, mit dem Gläubiger zu verhandeln und eine Ruhendstellung zu erreichen
ein auszahlen der gesamtsumme an den gläubiger ist nicht
möglich ( da die person eigentlich nur in schulden lebt )
person hat festes einkommen von ca 1.800 euro im monat netto
Naja, 1800 netto sls Single sind doch üppig… Es ist nun mal so, dass laut Gesetz Single ohne Kind knapp 1000 Euro beanspruchen kann, auch wenn er einen höheren Lebensstandard hat. Auch die Schulden (und evtl. zu zahlende Raten) sind kein Argument. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht bekommen die Gläubiger und zwar die, die auch gepfändet haben.
Gruss
Hans-Jürgen
Hallo Eric,
unter http://www.insolvenzanwalt24.de/download/Nettolohn-P… kannst du leicht selbst nachschauen, wieviel dir von deinem Netto- Einkommen gepfändet werden darf.
Evtl. gibt es noch zusätzliche Freibeträge, die dieses Netto-Einkommen noch weiter senken können (und somit den pfändbaren Betrag mindern), aber darüber müsstest du dich dann schon bei einem Rechtsanwalt oder Schuldnerberater etc. rechtsverbindlich informieren.
Gruß,
Robi