Zwangsvollstreckung gemäß $ 758a ZPO

Meine Forderung gegen meinen EX-Vermieter beträgt ca. 1300 EUR. Der Obergerichtsvollzieher hat mir nun schon zweimal den Vollstreckungsbescheid zurück gesandt, jeweils mit einer Rechnung von EUR 19,00! Diesmal habe ich ein Vollstreckungsprotokoll bekommen, bin nur absolut ratlos, wie ich nun weiter vorgehen muss. Ich tippe mal den Text ab, den das Protokoll enthält:

An Ort u. Stelle / Versuch: Um wegen der Forderung des Gläubigers un der weiteren Kotten der Zwangsvollstreckung sowie der Zinsen bis zur Zahlung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, habe ich mich heut an Ort und Stelle begeben 9.30 Uhr.

Angetroffen:
Ich traf weder den Schuldner noch einen zur Familie gehörigen oder bei dem Schuldner angestellen Erwachsenen an und fand die Räumlichkeiten bei mehreren Versuchen verschlossen. Der Schuldner wurde mit meinem Auftrag schriftlich bekannt gemacht und aufgefordert, den geschuldeten Betrag und die Kosten umgehend zu zahlen. Er wurde auf eine zwangsweise Öffnung seiner Räumlichkeiten hingewiesen.

Vermerke:
Meine schriftliche Nachricht, heute zwischen 9.00 und 11.00 Uhr im Hause zu sein blieb unberücksichtigt.

Von Zwangsmaßnahmen habe ich gemäß $ 758a Abs.1. ZPO abgesehen. Danach ist für die Zwangsvollstreckung gemäß $ 758a ZPO eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung der Räume des Schuldners erforderlich. Die Vollstreckung habe ich vorläufig eingestellt.

Was kann, muss ich jetzt tun? Ich möchte gerne, dass die Wohnung aufgemacht wird und endlich gepfändet wird. Stattdessen bekomme ich den Vollstreckungsbescheid zurück ohne eine Angabe, was zu tun ist. Den Paragraphen habe ich mir durchgelesen, aber bitte, was ist der nächste Schritt bzw. die nächsten Schritte??

Hallo!
In diesem Fall können Sie entweder einen richterlichen Haftbefehl beantragen (der kommt auf schönem rosa Papier) oder, wie schon genannt, durch „polizeiliche Öffnung“ Zugang zur Wohnung beantragen.
Viel Erfolg!
Miriam Müller

Hallo, vielen Dank schon einmal.

Ich wohne mittlerweile ca. 400 km entfernt, kann ich zur hiesigen Polizei gehen? Setzen die sich dann mit dem Gerichtsvollzieher dort in Verbindung? Das muss doch irgendwie abgesprochen werden!

Hallo!
Nein, das muss im Gebiet des Schuldners passieren. Die Polizei in Berlin kann sich ja nicht um etwas kümmern, was in München passiert ist. Auch der Gerichtsvollzieher kümmert sich nur um die Angelegenheiten, die in seinem Gebiet liegen.
Liebe Grüße