Hallo an alle,
ich möchte aus einem (deutschen) Zahlungstitel gegen einen Schuldner mit doppelter (deutscher und US-)Staatsbürgerschaft in den USA vollstrecken, kann mir jemand sagen, wie man das anfängt, was ca. an Kosten auf den Gläubiger zukommt und ob sämtliche der notwendigen) entstehenden Kosten vom Schuldner erstattet verlangt werden können? Oder kann mir jemand einen link setzen?
Danke im voraus,
Twoolie
Hallo!
Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Ich gehe aber davon aus, dass amerikanische Gerichte den deutschen Titel schlichtwegs nicht anerkennen werden (umgekehrt anerkennen wir ja die amerikanischen auch nicht). Du wirst daher in den USA nochmals klagen müssen.
Gruß
Tom
Hallo,
klar, geht grundsätzlich alles, ist aber extrem aufwändig, teuer und wie in jedem Fall der Zwangsvollstreckung ohne Erfolgsgarantie. Da die Sache so kompliziert ist, und teilweise nicht nur internationales sondern auch noch interlokales Recht (Hier greift teilweise Bundesstaatenrecht ein) zu berücksichtigen ist, solltest du die Sache auf jeden Fall einem im internationalen Recht spezialisierten Kollegen übertragen, der dann nach Möglichkeit in der Nähe des Schuldners auch noch einen Kontakt zu einem Kollegen hat. Und dann geht es erst mal mit beglaubigter Übersetzung von Urteil und Titel los, … und dauert und kostet. Zunächst mal muss das Urteil überprüft werden, ob es mit den geltenden amerikanischen Rechtsgrundsätzen vereinbar ist, dann wird der Titel (ggf. auch nur teilweise) anerkannt und dann laufen irgendwann auch die Vollstreckungsmaßnahmen drüben an.
Gruß vom Wiz
Gruß vom Wiz
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Hallo Twooli,
sofern du einen vollstreckbaren Titel hast, ist das Verfahren mit den USA relativ unkompliziert. Es gibt ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von vollstreckbaren Titeln. Am besten wendest du dich an einen deutschsprachigen RA in den USA und machst mit ihm ein Erfolgshonorar oder ein Pauschalhonorar aus. Es haben sich dort viele, vor allem internationale Kanzleien, darauf spezialisiert.
Viele Gruesse,
BM
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