Zwangsvollstreckung in den USA

Hallo liebes Forum,

mal angenommen ein Schuldner siedelt um seinen Gläubigern zu entkommen in die USA über.
Die neue Anschrift ist bekannt.

Welche Möglichkeiten haben die Gläubiger um die Forderungen einzutreiben?

Danke für Eure Antworten

Euer
Ebenezer

Hallo!

Wenn der Schuldner geschickt vorging, nahm er seinen Wohnsitz in einem Bundesstaat, der ausländische Urteile nicht ohne weiteres anerkennt http://harnisch-partner.de/vollstreckung-deutscher-urteile-in-usa/

Gruß
Wolfgang

oh, jetzt hast du mich neugierig gemacht. Welches sind denn die 19 verbleibenden Staaten?

Gruß
VB

so ein ganz bisschen hängt das auch von dem Gläubiger ab. Beispiel: Der Schuldner hatte den Auftrag, 20 gebrauchte Harleys in Kommision zu verkaufen (Auftraggeber der freundliche Club mit dem Namen Bandidos). Den Auftrag erfüllt er auch und zwar in dem er die Maschinen an einen weiteren freundlichen Club (mit dem Namen Hells Angels) verkauft. Leider vergisst er die Kaufsumme abzgl. seiner Provision an die netten Herrn des ersten Clubs weiterzugeben. Anstattdessen verpieselt er sich z.B. nach Miami.

In diesem oder ähnlich gelagerten Fällen muss er nicht von der Tatsache ausgehen, das hier der „Arm des Gesetzes“ genutzt wird. Anstattdessen könnten auch Freunde von den netten jungen Herren des ersten Clubs auch bei ihm zuhause auf der Matte stehen.

Hallo!

Suche nach Unterzeichnerstaaten des Foreign Money Judgement Recognition Act. Alle anderen sind die Staaten, wo es noch etwas schwieriger wird, in D entstandene Forderungen durchzusetzen.

Das Ursprungsposting erscheint mir nicht plausibel. Schulden (Verbindlichkeiten, die nicht aus verbotenen Handlungen resultierten) sind kein Grund, das Land zu verlassen.

Gruß
Wolfgang

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Guck mal hier: http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/07__Vermischtes/Forderungen__Einziehung.html

Hallo Wolfgang,

naja,
die Masse macht es:

Sie liebt den DJ

Irgendwann hat man einfach keinen Bock mehr sich mit seinen Gläubigern auseinanderzusetzen.

Hallo!

Wenn Gläubiger vor die Wahl gestellt werden, entweder mit einem bescheidenen Vergleichsbetrag zufrieden zu sein oder gar nichts mehr zu bekommen, weil der Schuldner Insolvenz anmeldet, bekommt man auf die eine oder andere Weise jede Kuh vom Eis. Bei einem Ehepaar, das fein säuberlich risikobehaftete Aktivitäten und Eigentum am Vermögen trennte, beißen Gläubiger eh auf Granit. Der Schuldner badet im Pool des Ehepartners. Dafür muss man nicht auswandern, geht ganz legal in D.

Gruß
Wolfgang

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