Zwangsvollstreckung Kosten

Hallo Experten,

wie sieht es rechtlich in folgendem Fall aus?

X befindet sich in der Insolvenz. Y ist die Insolvenz bekannt.
Y leitet gegen X mit rechtsanwaltlicher Hilfe trotzdem die Zwangsvollstreckung ein.
Aufgrund der damit einhergehenden Kontosperrung kann X Rechnungen nicht bezahlen.
Es entstehen Mahngebühren, die X zahlen soll und ein Vertrag wird gekündigt (Privathaftpflichtversicherung).

Die Zwangsvollstreckung wird eingestellt, als X dem zuständigen Amtsgericht den Insolvenzbeschluß zukommen lässt.

Kann X die Mahngebühren gegenüber Y geltend machen? Was ist mit Schadensersatz wegen der Versicherung, was wäre im Schadensfall passiert?

Welche Kosten kommen auf Y zu, da die Verfahrenkosten ihm/ihr auferlegt werden (Forderungshöhe: 220 €).

Gruß

Hagen

Hi,

Y ist die Insolvenz bekannt.
Y leitet gegen X mit rechtsanwaltlicher Hilfe trotzdem die
Zwangsvollstreckung ein.

Wenn die Insolvenz auch dem RA bekannt war, könnte man ggf. sogar über eine Anwaltshaftung (zwischen Y und RA) nachdenken, wenn Y glaubhaft darlegt, dass er um die Folgen der Insolvenz für eine mögliche Einzelzwangsvollstreckung nicht wusste.

Es entstehen Mahngebühren, die X zahlen soll
Kann X die Mahngebühren gegenüber Y geltend machen?

Sind die gerichtlichen Gebühren gemeint?
Meines Wissens zahlt die Kosten sowieso erstmal der Y, weil er das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. § 22 GKG).
Ist X nicht solvent, haftet der Y weiter als Gesamtschuldner (vgl. § 31 GKG).

Was ist mit Schadensersatz wegen der Versicherung, was wäre im
Schadensfall passiert?

Spontan überfragt. Ist denn dadurch überhaupt ein Schaden entstanden?
Das die Haftpflicht nun wegfällt, geht, im Falle eines Haftpflichtfalls, zu Lasten der Masse. Schäden der Masse macht dann meines Wissens der IV geltend.

Welche Kosten kommen auf Y zu, da die Verfahrenkosten ihm/ihr
auferlegt werden (Forderungshöhe: 220 €).

Die veranlassten Verfahrenskosten, die Vergütung für den Rechtsanwalt, etwaige kausale Schäden (soweit sie entstehen und Y sie zu vertreten hat).

Gruß
dolo agit