Zwangsvollstreckung noch zulässig ?

hallo

angenommen jemand wird von einem gläubiger verklagt auf die rückzahlung einer summe. derjenige stimmt der klage zu und einigt sich mit dem anwalt des gläubigers auf eine monatige rückzahlung eines betrags X.

die person zahlt immer brav jeden monat den betrag. im dezember letzten jahres zahlt die person dann nicht mehr.

im märz diesen jahres wird dann vom gläubiger eine zwangsvollstreckung über desen anwalt beauftragt.

nun wurde im april plötzlich wieder der betrag X bezahlt.

kann jetzt trotzdem noch zwangsvollstreckt werden ? oder wird weiterhin jetzt wieder jeden monat bezahlt ( oder auch nicht ) ?

wer ist hier im recht ? der gläubiger ? oder die person die wieder gezahlt hat und somit keine zwangsvollstreckung will

mfg

Zunächst ist zu sagen, dass es keinen Anspruch auf Einräumung einer Ratenzahlung gibt.
Die Einräumung einer solchen ist ein Entgegenkommen des Gläubigers. Soweit man sich auf eine Ratenzahlung einigt sollte diese auch peinlichst eingehalten werden. Meistens sind die Ratenzahlungsverträge mit einer kassatorischen Klausel ausgestaltet, d.h. sollte der Schuldner nicht vereinbahrungsgemäß zahlen, ist die Gewährung der Ratenzahlung hinfällig. Der ganze Betrag ist dann wieder fällig und die Zwangsvollstreckung kann fortgeführt werden (in den gesamten Restbetrag)

ml.