hallo
angenommen jemand wird von einem gläubiger verklagt auf die rückzahlung einer summe. derjenige stimmt der klage zu und einigt sich mit dem anwalt des gläubigers auf eine monatige rückzahlung eines betrags X.
die person zahlt immer brav jeden monat den betrag. im dezember letzten jahres zahlt die person dann nicht mehr.
im märz diesen jahres wird dann vom gläubiger eine zwangsvollstreckung über desen anwalt beauftragt.
nun wurde im april plötzlich wieder der betrag X bezahlt.
kann jetzt trotzdem noch zwangsvollstreckt werden ? oder wird weiterhin jetzt wieder jeden monat bezahlt ( oder auch nicht ) ?
wer ist hier im recht ? der gläubiger ? oder die person die wieder gezahlt hat und somit keine zwangsvollstreckung will
mfg