Hallo unbekannter Fragesteller.
vorab: Auch hier, auf www, scheint mir ein freundlicher Umgangston angebracht.
Dazu gehört eine Anrede, ein Dankeschön, eine abschließende Grußformel und auch ein Name. Der Name kann meinetwegen auch ein Nickname sein, aber irgendwie möchten wir Sie doch ansprechen?
Zur Frage:
Immer, wirklich immer, wenn ich mit Rechtsanwälten zu tun hatte, haben mir diesealles, aber auch alles, was sie in meinem Namen getan oder in meinem Auftrag (von der Gegenseite oder von Dritten) bekommen haben, unaufgefordert in Kopie zugeschickt. Als Mail oder als Papierpost, je nachdem, wie der Rechtsanwalt organisiert oder drauf war.
Ist also schon mysteriös, wenn das stimmt, was Sie vortragen.
Sie hätten nach meiner Erfahrung also im Laufe der Zeit, noch v o r Vorlage der Rechung
- den Auftrag an den Gerichtsvollzieher
- die Fruchtlosigkeitsbescheinigung
- das Gerichtsvollzieherprotokoll
- die eidesstattliche Versicherung
- und … (?)
bekommen müssen.
Was würde i c h jetzt tun?
Ich würde den Rechtsanwalt anschreiben (ja, schreiben), im ersten Schritt vielleicht noch ohne Einschreiben, und ihn bitten, Ihnen diese Papiere für Ihre Unterlagen oder zwecks Nachvollzug der Rechnung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Evtl. wird er Kopierkosten berechnen wollen, dann können Sie ja hingehen und bitten, die Akte(n) einsehen zu dürfen.
Ein seriöser Rechtsanwalt wird sich da nicht querstellen.
Möglicherweise wird er auf der Begleichung der Rechung bestehen und möglicherweise hat er Ihnen dafür schon einen Termin gesetzt. In dem Falle rate ich, zu bezahlen, und in die Überweisung „unter Vorbehalt“ zu schreiben. Das sollte ausreichen, sollten Sie später (mit einem anderen Rechtsanwalt) die Rechung anzweifeln und Ihr Geld zurückfordern wollen.
Ich hoffe, mein Rat, der nur meinem Rechtsempfinden und meinem Bauchgefühl entspricht (was würde i c h tun?), hilft Ihnen weiter. Sie können sich hier ja nochmal melden.
Viel Erfolg, liebe Grüße
Anton