Zwangsvollstreckung, Rechnung ohne Beweise gerecht?

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Sachverhalt: Ein
Schuldner hat nicht bezahlt. Der Gläubiger hat den Fall einem
Rechtsanwalt übergeben, welcher dann eine Zwangsvollstreckung
beantragt hat. Angeblich ist die Zwangsvollstreckung fruchtlos
verlaufen, GV hat eine eidest. Versicherung abgenommen. Der
Rechtsanwalt hat aber keine Beweise(weder
Fruchtlosigkeitsbescheinigung, noch Gerichtsvollzieherprotokoll, noch
Vermögensauskunft) dem Gläubiger zugestellt, stattdessen einfach
eine Rechnung(Auslagen+Barauslagen). Hat der Gläubiger ein Recht die
Beweise vom Rechtsanwalt (kostenlos) zu verlangen?

Hallo erstmal,
„umsonst ist der Tod“ - also, wenn, dann wird der Anwalt die „Beweise“ für seine Tätigkeit in Kopie gegen Rechnung zur Verfügung stellen. Der Gläubiger sollte so freundlich sein und nach den Unterlagen fragen.

Ob er ein Recht darauf hat, kann ich nicht sagen - bisher hat mir in allen drei Fällen wo ich einen Anwalt brauchte, dieser alles unaufgefordert zugeschickt.

Gruß
HaWeThie

Ja, ich wundere mich zwar auch, das sie nicht als Kopie der Rechnung beigefügt wurde. Eigentlich hätte ein Schreiben erfolgen müssen „Lieber Klient, leider war die Pfändung fruchtlos. Ich bedaure nicht mehr für Sie tun zu können . Deshalb erlaube ich mir meine Abschlussrechnung beizufügen“

Aber gibt es denn ernsthafte Zweifel, es ist nicht so wie der Anwalt schreibt ?
Fragst du dich nicht auch welches Interesse er haben könnte, es zu behaupten, zu berechnen und dann ?
Zu hoffen es käme nicht raus, das er gar nichts unternommen hat ?

MfG
duck313

Hallo unbekannter Fragesteller.

vorab: Auch hier, auf www, scheint mir ein freundlicher Umgangston angebracht.
Dazu gehört eine Anrede, ein Dankeschön, eine abschließende Grußformel und auch ein Name. Der Name kann meinetwegen auch ein Nickname sein, aber irgendwie möchten wir Sie doch ansprechen?

Zur Frage:
Immer, wirklich immer, wenn ich mit Rechtsanwälten zu tun hatte, haben mir diesealles, aber auch alles, was sie in meinem Namen getan oder in meinem Auftrag (von der Gegenseite oder von Dritten) bekommen haben, unaufgefordert in Kopie zugeschickt. Als Mail oder als Papierpost, je nachdem, wie der Rechtsanwalt organisiert oder drauf war.
Ist also schon mysteriös, wenn das stimmt, was Sie vortragen.

Sie hätten nach meiner Erfahrung also im Laufe der Zeit, noch v o r Vorlage der Rechung

  • den Auftrag an den Gerichtsvollzieher
  • die Fruchtlosigkeitsbescheinigung
  • das Gerichtsvollzieherprotokoll
  • die eidesstattliche Versicherung
  • und … (?)
    bekommen müssen.

Was würde i c h jetzt tun?
Ich würde den Rechtsanwalt anschreiben (ja, schreiben), im ersten Schritt vielleicht noch ohne Einschreiben, und ihn bitten, Ihnen diese Papiere für Ihre Unterlagen oder zwecks Nachvollzug der Rechnung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Evtl. wird er Kopierkosten berechnen wollen, dann können Sie ja hingehen und bitten, die Akte(n) einsehen zu dürfen.
Ein seriöser Rechtsanwalt wird sich da nicht querstellen.

Möglicherweise wird er auf der Begleichung der Rechung bestehen und möglicherweise hat er Ihnen dafür schon einen Termin gesetzt. In dem Falle rate ich, zu bezahlen, und in die Überweisung „unter Vorbehalt“ zu schreiben. Das sollte ausreichen, sollten Sie später (mit einem anderen Rechtsanwalt) die Rechung anzweifeln und Ihr Geld zurückfordern wollen.

Ich hoffe, mein Rat, der nur meinem Rechtsempfinden und meinem Bauchgefühl entspricht (was würde i c h tun?), hilft Ihnen weiter. Sie können sich hier ja nochmal melden.

Viel Erfolg, liebe Grüße
Anton

steht über jedem Posting. Seiner lautet ‚partinis‘. Reicht Dir das nicht?
Gruß
anf

Hallo ars,

nein, reicht mir nicht. (Sie haben ja auch mit einem Nicknamen ungleich Ihrem Accountnamen unterschrieben …)

Ich hab geschrieben, was ich als selbstverständlich erachte und (auch im täglichen Leben, in Mails, in Briefen, beim Betreten/Verlassen eines Geschäfts, beim Bezahlen an der Kasse, auf Arbeit …) erwarte.
Das gehört zu den Umgangsformen dazu, zumal der Fragesteller hier was erbittet: Hilfe und Rat. Da wünsche ich mir doch ein „Bitte“ und ein „Danke“ und einen Gruß.

Und Sie bitte ich jetzt darum, diese Diskussion, die Umgangsformen betreffend, hier nicht weiterzuführen. Die lenkt vom Thema ab, zumal Sie nichts dazu beigetragen haben. – Danke dafür.
Wenn Sie wollen, können wir dazu einen anderen Thread eröffnen und die Meinung anderer Experten einholen.

Viele Grüße
Anton.

anf
= allnetflat

Nicht wirklich.

Man duzt sich hier. Seit Jahren schon.

Du bist aber nicht das Forum. Und hier hat sich anderes eingebürgert. Schau Dir die anderen Postings einfach mal an.

Genau. Weshalb Du nicht davon hättest anfangen sollen. Auch, weil Deine Umgangsformen - wenngleich höflich - nicht das Maß der Dinge sind.

Auch das hast Du nicht zu bestimmen.

Gruß
anf

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