Zwangsvollstreckung- Schuldner tot

Mal angenommen, jemand hat einen vollstreckbaren Titel seit 2007.
Der erste Versuch der Zwangsvollstreckung 2007 wäre mit einer eidesstattlichen Versicherung geendet.

Weiter angenommen, man hätte heute erfahren, dass der Schuldner verstorben sei.
Bleibt der Gläubiger nun auf seiner Forderung sitzen( nehmen wir mal an, es gibt keine Erben oder es gibt welche, die aber ein eventuelles Testament ausgeschlagen haben oder es wurde kein Testament gemacht.

Hallo,

wenn 2007 kein Vermögen, pfändbares Einkommen  da war, wird wahrscheinlich auch beim Tode keines vorhanden gewesen sein.
Falls zwischenzeitlich Veränderungen eingetreten sind und es Erben gibt (die das Erbe nicht ausgeschlagen haben), müssen die haften, falls die Forderung nicht verjährt ist.

Gruß Heinz

Sicher bleibt der Gläubeiger in solch einem Gall auf seiner Forderung sitzen.
woher soll er das Geld denn noch bekommen?

forderungen gehen an die Erben über, sind keine vorhanden oder schlagen die das Erbe aus, hat der Gläubiger den Schaden.

Hallo,

die Forderung abschreiben,was denn sonst…

getreu dem Grundsatz:
"werfe schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterher "

Hier ist ganz klar kaufmännisches Rechnen angesagt,nämlich ist der Aufwand höher als der Ertrag ja/nein ?

Oder auf gut deutsch,werfe ich 2.000 ,-€ zum Fenster hinaus um 500 € zu „kassieren“ .

Nein, Titel ist erst 7 Jahre alt