Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher x 2

Hallo,

ein Schuldner zahlt seinem Gläubiger den Forderungsbetrag in 2 Teilzahlungen innerhalb von 6 Tagen, eine Anzahlung am Tag der Zahlungsfrist, die Restzahlung nach 5 Tagen. Nach der Anzahlung erfolgt ein Schriftverkehr durch den Anwalt des Schuldners mit dem Gläubiger um eine Ratenzahlung zu erzielen, der Schuldner entscheidet sich gegen Ratenzahlung und zahlt den noch ausstehenden Betrag umgehend.
Nach 2 Monaten erhält der Schuldner eine Zahlungsaufforderung, in der zweimal Vollstreckungsgebühren, Kosten für 2 verschiedene Gerichtsvollzieher sowie diverse Zinsen berechnet werden.
Ist diese Forderung berechtigt?

Danke im voraus für entsprechende Infos.

War die Forderung denn schon tituliert? Der Schuldner könnte den Nachweis der Gerichtsvollzieherrechnungen verlangen. Aus der sollten sich die behaupteten Zeiten in welchen die GVZ tätig wurden ersichtlich sein. Hinsichtlich der Zinsen muss doch die Forderungsaufstellung Auskunft geben können für welche Zeiträume diese begehrt werden. Zur gesetzlichen Höhe gibt § 288 BGB Auskunft, wobei natürlich hier die Vorraussetzungen des Verzuges eingeteten sein müssen.