Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Gläubiger erwirkt durch Mahn-und (folglich) Vollstreckungsbescheid gegen einen säumigen Schuldner einen vollstreckbaren Titel.
Wie verhält es sich jetzt bzw. in Zukunft mit den Verzugszinsen ? Welcher Basiszinssatz muss angewendet werden? Der Zinssatz der am Tag der Forderungsstellung gültig war? (bleibt dieser gültig) oder muss der Gläubiger jedes halbe Jahr den Zinssatz anpassen ?

Ich danke vorab

Gruß

Hallo,

meines Wissens muss der Gläubiger immer den jeweils geltenden Zinssatz berücksichtigen.

Grüße

Florian