Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein Gläubiger erwirkt durch Mahn-und (folglich) Vollstreckungsbescheid gegen einen säumigen Schuldner einen vollstreckbaren Titel.
Wie verhält es sich jetzt bzw. in Zukunft mit den Verzugszinsen ? Welcher Basiszinssatz muss angewendet werden? Der Zinssatz der am Tag der Forderungsstellung gültig war? (bleibt dieser gültig) oder muss der Gläubiger jedes halbe Jahr den Zinssatz anpassen ?
Ich danke vorab
Gruß