Zwangsvollstreckungen

Hallo,

kan man bei Zwangsvollstreckungen nachträglich noch Widerspruch einlegen oder sieht das der Gesetzgeber nicht vor?

dank & Gruß,
Anja

Hallo!

Das kommt drauf an gegen was Widerspruch erhoben werden soll.

Gruß
Tom

Hi Tom,

Das kommt drauf an gegen was Widerspruch erhoben werden soll.

Nehmen wir an, es würde wegen GEZ-Schulden über ein Guthaben beim Vermieter (Umlagenrückzahlung) einer städtischen Wohnung vollstreckt, obwohl der Schuldner nur über ein Einkommen, das unter der Pfändungsgrenze liegt, verfügt.

Hoffe, das ist jetzt deutlicher :wink:

Gruß,
Anja