Hallo,
kan man bei Zwangsvollstreckungen nachträglich noch Widerspruch einlegen oder sieht das der Gesetzgeber nicht vor?
dank & Gruß,
Anja
Hallo,
kan man bei Zwangsvollstreckungen nachträglich noch Widerspruch einlegen oder sieht das der Gesetzgeber nicht vor?
dank & Gruß,
Anja
Hallo!
Das kommt drauf an gegen was Widerspruch erhoben werden soll.
Gruß
Tom
Hi Tom,
Das kommt drauf an gegen was Widerspruch erhoben werden soll.
Nehmen wir an, es würde wegen GEZ-Schulden über ein Guthaben beim Vermieter (Umlagenrückzahlung) einer städtischen Wohnung vollstreckt, obwohl der Schuldner nur über ein Einkommen, das unter der Pfändungsgrenze liegt, verfügt.
Hoffe, das ist jetzt deutlicher 
Gruß,
Anja