Zwangsvollstreckungs Unterwerfung gegenüber der Bank

Eine reine Hypothese und frei erfundene Geschichte aus reinem Interesse:

Angenommen A und B wollen Bauen
Bekommen aber alleine kein Geld, hier kommt C ins Spiel.
A und B werden ALLEINIGE Darlehensnehmer über Summe x.

A,B und C setzen Notarielle Unterlagen auf. Wobei C in der einen Unterlage eine Tilgungsdienstvereinbarung gegenüber A und B um Summe x mitzutilgen vereinbart und Gleichzeitig noch Notarielle Unterlagen, über eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung also Mithaftung gegenüber der Bank Y ( A und B unterwerfen sich darin natürlich auch)

1 1/2 Jahre später benötigt A und B mehr Geld und schuldet zu einer anderen Bank Z um und stockt gleichzeitig Geld auf.
C unterschreibt hierzu NICHTS! Wird auch nicht vorstellig bei der neuen Bank Z und es gibt auch keine neuen Notar termine dazu und auch keine neuen Notarurkunden darüber ( zumindest nicht für C )

Jahre später möchte C sein Eigentum an A und B verkaufen, und wird dazu auch aus der Tilgungsdienstvereinbarung entlassen, C will aber vorallem aus der Haftung gegenüber der Bank entlassen werden.
A und B sind einverstanden damit. Nun die entscheidene FRAGE:

A und B behaupten C stehe in keinerlei Haftung ( wir erinnern uns, C hat bei der 1. Bank Y dazu eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterzeichnet dann wurde umgeschuldet…)

Ist die eine Urkunde zur Mithaftung gegenüber der 1. Bank Y aller beteiligten durch die Umschuldung hinfällig?
Ist C damit aus der Haftung, da ja A und B eigenmächtig aufgestockt und umgeschuldet zu Bank Z haben und mit wahrscheinlichkeit ja auch wieder eine neue Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterschrieben haben…?

Ich freue mich auf eure Meinungen!

Hi, da bin ich definitiv überfragt.
Rechtssicher sollte das von einem Fachanwalt oder Notar abgeklärt werden.
MfG ramses90

Danke trotzdem :slight_smile: