Eine reine Hypothese und frei erfundene Geschichte aus reinem Interesse:
Angenommen A und B wollen Bauen
Bekommen aber alleine kein Geld, hier kommt C ins Spiel.
A und B werden ALLEINIGE Darlehensnehmer über Summe x.
A,B und C setzen Notarielle Unterlagen auf. Wobei C in der einen Unterlage eine Tilgungsdienstvereinbarung gegenüber A und B um Summe x mitzutilgen vereinbart und Gleichzeitig noch Notarielle Unterlagen, über eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung also Mithaftung gegenüber der Bank Y ( A und B unterwerfen sich darin natürlich auch)
1 1/2 Jahre später benötigt A und B mehr Geld und schuldet zu einer anderen Bank Z um und stockt gleichzeitig Geld auf.
C unterschreibt hierzu NICHTS! Wird auch nicht vorstellig bei der neuen Bank Z und es gibt auch keine neuen Notar termine dazu und auch keine neuen Notarurkunden darüber ( zumindest nicht für C )
Jahre später möchte C sein Eigentum an A und B verkaufen, und wird dazu auch aus der Tilgungsdienstvereinbarung entlassen, C will aber vorallem aus der Haftung gegenüber der Bank entlassen werden.
A und B sind einverstanden damit. Nun die entscheidene FRAGE:
A und B behaupten C stehe in keinerlei Haftung ( wir erinnern uns, C hat bei der 1. Bank Y dazu eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterzeichnet dann wurde umgeschuldet…)
Ist die eine Urkunde zur Mithaftung gegenüber der 1. Bank Y aller beteiligten durch die Umschuldung hinfällig?
Ist C damit aus der Haftung, da ja A und B eigenmächtig aufgestockt und umgeschuldet zu Bank Z haben und mit wahrscheinlichkeit ja auch wieder eine neue Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterschrieben haben…?
Ich freue mich auf eure Meinungen!
