Folgende Situation:
Ein Paar, welches zusammen lebt und wo er Mist gebaut hat. Er bestellte etwas auf ihren Namen und konnte letztendlich nicht bezahlen, die Firme wollte von einer Ratenzahlung nichts wissen und beauftragte ein Inkassobüro. Nach einem schreiben bat er um Ratenzahlung in ihrem Namen, nichts passierte und der Mahnbescheid vom Gericht folgte. Er versuchte schriftlich die Situation zu erklären und bat darum die Schuld auf ihn zu übertragen, doch wegen einer fehlenden Unterschrift ihrerseits wurde das Schreiben nicht anerkannt. Später lag ein Zettel vom Gerichtsvollzieher mit Bitte um Termin ausmachen. Sie sieht selbstverständlich nicht ein zu zahlen und er möchte zahlen, kann aber nicht voll. Außerdem möchte er die Situation auf seine Kappe nehmen und bereinigen, welche Möglichkeiten hat er? Er möchte die Schuld anerkennen und für seine Verhältnisse möglichst zahlen. Er empfängt HartzIV und sie leben nicht zusammen.
Bitte keine Moralfragen erörtern, sondern Möglichkeiten analysieren.
Da ein Gerichtsvollzieher nicht ohne Vollstreckungstitel tätig wird und in deinem Posting von einem Mahnbescheid die Rede ist, gehe ich davon aus, dass ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist und nun als Grundlage der Vollstreckung dient. Hiergegen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dabei sollte die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden. Ist die Frist versäumt, kommt theoretisch eine Widereinsetzung in den vorigen Stand denkbar, aber für deren Erfolg sehe ich hier keine Anhaltspunkte. Dann bleibt nur noch eines: zahlen und fröhlich sein. Der Mann kann das Geld dann bei ihr abstottern.
Ich sehe da nicht ganz so schwarz. Die Frau kann darlegen und beweisen, dass der Mann ihre Post abgefangen und unterschlagen hat. Da der Mann dabei nicht als ihr Vertreter gehandelt hatte, kann sein Verhalten der Frau auch nicht zugerechnet werden. Eine Wiedereinsetzung ist da nicht unmöglich.
Dann aber SOFORT aktiv werden, am besten einen Anwalt nehmen.
Mal angenommen, der fiktive Mann hat tatsächlich das alles hinter dem Rücken der fiktiven Frau gemacht: Was würde der fiktive Anwalt da alles tun?
Ich denke, das Verhalten des Mannes dürfte ja auch strafrechtlich relevant sein: Hilft der Frau das bei ihrer Argumentation - z.B. in Sachen Glaubwürdigkeit -, wenn sie Strafanzeige erstattet?
Nein. Und ehrlich gesagt halte ich auch den Rest für zu kompliziert, um auf anwaltliche Hilfe zu verzichten. Man - genauer gesagt: frau - sollte umgehend einen Anwalt aufsuchen, der sie am besten gestern noch empfängt, um dann sofort Einspruch einzulegen, die Wiedereinsetzung zu beantragen und einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.
Nein. Und ehrlich gesagt halte ich auch den Rest für zu
kompliziert, um auf anwaltliche Hilfe zu verzichten. Man -
genauer gesagt: frau - sollte umgehend einen Anwalt aufsuchen,
der sie am besten gestern noch empfängt, um dann sofort
Einspruch einzulegen, die Wiedereinsetzung zu beantragen und
einen Antrag auf einstweilige Einstellung der
Zwangsvollstreck
welchen Nutzen hätte das für das Paar gegenüber einer paarinternen Regelung, d.h. die Frau zahlt den geforderten Betrag und der Mann zahlt an die Frau?
Könnte sich denn die anwaltliche Hilfe auch finanziell für das Paar lohnen oder geht es nur darum festzustellen, wer wirklich die Schuld(en) hat? Die Wiedereinsetzung bedeutet doch nicht, dass letzendlich weder Frau noch Mann bezahlen müssen, oder?
welchen Nutzen hätte das für das Paar gegenüber einer
paarinternen Regelung, d.h. die Frau zahlt den geforderten
Betrag und der Mann zahlt an die Frau?
IMHO hätte die „paarinterne Regelung“ für die Frau den Nachteil, dass sie ggf. auf dem Schaden sitzen bleibt wenn der Mann nicht zahlen kann oder will. Der ursprüngliche Gläubiger wäre fein raus, da er sein Geld ja hätte - von wem ist ihm letztendlich egal.
leider kommt so etwas in der Praxis relativ häufig vor. Allerdings meist eher umgekehrt, da oft die Ehefrau zuhause ist und dann auch Post abfängt.
Es ist tatsächlich nur über den Rechtsweg möglich, den Sachverhalt zu klären/ändern. Denn wenn der GV mal da war, ist der Titel rechtskräftig und auch zugestellt. Wie schon gesagt wurde.
Bedenken muß man, dass natürlich die Klage und das Verfahren auch nochmals Geld kosten (Anwalt und Gericht). Insofern bliebe zu prüfen,
ob man sich einigt und die Einigung auch über einen Vertrag dokumentiert (evtl. für spätere nicht eingehaltene Versprechungen).
Ich denke, das Verhalten des Mannes dürfte ja auch strafrechtlich relevant sein: Hilft der Frau das bei ihrer Argumentation - z.B. in Sachen Glaubwürdigkeit -, wenn sie Strafanzeige erstattet?
Möglicherweise ja.
Dennoch müsste mann/frau sich das vorher gut überlegen.
Frau hätte zwar mehr Glaubwürdigkeit, jedoch eskaliert so der entstehende Schaden massiv.
Mann würde hier möglicherweise wegen Verstoß gegen Postgeheimnis, Urkundenfälschung etc. für ein paar Jährchen hinter Gitter gehen, denn mit einer empfindlichen Geldstrafe sieht es ja im Ursprungsszenario nicht so toll aus.
Wenn Frau den Mann so sehr haßt, dass sie ihn im Knast sehen will, vermutlich eine gute Alternative.
Um eine einvernehmliche Lösung für die Umschreibung einer Schuld zu bewirken, vermutlich nicht dienlich.
Denn: Mann hätte zumindest noch die Kosten eines Strafverteidigers an der Backe, selbst wenn er keine Haftstrafe erhält.
Da wäre Mann vermutlich besser bedient, einen dieser „Keine Bonität Notwendig“ Abzock-Kredite aufzunehmen und Frau auszubezahlen.
Es ist tatsächlich nur über den Rechtsweg möglich, den
Sachverhalt zu klären/ändern. Denn wenn der GV mal da war, ist
der Titel rechtskräftig und auch zugestellt.
Eben nicht! Ein Vollstreckungstitel muss nicht rechtskräftig sein. Deswegen ja mein Hinweis, dass, wenn noch keine Rechtskraft eingetreten ist, Einspruch eingelegt werden kann.
Bedenken muß man, dass natürlich die Klage und das Verfahren
auch nochmals Geld kosten (Anwalt und Gericht)
welchen Nutzen hätte das für das Paar gegenüber einer
paarinternen Regelung, d.h. die Frau zahlt den geforderten
Betrag und der Mann zahlt an die Frau?
Der Nutzen besteht nur darin, dass die Frau die Zwangsvollstreckung gegen sich selbst abwendet. Wenn ihr dies anders gelingt, würde ich das „anders“ grundsätzlich vorziehen.
Könnte sich denn die anwaltliche Hilfe auch finanziell für das
Paar lohnen oder geht es nur darum festzustellen, wer wirklich
die Schuld(en) hat?
Es geht darum, dass ein Einspruch gegen einen Vollstreckngsbescheid und dann auch noch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht so einfach sind, dass das jeder mal eben selbst auf die Reihe bekommt.
Die Wiedereinsetzung bedeutet doch nicht,
dass letzendlich weder Frau noch Mann bezahlen müssen, oder?
Mit der Wiedereinsetzung kann (vielleicht) erreicht werden, dass der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zulässig bleibt. Ist das der Fall, kann Einspruch eingelegt werden. Dann kann, wenn die Frau wirklich für alles nix kann und nix bestellt hat usw., der Vollstreckungsbescheid aufgehoben werden. Die Frau ist dann raus aus der Sache. Und darum geht es hier.
Um eine einvernehmliche Lösung für die Umschreibung einer
Schuld zu bewirken, vermutlich nicht dienlich.
Habe ich irgendwo nach einer einvernehmlichen Lösung gefragt?
Einvernehmliche Lösungen gibt es vermutlich immer - müssen wir jetzt das Rechtsbrett dicht machen und dürfen keine anderen Situationen mehr diskutieren?
spätestens mit dem ersten Besuch des GV zur Zwangsvollstreckung wird der GV immer auch den Titel zustellen.
Und Du hast Recht: Der Verlierer des Rechtsverfahrens zahlt die Kosten.
Nur: Wenn bei dem nichts zu holen ist, bleibt leider der Gläubiger auf seinen verauslagten Kosten sitzen…