Zwangsvollstreckungsmaßnahmen trotz EV?

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Zwangsvollstreckung.

Der Sachverhalt ist folgender:
Jemand hat Schulden bei einer großen Telefongesellschaft im Wert von mittlerweile 340,10 Euro. Er hat dem Rechtsanwalt der Gegenseite mitgeteilt, dass er im Oktober 2007 die eV abgegeben hat. Nun hat er ein Schreiben bekommen, in dem ihm ein Vergleich von 204,06 Euro angeboten wird. Schön und gut, aber er kann es trotzdem nicht bezahlen (er ist Student). Weiter steht in dem Schreiben, dass, wenn er den Vergleich nicht annimmt, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden. Kontopfändung geht nicht, er hat kein eigenes Konto, er hat auch nur einen kleinen Nebenjob, der nicht angemeldet ist *reusper* Wertsachen besitzt er im Grunde auch nicht, jedenfalls keine pfändbaren Gegenstände.

Was soll er denn jetzt machen? Er hat Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das wäre sehr sehr unangenehm.
Reicht ein Schreiben an den Anwalt aus, in dem er erklärt, dass er Student ist und kein Einkommen hat? Was machen die dann?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße

Hallo!

Wenn der Schuldner kein Konto hat und kein pfändbares Einkommen, dann hat er bis Oktober 2010 seine Ruhe. Ein Gerichtsvollzieher würde den Zwangsvollstreckungsauftrag wegen amtsbekannter Pfandlosigkeit sofort abschmettern und sich gar nicht erst auf den Weg machen.

Die Kosten summieren sich natürlich, und ab Oktober 2010 geht dann alles wieder von vorne los.

Das wäre ja natürlich gut. Hast Du dazu vielleicht einen Paragraphen?

Kann man anbieten, den Vergleich ab Oktober in Raten zu zahlen oder wäre ein solcher Vorschlag sinnlos?

Hallo nochmal!

Paragraphen habe ich, einige dicke Bücher voll.

Bei einer sehr sehr großen Telefongesellschaft lassen sich die Anwälte nach meiner Erfahrung auf jedes noch so kleine Angebot ein, Hauptsache es fließt überhaupt mal was in deren Richtung.

Es soll ja auch Semesterferien geben, in denen man jobben könnte. Dann hätte man die Sorgen los. Ich würde einen Vergleich anbieten und den Betrag dann abstottern.