Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Zwangsvollstreckung.
Der Sachverhalt ist folgender:
Jemand hat Schulden bei einer großen Telefongesellschaft im Wert von mittlerweile 340,10 Euro. Er hat dem Rechtsanwalt der Gegenseite mitgeteilt, dass er im Oktober 2007 die eV abgegeben hat. Nun hat er ein Schreiben bekommen, in dem ihm ein Vergleich von 204,06 Euro angeboten wird. Schön und gut, aber er kann es trotzdem nicht bezahlen (er ist Student). Weiter steht in dem Schreiben, dass, wenn er den Vergleich nicht annimmt, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden. Kontopfändung geht nicht, er hat kein eigenes Konto, er hat auch nur einen kleinen Nebenjob, der nicht angemeldet ist *reusper* Wertsachen besitzt er im Grunde auch nicht, jedenfalls keine pfändbaren Gegenstände.
Was soll er denn jetzt machen? Er hat Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das wäre sehr sehr unangenehm.
Reicht ein Schreiben an den Anwalt aus, in dem er erklärt, dass er Student ist und kein Einkommen hat? Was machen die dann?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße