AZ: 14-6850183-0-1
Vertreten durch BFS risk @ collection GmbH Rudolf Drescher Obergerichtsvollzieher.
Hallo zusammen,
meine Freunden hat zu den o.g. Daten eine Vollstreckungsankündigung und Aufforderung zur Zahlung bekommen.
Wir haben hier kein Wissen das hier ein Vertrag abgeschlossen wurde oder ähnliches.
Wie sollen wir hier weiter vorgehen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MFG
Tower79
Im Großen und Ganzen: Nein.
Wie dir schon gesagt wurde: Vorher hätte es Möglichkeiten gegeben, aber die Forderung ist nun tituliert und muß somit beglichen werden - egal ob die ursprüngliche Forderung rechtmäßig war oder nicht.
Und selbst wenn sie Betrug war: durch den Titel ist sie valide geworden und muß bezahlt werden.
Brauchst du eigentlich nicht, das hat der Gerichtsvollzieher schon gemacht, sonst hätte er ihn dir nicht zugestellt.
Er hat festgestellt, daß dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde und dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wurde. Und das macht den Titel rechtens (und vollstreckbar), unabhängig von der Ausgangslage.
Gruß
Christian
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Servus,
nein, da kann ein Anwalt nicht viel machen - es liegt ein vollstreckbarer Titel vor.
Lieber zahlen, sonst wird es noch teurer.
Der Gerichtsvollzieher selber hat da nichts zu entscheiden, der zieht bloß durch, was das Gericht anordnet. Und das Gericht hat in diesem Fall auch nur darüber entschieden, dass die angemahnte Forderung formal gültig besteht, weil dem Mahnbescheid nicht fristgerecht widersprochen worden ist.
Moral: Auch wenn es sich hässlich anfühlt, muss man die gelben Briefumschläge immer aufmachen und lesen, was drin ist, sonst kann das teuer werden. Als der Mahnbescheid noch frisch war, hätte man vielleicht erfolgreich dagegen vorgehen können.
Schöne Grüße
MM
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Nachtrag
Wenn ich richtig gelesen hab, wurde auch der Termin beim Gerichtsvollzieher zur Zahlung nicht wahrgenommen. Dann folgt vorhersehbar die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Deren Abgabe ist mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis verbunden. Reagiert man auch darauf nicht, zahlt immer noch nicht und weigert sich, die EV abzugeben, kann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl ergehen. Auch der (zivilrechtliche) Haftbefehl wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Jeder einzelne Verfahrensschritt treibt die vom Schuldner zu tragenden Kosten weiter in die Höhe.
Gruß
Wolfgang
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Guten Abend!
Dem Schreiben ging ein Mahnbescheid voraus, dem nicht widersprochen wurde. Bis dahin wäre die Sache noch heilbar gewesen. Mangels Widerspruch folgte ein Vollstreckungsbescheid, gegen den kein fristgerechter Einspruch erhoben wurde. Und dann ist die Kacke am dampfen wird die Forderung tituliert, ganz unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war oder nicht. Dann bleibt nur noch, die Forderung nebst aller Verfahrenskosten zu bezahlen.
So kann man mit manchen Papierfetzen umgehen, aber nicht mit einem Vollstreckungsbescheid. Wurde nämlich die Einspruchsfrist verschlafen, gibt es nur noch in besonderen Fällen einen Rettungsanker, indem man beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellt. Dafür braucht man aber eine plausible Begründung, z. B. das letzte halbe Jahr nachweislich von Taliban entführt, im Koma gelegen o. ä.. Wenn man nicht etwas wirklich Überzeugendes für die Fristversäumnisse vorzubringen hat, nützt auch ein Anwalt nichts mehr. Einlassungen, wonach man die Forderung für unberechtigt hält, helfen nicht.
Gruß
Wolfgang
Im Netz gibt es etliche Beschwerden über das Inkasso-Unternehmen, denen zu entnehmen ist, dass viele Leute Mahnbescheide einfach ignorieren. Falls es sich um dubiose Methoden handelt, funktionieren diese nur, wenn sie auf ignorante Leute treffen, die auf gelbe Briefe vom Gericht nicht oder zu spät reagieren. Widerspricht man dem Mahnbescheid fristgerecht, müsste das dubiose Unternehmen klagen und wird genau das natürlich nicht machen, wenn die Forderung gar keine Rechtsgrundlage hat.
Gruß
Wolfgang
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Servus,
jedenfalls nicht totstellen.
Zu allererst lesen, was Du bisher offenbar nicht gelesen hast: Nämlich was da denn eigentlich bezahlt werden soll und was da vollstreckt werden soll.
Mit dieser Information gehst Du an den Vertragspartner, der da mahnen lässt, ran; könnte z.B. GMX sein, das weißt Du selber viel genauer (oder könntest es wissen, wenn Du nicht so oberflächlich an dem Schreiben rumpaddeln würdest - wenn der Gerichtsvollzieher schreibt, gibt es ja offenbar schon einen vollstreckbaren Titel? Oder wovon redest Du überhaupt?)..
Und dann kriegst Du raus, was das für ein Vertrag ist, was dafür gefordert wird und wie man aus der Nummer rauskommt.
Wenn es um sowas geht wie „kostenloser Probevertrag per Mausklick, automatischer Übergang in einen entgeltlichen Vertrag, wenn nicht per Fax gekündigt wird“ oder ähnlich, kannst Du Dir überlegen, ob Du es auf eine Klage ankommen lassen willst.
Wenn bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, vermutlich weil einem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, ist da allerdings gar nix mehr zu machen außer latzen.
Schöne Grüße
MM
Wenn Du sicher bist, dass das Betrüger oder Abzocker sind, dann kannst Du mit dem Kuckuck durchaus reden. Aber Du musst dann wirklich Fakten haben.
Alternativ ‚unter Vorbehalt‘ teilweise zahlen.
Die allerletzte Möglichkeit ist natürlich, den Verein wegen Betruges anzuzeigen. Eventuell kriegst Du sogar dann das Geld wieder; aber eher nicht.
Evtl kann die Verbraucherzentrale noch was reissen?
Aber nur, wenn es sich nachweislich um Betrug handeln sollte.
Die verlangte Kohle scheint mit sehr hoch zu sein. Gut, es kommen mindestens 2/3 ‚Gebühren‘ hinzu.
Beliebte Tricks sind dabei, dass die ursprünglich kleine Forderung über 20 €uronen sich auf 160 € aufschaukelt. Das geht so, weil die Forderung von Inkasso zu Inkasso weitergereicht wird, und jede ihre Forderung wieder neu berechnet, und zwar auf der Grundlage der vorher aufgelaufenen Kosten. Da könntest Du nachhaken.
PS: Für mich sind 1&1, GMX und WEB sowieso Abzocker.
Stimmt, hatte ich nicht bemerkt. Das kann böse enden, wenn jetzt nicht sofort bezahlt wird.
Hallo und vielen Danke für die Antwort.
Hab hier mal einen Brief eingefügt und sorry du hast Recht ich hab es einfach auf die Leichte Schulter genommen und weggeschoben weil ich dachte das kann nicht sein aber das hilft mir nicht weiter ich bräuchte hier einfach Hilfe.
Soll ich zum Anwalt mit den Schreiben?
Vielen Dank für die Antwort.
Ich kann es echt nicht glauben das Sie das bezahlen muss, das ist im I-Net bekannt das es Betrüger sind.
Gibt es hier sicher keine andere Option?
Wie kann ich prüfen ob der Bescheid den ich gepostet hab überhaupt Rechtens ist?
Nervt mich tierisch es ist zwar nur einen kleine Summe aber ich hasse es wenn die damit durch kommen.
Gruß
Tower
Hallo! Tja, da ist, wie ich sehe, ein rechtskräftiger Titel vorhanden. Daher ist mein Rat, zur Meidung weiterer Kosten, Zahlung leisten! Denn anderes kann man da nicht mehr machen! Tut mir leid. Und vor allem, beim Gerichtsvollzieher melden, vermeidet möglichen Haftbefehl, denkt an die Schufa!
haha merce für die Antwort Wolfgang,
dann hilft es nicht und sie muss es bezahlen.
Hier muss wohl jemand Lehrgeld zahlen aber trotzdem finde ich es nicht richtig aber das soll hier keine Grundsatzdiskussion werden.
Ich danke euch allen und werde die nächsten Tage das Geld überweisen lassen.
Es gibt Tag da verliert man und es gibt Tage da Gewinnen die anderen.
In diesen Sinne
Merce und Danke ich finde Eure Arbeit hier super.
Gruß
Karl