Zwangsweise Besichtigung Gartenlaube Hamburg

Wird eine Kleingartenlaube wie eine Privatwohnung behandelt, d.h.: Besichtigung nur mit Erlaubnis des Eigentümers oder können sich Behördenvertreter zwangsweise Zutritt verschaffen?

Hallo,

auch eine Gartenlaube fällt unter den besonderen Schutz des GG bezüglich der unverletzlichkeit der Wohnung.

Ohne richterliche Anordnung darf niemand so eine gegen den Willen des Besitzers betreten.

Die einzige Ausnahme ist zur Gefahrenabwehr…wenn zum B. die Laube brennt oder wenn von der Laube andere Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung ausgehen ( Lagerung von Giftmüll / illegale
Hanfzucht zum B.) darf diese durch Vollzugsbeamte auch gegen den Willen
des Besitzers betreten werden.