Liebe Experten,
ich bin zwar durchaus vom Fach was juristische Fragen angeht, aber bei diesem Thema selbst etwas überfragt, daher möchte ich an dieser Stelle in einem privaten Fall auch gerne mal vom Wissen anderer profitieren.
Eine Bekannte von mir, 21 Jahre alt, bezieht Sozialhilfe und ist wegen einer Bulimie-Erkrankung von ihrer Ärztin dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben. Das Sozialamt verlangt nun, dass sie sich beim Gesundheitsamt / Amtsarzt vorstellt. Ich weiß, dass dies rechtlich zulässig ist, aber kann mir jemand vielleicht die Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung nennen? Was passiert, wenn sich die Betroffene weigert und den termin nicht wahrnimmt?
Denn sie hat Angst, dass sie zwangsweise zu einer Therapie eingewiesen werden könnte. Im Alter von 15 Jahren ist ihr so etwas schon mal passiert. Geht dies so einfach? Wer kann eine solche Einweisung beantragen und unter welchen Voraussetzungen? Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
Für hilfreiche Hinweise bedanke ich mich schon jetzt.
Gruß
Martin