Zwangsweise Einzugsermächtigung bei Kfz-Zulassung

Hallo,

angenommen, jemand will sein neues Auto bei der Zulassungsstelle anmelden, da sagt man ihm, daß er gezwungen wäre, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abzugeben. Da er grundsätzlich weder dem Finanzamt noch sonst irgend jemandem eine Einzugsermächtigung erteilen möchte, wurde ihm die Zulassung seines Kfzs verweigert. Kann das sein?

Man kann doch nicht gezwungen werden, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei der Zulassungsstelle wurde ihm empfohlen, beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Wenn er diese Ausnahmegenhmigung vom Finanzamt vorlegen würde, könnte man das Auto zulassen, ansonsten hätte er keine Chance.

Wie kann man in Bayern ein Auto zulassen, ohne dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen?

Vielen Dank
Ebi

der Empfehlung der Zulassungsstelle folgen…

und hoffen dass es durchgeht…wenn nicht…Pech geh…

Hallo,

Hallo,

angenommen, jemand will sein neues Auto bei der
Zulassungsstelle anmelden, da sagt man ihm, daß er gezwungen
wäre, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abzugeben.
Da er grundsätzlich weder dem Finanzamt noch sonst irgend
jemandem eine Einzugsermächtigung erteilen möchte, wurde ihm
die Zulassung seines Kfzs verweigert. Kann das sein?

Sicher kann dies sein!

Man kann doch nicht gezwungen werden, eine Einzugsermächtigung
zu erteilen.

Man wird ja nicht dazu gezwungen, man kann doch einfach auf die Anmeldung des Fahrzeugs verzichten.

Bei der Zulassungsstelle wurde ihm empfohlen,
beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Wenn er
diese Ausnahmegenhmigung vom Finanzamt vorlegen würde, könnte
man das Auto zulassen, ansonsten hätte er keine Chance.

Richtig.

Wie kann man in Bayern ein Auto zulassen, ohne dem Finanzamt
eine Einzugsermächtigung zu erteilen?

Siehe oben - Du hast es doch selbst schon beantwortet = beim Finanzamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Gruß Merger

Hi,

angenommen, jemand will sein neues Auto bei der
Zulassungsstelle anmelden, da sagt man ihm, daß er gezwungen
wäre, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abzugeben.

§ 13 Abs. 1 und 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.

Viel Gruß von Tara

Hallo

Vielleicht klappt es ja in Bayern noch mit der weiter unten beschriebenen Ausnahmegenehmigung vom Finanzamt
In Hessn sind ab April 2014 nicht mehr die Finanzämter sondern die Zollverwaltung für die Kfz-Steuer zuständig. Ob es dann einfacher wird?

Gruß von TrixiMaus

Ganz einfach: erteilen und widerufen
Guten Morgen,

es gibt eine -wie ich finde- sehr einfache Möglichkeit:

Bei der Zulassung erteilt man die Einzugsermächtigung, nimmt seine KFZ-Papiere entgegen und gibt sofort den Widerruf der Einzugsermächtigung ab. Findet die Zulassungsstelle nicht komisch, das Finanzamt auch nicht, aber damit ist man raus aus der Nummer und bekommt jährlich seine Zahlungsaufforderung für die Steuer… (zumindest in meinem Bundesland)

Gruß
MG