Zwangsweise selbständig

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur zwangsweisen Selbständigkeit.

Ich arbeite bei einer Corporate Finance Beratung die mir zum 30.10. gekündigt hat und mir gleichzeitig einen Beratervertrag angeboten hat. Hintergrund ist folgender.
Wir arbeiten auf Basis von retainer fees, also festen monatlichen Raten + bei erfolgreichen Transaktionen einmaligen success fees. Erfolgreihe Transaktionen sind momentan aber schwer durchzuführen, oder nur mir erheblicher Zeitverzögerung gegenüber dem eigentlichen Zeitplan. Da die Partner Geld verdienen wollen und ich anscheinend die Fixkosten durch mein (zugegebenermaßen nicht schlechtes) Gehalt in die Höhe treibe, man mich aber gleichzeitig nicht verlieren will eben diese Lösung. D.h. bei Arbeit Geld und sonst nichts.
Wenn die Aufträge da sind und ich noch selber Akquiriere kann ich mein jetziges EInkommen schnell verdreifachen. Fazit: Risiko liegt bei mir, wenn ich performe ist alles i.O. wenn nicht dann kann ich vom ersparten leben, …

Nun muss ich mich ja selbständig machen und daher meine Frage(n):

Was muss ich denn da alles beachten:

  1. Muss ich ein Gewerbe anmelden?
  2. Wie mache ich das mit dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer?
  3. Was ist mit scheinselbständigkeit?
    4.-x. Was ist denn sonst noch alles zu beachten???

Danke für Hilfe & Gruß
Falckus

Hallo,

vorweg: Die Verwendung deutscher Sprache würde manches leichter verständlich und eindeutiger machen.

Du „mußt“ Dich nicht selbständig machen. Wenn Du einen ordentlichen Anstellungsvertrag hast, ist der bis zur Kündigung erst einmal gültig.

Wenn Du aber selbständig tätig sein willst, dann bitte auch richtig, also nicht nur für einen Auftraggeber. Unabhängig von der dann wohl gegebenen Scheinselbständigkeit ist eine so einseitige Bindung keine Geschäftsbasis. Die verwendeten Schlagworte machen es mir unmöglich, die Art Deiner Tätigkeit einzuordnen. Deshalb gehe ich darauf nicht weiter ein.

  1. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, mußt Du.

  1. Wie mache ich das mit dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer?

Das FA meldet sich nach der Gewerbeanmeldung von alleine.

  1. Was ist mit scheinselbständigkeit?

siehe oben

4.-x. Was ist denn sonst noch alles zu beachten???

Du mußt Dich selbst gegen Krankheit versichern und selbst für Deine Altersversorgung zahlen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vorweg: Die Verwendung deutscher Sprache würde manches
leichter verständlich und eindeutiger machen.

Hmm, verstehe ich nicht so richtig, die verwendeten Ausdrücke sind eigentlich selbsterklärend und was man unter Corporate Finance versteht ist tatsächlich mit einer Übersetzung nur mangelhaft erklärt. Grob gesagt kann man es unter Unternehmensfinanzierung subsumieren, wobei dies aber nur einen kleinen Ausschnitt der Tätigkeit beleuchtet.

Du „mußt“ Dich nicht selbständig machen. Wenn Du einen
ordentlichen Anstellungsvertrag hast, ist der bis zur
Kündigung erst einmal gültig.

Doch, das muss ich, da mein Anstellungsvertrag wie erwähnt ja zum 30.09. gekündigt wurde und durch einen Beratervertrag ersetzt wird.

Wenn Du aber selbständig tätig sein willst, dann bitte auch
richtig, also nicht nur für einen Auftraggeber. Unabhängig von
der dann wohl gegebenen Scheinselbständigkeit ist eine so
einseitige Bindung keine Geschäftsbasis. Die verwendeten
Schlagworte machen es mir unmöglich, die Art Deiner Tätigkeit
einzuordnen. Deshalb gehe ich darauf nicht weiter ein.

Tja, eben das ist eine wichtige Frage. Bisher ist mein Tag ganz gut ausgelastet und würde mir gar nicht erlauben weitere Auftraggeber anzunehmen, zumal die es mit mir wohl gar nicht versuchen würden, da ich nicht gewillt bin mir eine eigene Infrastruktur (eigenes Büro, etc.) aufzubauen. Ich kann umsonst die Büros und die Infrastruktur weiterhin nutzen wie auch Visitenkarten mit Firmennamen, …

  1. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, mußt Du.

OK

  1. Wie mache ich das mit dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer?

Das FA meldet sich nach der Gewerbeanmeldung von alleine.

OK

  1. Was ist mit scheinselbständigkeit?

siehe oben

Verstehe ich leider nicht. Bedeutet einseitige Bindung gleichzeitig auch Scheinselbständigkeit?

4.-x. Was ist denn sonst noch alles zu beachten???

Du mußt Dich selbst gegen Krankheit versichern und selbst für
Deine Altersversorgung zahlen.

Privat bin ich schon seit Jahren versichert, Altersvorsorge ist auch weitestgehend gesichert, …

Danke & Gruß
Falckus

Hallo zusammen,

auch hallo

ich habe eine Frage zur zwangsweisen Selbständigkeit.

Ich arbeite bei einer Corporate Finance Beratung die mir zum
30.10. gekündigt hat und mir gleichzeitig einen Beratervertrag
angeboten hat. Hintergrund ist folgender.
Wir arbeiten auf Basis von retainer fees, also festen
monatlichen Raten + bei erfolgreichen Transaktionen einmaligen
success fees. Erfolgreihe Transaktionen sind momentan aber
schwer durchzuführen, oder nur mir erheblicher Zeitverzögerung
gegenüber dem eigentlichen Zeitplan. Da die Partner Geld
verdienen wollen und ich anscheinend die Fixkosten durch mein
(zugegebenermaßen nicht schlechtes) Gehalt in die Höhe treibe,
man mich aber gleichzeitig nicht verlieren will eben diese
Lösung. D.h. bei Arbeit Geld und sonst nichts.
Wenn die Aufträge da sind und ich noch selber Akquiriere kann
ich mein jetziges EInkommen schnell verdreifachen. Fazit:
Risiko liegt bei mir, wenn ich performe ist alles i.O. wenn
nicht dann kann ich vom ersparten leben, …

Nun muss ich mich ja selbständig machen und daher meine
Frage(n):

Was muss ich denn da alles beachten:

  1. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, bei der Gemeindeverwaltung. Perso und ca.20 Euro reichen

  1. Wie mache ich das mit dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer?

Hier mußt du monatlich eine Umsatzsteuererklärung (Vordrucke vom FA) ausfüllen und lieb und brav überweisen. Ist ziemlich simpel.

  1. Was ist mit scheinselbständigkeit?

Wenn du nur für einen AG arbeitest, wirst du da Probleme bekommen. Such dir also noch einen zweiten AG

4.-x. Was ist denn sonst noch alles zu beachten???

Bedenke, das du als Selbständiger höhere Risiken und Kosten hast. Arbeite also bloß net für das bisherige Brutto auch als Selbständiger. Hier ist ein Aufschlag von mind.1,7 des Brutto erforderlich. Und da ist noch nicht das Risiko fehlender Aufträge abgedeckt.

Danke für Hilfe & Gruß

wenn es denn geholfen hat

Gruß Marco

Falckus

…da ich nicht gewillt bin mir eine eigene
Infrastruktur (eigenes Büro, etc.) aufzubauen. Ich kann
umsonst die Büros und die Infrastruktur weiterhin nutzen wie
auch Visitenkarten mit Firmennamen, …

Nochmals Hallo,

das ist Scheinselbständigkeit in Reinkultur. Aber auch dann, wenn Du Dich daran nicht störst, halte ich solche Konstruktion für untragbar. Der Selbständige ist in jeder Hinsicht für sich selbst verantwortlich. Er braucht ohne jeden fremden Zugriff und Einblick seine eigene Miniverwaltung, seine eigene Buchhaltung. Du mußt unabhängig sein, nirgends Danke sagen müssen, andernfalls bist Du kein Geschäftspartner, sondern nur ein Hansel, mit dem man umspringt und den man benutzt, so lange er nützlich erscheint. Das entspricht allgemeiner menschlicher Erfahrung und gilt für den Selbständigen in besonderer Weise. Wenn Du Dich schon mit Visitenkarten ködern läßt, ist Dir aber kaum zu helfen.

Gruß
Wolfgang

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Nochmals Hallo,

das ist Scheinselbständigkeit in Reinkultur.

OK, das wollte ich ja wissen.

Der Selbständige ist in jeder Hinsicht für sich
selbst verantwortlich.

Das bin ich doch. Ich habe dann meine eigene Buchführung und schreibe brav Rechnungen an meinen jetzigen Arbeitgeber.

Du mußt unabhängig sein, nirgends Danke sagen
müssen, andernfalls bist Du kein Geschäftspartner, sondern nur
ein Hansel, mit dem man umspringt und den man benutzt, so
lange er nützlich erscheint.

Die Gefahr gehe ich ein, solange ich mich nicht zusätzlich um eigene Projekte kümmere. In dem noch zu unterschreibenden Vertrag existiert keine Klausel, die mich von anderweitigen Engagements abhält.

Wenn Du Dich schon mit Visitenkarten ködern
läßt, ist Dir aber kaum zu helfen.

Verstehe nicht was Du damit meinst, insbesondere das Du sofort beleidigend wirst. Ich lasse mich nicht mit irgendetwas ködern. Nur zum Verständnis. Ich beziehe momentan ein Gehalt, dass mir ein Leben fernab jeglicher materieller Sorgen garantiert. Dieser Fixkostenblock (mein Gehalt) wird meinem Arbeitgeber zu hoch und er will selbigen variabilisieren. Von seiner Seite verständlich und für mich stellt sich die Frage ob ich das Risiko eingehen will. Wenn es läuft kann ich im Jahr ca. €200-500k verdienen (nach dem aktuellen Stand und alleine). Bei Ausbau der selbständigen Tätigkeit kann das Geschäft natürlich durch Einstellung von MA ausgebaut werden.

Vielleicht lag da einfach ein Mißverständnis vor.

Gruß
Falckus

Hallo Falckus,

ich denke, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen mit dem variabilisieren der Kosten für deinen AG.

Es ist Dir ja bewußt, dass der AG auch bei schlechter Konjunktur, Kündigungsfristen einhalten MUSS.

Als (Schein-)Selbständiger bekommst Du von heute auf morgen keinen Aufrag mehr.

Somit ist das für Deinen jetzigen AG dann variabel…

Wir rechnest Du denn ab, wahrscheinlich mit Tagessätzen…da ist es sehr flexibel vom AG, Dir einfach morgen keine neuen Anschlußvertrag zu geben.
Die Aufträge wirst Du nämlich nicht als ganzes bekommen, sondern immer nur am Ende eines Teilergebnisses (so bist Du ggf. schneller raus!)

Nur das Auslagern der Tätigkeit an Dich, wenn 100% Auftragsvolumen vorhanden ist um Dich den ganzen Tag (auch als Externen) zu beschäftigen, erfüllt ja wohl nicht das Kritärium der Variabilisierung, sondern nur, das Senken der Lohnnebenkosten!

Ich vermute, Dein AG weiß, daß bald weniger Aufträge kommen und er ganz gezielt die Lohnkosten senken will…

Gruß
Karl-Heinz

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Hi Karl-Heinz,

die Diskussion geht zwar inzwischen etwas am Thema vorbei macht aber nicht wirklich etwas.

Nur noch etwas zur Klarstellung.

Ob mein jetziger AG mir Aufträge vermittelt hat nur begrenzt etwas mit meinen Einkünften zu tun. Wenn ich nämlich selber Projekte akquiriere und bearbeite, bekomme ich bis zu 60% der Projekteinnahmen, die in der Regel um die €300-400k liegen.
Mein AG hat also nur mittelbar Einfluß auf mein Einkommen. Er will ja nur verhindern, daß er mich bezahlen muss wenn keine Aufträge da sind. Grundsätzlich ist er ja dafür, daß jeder viel Geld verdienen soll.

Vielleicht war mein Ausgangsposzing zu unklar, …

Ach ja, ich rechne nicht nach Tagesätzen ab, sondern einen % Satz der inkassierten Projektumsätze am Monatsende, …
ruß
Falckus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielleicht lag da einfach ein Mißverständnis vor.

Nein, Falckus, das sich bietende Gesamtbild ist nicht stimmig.
Nun sag doch selbst, wie folgendes auf einen Außenstehenden wirkt: Da beschäftigt sich jemand u. a. mit Unternehmensfinanzierungen und fragt, wie sich die Sache mit der Umsatzsteuer verhält. Es ist von einem Scheinselbständigenverhältnis die Rede, der Chef will oder muß sparen, aber Du redest von 200 - 500 T€ Jahreseinkommen. Vermutlich aber bemerkst Du die fehlende Stimmigkeit nicht :smile:

Da paßt rein nichts so richtig zusammen. Mir kann wirklich keiner erzählen, daß die angesichts des Einkommens lächerlichen paar Euro an Sozialabgaben überhaupt noch ins Gewicht fallen, daß man unbedingt die Scheinselbständigkeit anstrebt. Wer die aber nicht anstrebt, einen Mitarbeiter halten will und die Sache läuft auch nur halbwegs seriös, bietet ein moderates Grundgehalt und den Rest eben erfolgsabhängig. So ist es üblich und vernünftig, denn schließlich muß der Mitarbeiter seinen Kühlschrank auch in Flautezeiten füllen können.

Du solltest für Dich selbst die Grenze zwischen Sachverhalten und Hoffnungen hinterfragen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo an alle Leser,

ein sehr schönes Beispiel dafür wie sich heute mehr und mehr Unternehmer nur noch die Sahnehäuptchen auf dem Kuchen sichern.
Helft kräftig solchen Unternehmern, macht Euch selbstständig.
Es gibt nichts besseres dem Unternehmer die Kasse zu füllen, der Unternehmer für Scheinselbständige ist immer der Gewinner und der Scheinselbständige ??? Ich selber habs noch nicht probiert also weiss ich es nicht.
Ist Scheinselbständigkeit überhaupt legal…da war doch mal was, oder???

MfG

Gerd

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Hallo Wolfgang,

ja es erscheint die naheliegenste Lösung ein geringes Basisgehalt und ein max. variablen Anteil zu vereinbaren. ISt aber nun mal nicht. Natürlich hat mein AG Sorge, dass die Auftragslage schlechter wird. Sonst würde er ja so etwas nicht machen.

Was Du da zu Umsatzsteuer und Unternehmensfinanzierungen sagst hat nichts miteinander zu tun. Wenn ich ein Unternehmen verkaufe, hat das doch nichts damit zu tun, dass ich weiss wie ich meine Umsatzsteuer beim FA anzumelden habe. Ich habe dies noch nie machen müssen und frage daher nach. Im Zweifelsfalll werde ich dann doch einen Steuerberater für diese ganze Geschichte engagieren. Da aber bringst Du Dinge zusammen die nichts verbindet.

Die 200-500k Jahreseinkommen sind ja weniger vom AG abhängig als von meinem Geschick und Können.

Ich fürchte aber, dass wir auch weiterhin aneinander vorbeireden. Ich sehe ja alle Deine Punkte auch, nur läßt sich eben an der Situation nichts ändern. Aus diesem Grund beschäftige ich derzeit einen Personalcoach der mit mir gemeinsam eine Strategie entwickelt wie und wohin ich mich demnächst entwickeln sollte. Gleichzeitig frisst mir die Dame die Haare vom Kopf, aber ich denke, das ist es wert. Eigentlich wollte ich doch nur harmlose Tips haben und keine Grundsatzdiskussion über skrupellose AG führen :smile:
Ist aber auch interessant, …
Den Vertrag werde ich trotzdem unterschreiben, da er für mich keine Risiken birgt und ich jederzeit rauskomme wenn sich ein neuer Job ergibt, …

Gruß
Falckus

Hi Gerd,

ja ja die bösen AG. Wenn keine Aufträge bekommen sie doch auch nichts. Wo also die Sahne? Und wenn Aufträge kommen, bekomme ich ein vielfaches von dem was ich jetzt habe. Ist also eine klassische Risikoteilung. Da ich mit dem Anspruch Partner zu werden dort angefangen habe, gehe ich ab Oktober das gleiche Risiko wie die Partner ein.

Mach Umsatz und verdiene viel oder lehne dich zurück und hab leere Taschen. Finde ich eigentlich einen fairen Deal!

Gruß
Falckus

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Hi,
ich wünsch Dir viel Erfolg.
Sichere Dich aber gut ab, genau so wie Dein AG.
Gehe kein Risoko ein. Wie Du das machst ist Deine Sache.
Aber Du wirst es schon machen.
Warum hast Du überhaupt hier gepostet, Du weisst doch schon alles???

Schönen Tag noch

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Hi,

ich weiss eben nicht alles. Was meine Ausgangsfragen anbelangt bin ich nur um wenig schlauer, …
Macht aber nichts, kann mir auch ein Steuerberater erzählen.

Danke für Deine guten Wünsche,
Gruß
Falckus

Ich arbeite bei einer Corporate Finance Beratung

ähm was ist das, nicht das ich das wort nicht übersetzen könnte, aber wat macht man da?

  1. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

ja, zum gewerbeamt, und dort nachfragen könnt mir vorstellen, das du da noch die Erlaubniss nach § 34 c GeWO (hier http://www.finanzdienstleisterrecht.de/html/gesetz/g… oder hier http://www.stuttgart.de/sde/global/images/sde_formul…)

es gibt allerdings keine probleme wenn du „sauber“ bist, pol. Führungszeugniss etc. , sagt dir aber das Gewerbeamt

  1. Wie mache ich das mit dem Finanzamt wegen Umsatzsteuer?

wenn du dich beim gewerbeamt angemeldet hast, bekommst du alle nötigen unterlagen, auch die von FA zugeschickt, die umsatzsteuer geht ganz einfach, oder geh wie diu bereits gesagt hast zum steurberater

  1. Was ist mit scheinselbständigkeit?

wurde schon geklärt

4.-x. Was ist denn sonst noch alles zu beachten???

denk vor allem dingen nicht nur an das was du verdienen kannst - ist sicherlich ganz angenehm, sondern auch an das was alles schief gehen kann, z.b. haftung nach falschberatung/ deal geht in die hose oder was auch immer schief gehen kann - ordentliche versicherung und ein ausgeklügelter beratervertrag etc. wäre da sicherlich angebracht,

hm, was noch alles, da du ja erfahrung mit unternehmen, verträgen etc. hast brauch ich da wohl nix dazu zu sagen, aber nochmals, vorsicht als selbstständiger bist du jetzt für dein tun und lassen selbst verantwortlich, also z.b. wenn du irgendeinen pasus übersiehst musst du das auch selber ausbaden, nicht mehr dein jetziger ag (könnte das evtl. der oder zumindest ein grund deiner zwangsweisen selbstständigkeit sein ?)

uwe

scheinselbständig
_ Scheinselbstständig

Vorsicht bei so genannten Jobs auf selbstständiger, bzw. freiberuflicher Basis: Hier sollte man vorher durch seine Krankenkasse prüfen lassen, ob die angeblich selbständige Tätigkeit auch wirklich eine solche ist oder ob es sich möglicherweise um eine Scheinselbständigkeit handelt. Viele Arbeitgeber versuchen nämlich Sozialabgaben zu sparen, indem sie ihre Arbeitnehmer in die Selbständigkeit drängen. Das aber hält den regelmäßigen Überprüfungen durch die Bundesversicherungsanstalt nicht unbedingt stand.

Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn Sie eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausüben. Folgende Kriterien sind maßgebend und müssen ALLE erfüllt sein, damit DU Scheinselbständig bist:

  1. Sie sind Weisungsgebunden
  2. Ihre Arbeitszeit wird vorgeschrieben
  3. Sie haben nur einen Auftraggeber
  4. Sie werden nach Stundensätzen bezahlt.

Die Abgrenzung ist hier nicht immer klar und muss ggf. genau überprüft werden.

Um zu vermeiden, als scheinselbstständig zu gelten, achte darauf, dass Sie i.d.R. weder zeitlich noch örtlich an Ihren Auftraggeber gebunden sind und nicht vorgeschrieben bekommen, wie Sie Ihre Aufträge zu erfüllen haben. Lassen Sie sich nicht pauschal, sondern ergebnis- bzw. zeitbezogen bezahlen. Es können aber Kostenrahmen vereinbart werden.

Können Sie die Vermutung, scheinselbstständig zu sein nicht widerlegen (der Rentenversicherungsträger prüft), kann Ihr Auftraggeber für max. drei Monate Sozialbeiträge zurückfordern.

**Alle Angaben ohne Gewähr**_

(aus http://www.promoconection.de - der link ging irgendwie nicht kopieren, sorry liebe promoconnection)

noch ein paar, zusätzliche, tips gegen scheinselbstständigkeit:

damit du gegenüber der krankenkasse ein argument gegen SS hast, weil du ja tatsächlich/wahrscheinlich/anfangs nur für deinen jetzigen AG arbeitest, solltest du zumindest nach außen hin zusätzlich noch aktivititäten bezüglich kundenwerbung etc. starten (z.b. ein paar anzeigen in einschlägigen fachzeitungen - anzeige aufheben, vielleicht ne eigen website, visitenkarte, briefpapier), evtl. einen Vertrag wie unter tatsächlich fremden für die büronutzung etc.

uwe

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Hi Falckus,

zum Thema Risiko ist ja schon einiges gesagt worden. Wenn Du nur einen Auftraggeber hast bist Du definitiv scheinselbständig. Dies bedeutet dass Du, wenn man Dir auf die Schliche kommt, die Sozialabgaben kompletto nachberechnet. Das kann u.U. sehr teuer werden.

Ganz klar fürs Finanzamt ist, wenn Du das Büro im Gebäude des Auftraggebers hast und seine Visitenkarten benutzt. DU BIST DANN NICHT SELBSTÄNDIG!!!

Ein eigenes Büro mit Aussenauftritt (Telefonbuch, Schild an der Tür) sowie mehrere Auftraggeber sind ein Muß für den Selbständigen.

Vielleicht lässt sich da aber auch was mit Deinem jetzigen Arbeitgeber machen. Abrechnung mit den jeweiligen Projektpartnern direkt zum Beispiel. Wenn die Dir sowas anbieten dann müssen die sich ja auch schon Gedanken gemacht haben.

Bei Einkommensbeträgen in der genannten Größenordnung würde ich die ersten Jahre auf jeden Fall einen Steuerberater für die Buchhaltung zu Rate ziehen. Wenn Du gesehen hast wie es läuft kannst Du eventuell umsteigen.

Bye
Rolf

Danke Uwe,

ich denke, das sollte ich hinbekommen mit der Scheinselbständigkeit, da zumindest 3 der 4 Punkte nicht auf mich zutreffen werden.

Nochmals Danke & Gruß
Falckus

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Hallo Rolf,

ja, ich muß mir da noch einmal Gedanken machen wie ich das am besten hinbekomme. Vielleicht muss ich wirklich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (StB sowieso und wohl auch mal einen RA). Insbesondere das mit Büro und Auftreten unter dem Namen meines AGs scheinen ja ein Problem darzustellen, …

Danke erstmal & Gruß
Falckus

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Hallo, Falckus!

Noch was zur Scheinselbständigkeit (denn das wird vermutlich das „dickste“ Problem sein, daß auf dich zukommt): Rentenversicherungsträger prüfen insbesondere dann besonders scharf, wenn du vorher für einen Arbeitgeber angestellt gearbeitet hast, für den du anschließend selbständig tätig bist! Du kannst neben den genannten Kriterien Scheinselbständigkeit u.a. widerlegen, wenn du z.B. mindestens einen Angestellten hast, der die gleiche (!) Arbeit tut wie du - eine Bürokraft oder 325,-€-Tippse reicht da nicht aus (Merke: der Angestellte allein reicht nicht aus, ist aber ein zusätzlicher Pluspunkt). Weiterhin solltest du nicht „mehr als einen“ sondern mindestens drei verschiedene Auftraggeber nachweisen. Erkundige dich in deiner Umgebung nach einem Fachanwalt Sozialversicherungsrecht, der kann dir gesicherte Auskünfte geben. Nachfragen bei Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger direkt sind nicht so ratsam, denn die haben eher ein Interesse, dich sozialversicherungspflichtig zu halten.

Möglicherweise bist du nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden - im Bereich „Berater“ gibt es da Möglichkeiten, dieses zu umgehen. Sichere Auskunft darüber sollte dir ein guter Steuerberater geben können. Wenn es richtig begründet wird, bist du dann nämlich auch nicht gewerbesteuerpflichtig. (c:

Gruß vom
Sams