Zwangsweise Urlaubstag wenn Home-Office-Firmen-Laptop ausfällt?

Hallo,

grundsätzlich lauten die Zauberwörter bei nicht funktionierenden Arbeitsmitteln „Annahmeverzug“ bzw. „Betriebsrisiko“ gem. § 615 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Kompliziert wird die Sache aber in der Tat durch die Vermischung mit der Kinderbetreuung. Sollte der AG bei entsprechender Nachfrage allerdings den AN auffordern, seine Arbeitsleistung nun doch im Betrieb zu erbringen und der AN dies ablehnen, wäre die Voraussetzung des § 615 BGB mE nicht mehr gegeben.
Dann wäre das ein Fall für Kinderkrankengeld.

&tschüß
Wolfgang

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Das heisst, es könnte (und sei allen Beteiligten gewünscht, dass es beim Konjunktiv bleibt) durchaus sein, dass in Folge der OP „irgendwas“ passiert, das erfordert, dass die „Aufsichtsperson“ schnelle und unerwartete Aktion (aka „zum Arzt bringen“ oder auch „Notarzt rufen“ oder einfach nur „Schüsselchen reichen“) ergreifen muss. Und notfalls auch mitten im Telefonat oder mitten während einer konzentrierten Arbeit.
Wie gesagt, ich finde das superlieb vom Arbeitgeber, dass er Dir diese Möglichkeit eröffnet. Aber ich würde jetzt echt in dem Fall sagen „okay, dass ich jetzt nicht arbeiten konnte, war halt jetzt mein Pech“, vor allem weil es gerade mit „Kind krank“ ja so ist, dass man durchaus frei kriegt, wenn man das denn braucht.
Von allem was - vermutlich auch korrekterweise, ich kann das nicht beurteilen - bereits gesagt wurde abgesehen: so einen Arbeitgeber würde ich mir wegen so ner Kleinigkeit nicht vergrätzen wollen. Sonst sagt der nämlich bei der nächsten ähnlichen Gelegenheit „nee, Du sorry, komm mal lieber her, da weiß ich, dass die Technik auch funktioniert und Du was arbeiten kannst für Dein Geld“.

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Genauer:

Es handelt sich um eine Vereinbarung, bei der dem AG die Unwägbarkeiten und Risiken bewusst waren: Kind erfordert mehr Aufmerksamkeit, Zugang zum Firmennetzwerk gestört, Laptop defekt usw.

Diese Vereinbarung ist genauso wirksam wie eine dauerhaft gültige Vereinbarung zwischen AG und AN, nach der die Arbeitsleistung montags und mittwochs vom AN unter Nutzung der vom AG gestellten Arbeitsmittel zu Hause erbringt. Wenn an einem solchen Tag der Zugang zu Unternehmensnetzwerk nicht möglich ist oder der gestellte Laptop nicht funktioniert, kann der AG auch nicht verlangen, dass der AN alles stehen und liegen lässt und ggfs. hunderte Kilometer zurücklegt, um seine Arbeitsleistung am Stammsitz des Unternehmens zu erbringen.

Dass hier wahrscheinlich (*) ein Zugeständnis des AG vorliegt, lässt eine abweichende moralische Bewertung zu, ändert aber nichts an der rechtlichen Betrachtung.

(*) „Wahrscheinlich“ deshalb, weil es durchaus auch sein kann, dass dem AG an diesem Tag eine möglicherweise nur eingeschränkte Verfügbarkeit des AN am heimatlichen Schreibtisch lieber ist als eine definitive Abwesenheit via Urlaub oder Überstundenabbau.

Oder der AG war froh über das Arrangement, weil ihm ein u.U. nur eingeschränkt arbeitender MA lieber war als je ein unbesetzter Schreibtischstuhl im Büro und am Küchentisch.

Also wieder mal Spekulation deinerseits.
Wir können überhaupt nicht davon ausgehen, dass der AN den AG darüber informiert hat, dass der Laptop eines im Homeoffice befindlichen AN nicht funktioniert, der nicht in der Lage ist, anderweitig zu arbeiten, und der AG mit dem AN nichts vereinbart noch rückfragt und der AN auch nicht fragt, was zu tun ist.

Zumal es durchaus einige harmlose Möglichkeiten gibt, weshalb der Bildschirm schwarz bleibt.

Da es also insgesamt viele Möglichkeiten gibt, ist jede Aussage in jeder Richtung erst einmal wertlos.

Nein, natürlich nicht. Wir können auch nicht davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer am fraglichen Tag geatmet, gegessen oder die Toilette aufgesucht hat. Schließlich hat der Fragesteller davon auch nichts geschrieben.

Warum spekulierst Du? Da steht doch eindeutig:

Deine Auskünfte und Antworten sind maximal merkwürdig und destruktiv! Was heisst denn unüblich in dem Zusammenhang? Ist es üblich, dass der Laptop schwarz bleibt? Und gehörst du zu den Menschen,die zur Salzsäure erstarren, wenn irgendetwas passiert, was von der Standardprozedur abweicht?

Was hast du denn gemacht? Wann hat dein Arbeitstag begonnen? Wann hätte er beginnen sollen? Und ganz besonders wichtig: was hast du getan, als der Bildschirm schwarz war? Gibt es eine EDV, die du kontaktiert hast? Hast du deinen Vorgesetzten gefragt, was du tun sollst?

Ach, du nun wieder. Aber davon ausgehen, dass der AN den AG informiert, dass das Laptop kaputt ist und man unabkömmlich im Homeoffice sitzt und der AG sagt genau nix ist wahrscheinlich? Genauso wahrscheinlich, wie der von dir ebenfalls frei spekulierte Umstand, dass der Stammsitz eines AN, der üblicherweise eben dort und nur aus ausnahmsweise im Homeoffice arbeitet, „hunderte Kilometer“ von selbigem entfernt ist?
Lernfähig bist du auch nicht. Deine letzte Spekulation hat sich als weitgehend falsch herausgestellt…

In meiner Welt ja. Dass sich diese von Deiner im Hinblick auf Rationalität, Umgangsformen und Logik fundamental unterscheidet, ist ja nun nichts neues.

Beweisstücke 2, 3 und 4:

AN: Du chef. Sitz hier am Küchentisch und mein Laptop geht nicht.
AG: OK

So in etwa? Mag sein, dass das in deinen Kreisen so üblich ist, in meinen nicht.

Siehe oben:

Übrigens:

Das ist natürlich Unsinn und das habe ich auch nie behauptet. Vielleicht liest Du mal genauer, was ich eigentlich schrieb.

Keine Ahnung, was Deine Kreise sind und wie bereitwillig man sich da an Vereinbarungen hält, aber in meinen Kreisen ist es tatsächlich so, dass man sich an Vereinbarungen hält, auch wenn sie in dem Moment nicht zum eigenen Vorteil sind.

Vor ein paar Wochen war bei uns der Zugang ins Unternehmensnetz für den größten Teil eines Arbeitstages nicht möglich. Glaubst Du ernsthaft, dass sich da über 1000 Menschen über teilweise hunderte Kilometer auf den Weg gemacht haben? Für die Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiten, gibt es tatsächlich Vereinbarungen - teilweise auf vertraglicher Basis, teilweise in Form einer Dienstvereinbarung und teilweise auch zeitlich begrenzte Verabredungen im Einzelfall. Alle diese Vereinbarungen sind natürlich auch an so einem Tag gültig und bindend und nicht nur, dass das jedem klar war, sondern darauf wurde später noch einmal explizit im Intranet hingewiesen

So, und nun kannst Du mich bitte in Ruhe lassen und einfach den Fragesteller weiter beschimpfen, seine sozialen und technischen Fähigkeiten in Frage stellen und Dich bitterlich darüber beklagen, dass er die Farben seiner Socken und die Speisenfolge des Mittagessens nicht hinreichend genau bzw. gar nicht beschrieben hat.

Genau darauf wollte ich hinaus.

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Anscheinend waren aber beide Seiten von der Idee, die Sache so zu regeln, wie sie geregelt wurde, so überzeugt, dass sich beide Seiten darauf einließen und das mit allen erkennbaren Risiken. Dazu gehörte für den AN, dass das Kind mehr Betreuung braucht als gedacht und er ggfs. nachts oder am nächsten Tag Arbeit nachholen und für den AG, dass der Technikkram nicht funktioniert und er den AN bezahlen muss, ohne dass der an dem Tag eine Gegenleistung erbringt.

Vielleicht wollte der AG, dass der AN arbeitet, weil er eine Aufgabe im Betrieb zu erfüllen hat und vielleicht wollte der AN lieber arbeiten, weil er nicht auf die 10% verzichten wollte, um die das Kinderkrankentagegeld niedriger ausfällt als das Nettoarbeitsentgelt oder vielleicht ist er auch privat versichert und erhält deshalb gar kein Kinderkrankentagegeld oder er hat für dieses Jahr schon die Obergrenze an Kindertagegeldtagen erreicht.

Steht ganz anders im Beitrag

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Ich habe schon seit längerem den Eindruck, dass Du so liest, wie Du zuletzt zitiert hast: einzelne Worte werden wahrgenommen, längere Texte nicht und erst recht keine Zusammenhänge.

Hi

Oder ganz generell: was gilt, wenn ein vom Arbeitsgeber bereitgestelltes, für die Arbeit unbedingt erforderliches Arbeitsmittel nicht funktioniert?

Nur als Beispiel:
Wir müssen dann ins Büro sausen oder frei nehmen.

Frei = bei kranken Kind ‚Betreuungsfrei‘ mit ärztlichem Attest, ansonsten Überstunden oder Urlaub

Ins Büro müssten wir dann ja aus rein technischen Gründen sowieso umgehend, um ein Ersatzgerät zu bekommen. Der PC wird sich wohl nicht eigenständig bis zum nächsten Tag reparieren

Gruß h

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Dann müsste man mal prüfen, wie das Home Office/die Telearbeit bei Euch geregelt ist. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, eine einzelvertragliche Regelung und eine Einzelvereinbarung für einen Tag und einen Mitarbeiter unterscheiden sich nur in der Art und ggfs. Dauer der Regelung, nicht aber in der Verbindlichkeit. Wenn in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der Mitarbeiter dienstags und donnerstags von zu Hause arbeiten kann, ist das für beide Seiten bindend (d.h. Änderungen sind dann nur bei beiderseitigem Einverständnis möglich, wenn die Vereinbarung nicht etwas anderes besagt) und in der Regel bei vollem Bewusstsein abgeschlossen worden, was für den AG auch das Risiko beinhaltet, dass die Technik nicht mitspielt.

Dabei ist es auch - rechtlich - völlig egal, ob der MA von zu Hause arbeiten kann, weil sein früherer Arbeitsplatz um 250 km Richtung Süden verlagert wurde, oder ob ein Mitarbeiter sechs Wochen den Abteilungslaptop gestellt bekommt, damit er morgens und abends seine Frau aus der Tages-Reha abholen kann, anstatt zur fraglichen Zeit im Zug zu sitzen, oder ob man sich darauf einigt, dass eben der MA einen Tag aus dem oben beschriebenen Grunde zu Hause arbeiten kann.

Den AG hat niemand gezwungen, diese Vereinbarungen einzugehen. Auch AG sind über die Anfälligkeiten von Technik im Bilde und sich deswegen auch bewusst, dass die Technik mal ausfallen kann. In dem Fall kommt es nur darauf an, in wessen Sphäre sich die Ursache des Problems ereignet hat. Kippt das Kind einen Eimer Farbe über den Laptop, ist die Sache klar.

Hat der IT-Dienstleister versehentlich die Windows-Neuinstallation aller mit dem Netzwerk verbundenen Rechner angestoßen, kann der AN nichts dafür und darf sich - sofern er seine Arbeit oder Teile davon nicht mit Papier und Bleistift oder dem Telefon erledigen kann - insoweit entspannt zurücklehnen, dass er a) erreichbar bleibt und b) den Fortschritt der Neuinstallation im Auge behalten kann.

Ins Büro müsste man dann, wenn es die Vereinbarung vorsieht. Im konkreten Fall am nächsten Tag, in allen anderen Fällen dann, wie es die Vereinbarung vorsieht. Natürlich darf man erwarten, dass der MA in so einem Fall auch kompromissbereit ist und nicht nur auf die Vereinbarung pocht, aber in der Regel gibt es ja gute Gründe, warum man oftmals feste Wochentage vereinbart. Wenn diese Gründe es erlauben, für einen Rechnertausch ins Büro zu fahren, ist das wunderbar. Bestehen die Gründe darin, dass sich zwei Elternteile die Woche 3:2 aufgeteilt haben, um die Kinder zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten abzugeben und abzuholen und sich der Rechnertausch zwischen diesen Zeiten nicht einrichten lässt, dann ist das eben so und man wird entweder eine andere Lösung finden oder sich darüber trefflich streiten und so jede Art von Kompromiss für die Zukunft erheblich erschweren.

Nichtsdestotrotz sind solche Vereinbarungen gültig. Diejenigen, die hier erwarten, dass der AN das Kind den Nachbarn überhilft, mit dem Auto ins Büro fährt und dort entweder arbeitet oder den Rechner tauscht, sind doch im Zweifel die ersten, die aufschreien, wenn der AG einen genehmigten Urlaub widerruft oder eine versprochene Gehaltserhöhung nicht gewährt.

Vereinbarungen gelten für beide Seiten und das auch für den Fall, dass sich die Vereinbarung für eine Partei mal als ungünstig herausstellt.

Und noch ein Punkt: Home Office ist inzwischen weit mehr als eine Freundlichkeit des Arbeitgebers, sondern in vielen Bereichen schlichtweg die Voraussetzung, um überhaupt noch an motivierte und qualifizierte MA zu kommen. Ich habe gerade bei einem Unternehmen beobachtet, das 2020 und 2021 mit einer HO-Garantie Mitarbeiter anwarb, nun davon abrückt und sich - bei Entfernungen zwischen Präsenzarbeitsplatz und Wohnsitz des MA von teilweise mehreren hundert km - darüber wundert, dass diese MA innerhalb weniger Tage bei anderen Arbeitsgebern angefangen haben. In meiner Branche gibt es praktisch keine einzige Stellenanzeige mehr, in der nicht mit bis zu 50% HO-Quote geworben wird.

Gruß
C.

Deswegen haben wir mittlerweile (dank Corona) eine Betriebsvereinbarung, die 60% der wöchentlichen Arbeitszeit Telearbeit bei ansonsten freier Einteilung erlaubt. Auf Antrag mit guter Begründung auch bis zu 90% möglich und mit ärztlichem Attest 100% uuuund eine bis zu 3 wöchige Workation (= Telearbeit aus dem EU Ausland).

Aber eine Vor-Ort-Anwesenheitspflicht, ist natürlich auch vereinbart, wenn der Vorgesetzte das im Einzelfall aus geschäftlichen Gründen anfordert (Klaursurtagungen, defekte Hardware o.ä.) oder es sonstwie erforderlich ist - nachdem (aus technischen Gründen) eine Inbetriebnahme eines Tauschgerätes nur vor Ort im Büro passieren kann, ist das auch einer der Gründe, warum man eigentlich anzutanzen hat.

Im anderen Fall (wenn es wirklich nicht geht) muss man so lange Urlaub/Überstunden nehmen, bis jemand aus dem Team das Ersatzgerät in Betrieb genommen hat, um es dann an den Homeofficearbeitsplatz zu versenden - das kann ggf. dauern

Man hat die Wahl…

Im wesentlichen Punkt gebe ich Dir recht:

Vielleicht schreibt uns @Markuss dazu ja noch was.

Du gehst jetzt von einer fixen Betriebsvereinbarung aus, dass der MA an gewissen Tagen „immer“ im Home Office arbeitet - da mag das anders sein. Hier klingt mir das nach „ey Scheffe, kann ich am Freitag mal von daheim aus arbeiten, Kind hat die Hämorrhoiden* operiert gekriegt und wir müssen ein Auge drauf haben“ und Scheffe ist ein nettes und sagt „na klar“. Aber auch hier wäre es spannend zu hören, ob @Markuss noch was dazu sagt.

*dummes Beispiel meinerseits, denn die Art der OP des Kindes ist für uns irrelevant

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Nur hat das hoer niemand ausser in deiner Fantasie. Aber du hältst es ja nicht mal für nötig, dass der AN mit dem AG über den nicht funktionierende Laptop kommuniziert und lebst auch in einer Welt, wo alle Arbeitnehmer hundert Kilometer vom Stammsitz ihres AG wegwohnen, weil das bei dir der Fall ist.
Dass dunso unter Umständen komplett falsche Auskünfte gibst, die eine Fragesteller in Bredouille bringen können, wenn sie sich an deine selbstbewusst vorgetragenen Ratschläge halten, ist die scheissegal.