Zwangsweise Urlaubstag wenn Home-Office-Firmen-Laptop ausfällt?

Hi.

Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitsgeber einen Tag Home-Office. Für diesen Zweck hat der Arbeitnehmer vom Arbeitnehmer einen speziellen Laptop zur Verfügung gestellt bekommen.
In der Vergangenheit klappte so ein Home-Office-Tag immer ohne Probleme.
Am betreffenden Tag stellt der Arbeitnehmer (im Home-Office) fest, dass der Laptop nicht startet.
Trotz diverser Versuche (der Akku war geladen, hing auch über Nacht am Netzteil) startet der nicht, gibt keinen Mucks von sich, sodass kein Home-Office möglich ist. Der Arbeitnehmer kann nicht arbeiten.

Wie wird das nun arbeitsrechtlich geregelt?
Muss er sich zwangsweise einen Tag Urlaub nehmen?
Faktisch kann er nicht arbeiten, die Ursache liegt am Laptop (oder am Ladegerät).

Gruß
M.

Ähm, nur für mein Verständnis: es ist absolut unmöglich, dass der Arbeitnehmer in diesem Fall doch am normalen Arbeitsort arbeitet? Und es ist genauso unmöglich, dass er für diesen Tag ggf. an seinem privaten Rechner irgendwelchen Offline-Kram macht?

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Leider nein, da er ein krankes Kind zu Hause betreuen/beobachten musste.
Leider nein, es ist ein spezieller Laptop mit gesichertem Zugang zum Firmen-Netzwerk.

Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder irgend eine andere Art von hausinterner Vorschrift, in der die Regeln für das Arbeiten im Home Office festgelegt sind?

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Nein. Gibt es nicht.

Was täte der AN, wenn er kein Home-Office gehabt hätte?

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Keine Ahnung.
In der Firma ist es üblich in solchen (und ähnlichen) Fällen Home-Office zu machen (nach Genehmigung).

Hätte er sich dann nicht vom Arzt bescheinigen lassen können, dass er das kranke Kind betreuen muss?

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Können, ja.
Ist aber unüblich.
Man fragt rechtzeitig vorher an (es handelte sich um eine kleine OP, keine Krankheit) und es zugestimmt.

Nein, Gesetz.

Dann sollte er jetzt auch einfach mal nachfragen. Es wird vielleicht die Möglichkeit eines Ersatzgerätes geben? Oder eine Schnellreparatur/-Hilfe durch die IT-Abteilung?

Was wäre denn gewesen, wenn das Gerät am Arbeitsplatz ausgefallen wäre? Auch Zwangsurlaub? Doch wohl nicht. Es kann ja nicht das Problem des Arbeiters sein, wenn seine Maschine ausfällt. Oder das Problem des Angestellten, wenn sein Arbeitsgerät defekt ist.

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Damit ist in meinen Augen die Sache klar:

Normalerweise nimmt man, wenn ein Kind krank ist

  1. entweder „normalen“ Urlaub (bekannt als Erholungsurlaub)
  2. oder man baut Überstunden ab
  3. oder Minusstunden auf
  4. oder man beantragt unter Vorlage des ärztlichen Attests Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung gemäß SGB, und erhält dann Lohnersatzleistung von der Krankenkasse

In vorliegenden Fall geht der AG über seine gesetzlichen Verpflichtung hinaus und ermöglicht es dem AN, im Home Office zu arbeiten und gleichzeitig das kranke Kind zu betreuen. Das ist ein Entgegenkommen des AG und alles andere als selbstverständlich.

Wenn das Arbeiten im Home Office dann nicht möglich ist - eben weil z.B. der Laptop kaputt ist - dann bleib eben nichts anderes üblich als wie unter 1-4 beschrieben vorzugehen. Es ist in keinem Falle nachvollziehbar, warum der AG dem AN nicht geleistete Arbeit vergüten sollte.

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Das ist alles richtig. Dennoch ist der AN verpflichtet, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, wenn er Vergütung dafür beansprucht. Selbst wenn der AG im Rahmen seines Direktionsrechts den AN anweist, aus dem Home Office zu arbeiten, ist der AN verpflichtet, dem AG mitzuteilen, dass das Erbringen der Arbeitsleistung im Home Office nicht möglich ist, und weiterhin seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Erst wenn der AG die Arbeitsleistung nicht abruft, auch wenn der AN sie explizit zur Verfügung stellt, gerät der AG in Annahmeverzug und erst dann hat der AN Anspruch auf Vergütung ohne Erbringen von Arbeitsleistung.

Und was ist, wenn der Laptop zwar funktioniert hätte, aber nicht der Zugang zum Unternehmensnetzwerk? Was ist, wenn am normalen Arbeitstag ein technischer Defekt auftritt und kein PC im Betrieb funktioniert? Was ist, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Laubsauger zu einem anderen, drei Fahrtstunden entfernten Betriebsgelände geschickt wird und sich dort herausstellt, dass das Gerät nicht funktioniert?

Oder ganz generell: was gilt, wenn ein vom Arbeitsgeber bereitgestelltes, für die Arbeit unbedingt erforderliches Arbeitsmittel nicht funktioniert?

Ganz einfach: Dann

Konkret heißt das

„Chef, ich komm nicht ins Netzwerk! Ich kann nicht arbeiten. Was soll ich tun?“

„Chef, keiner unserer PCs funktioniert. Ich kann nicht arbeiten. Was soll ich tun?“

„Chef, der Laubsauger ist kaputt. Ich kann nicht arbeiten. Was soll ich tun?“

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Das unterscheidet sich, finde ich, schon von dieser Antwort:

Im konkreten Fall lautete die Vereinbarung „arbeite mit diesem Laptop an diesem Tag von zu Hause“. Der Arbeitnehmer hat den Umstand, dass das nicht geht, nicht zu vertreten und damit geht der Tag auf den Deckel des Arbeitgebers. Das ist bei jeder anderen Home Office-Konstruktion genauso und genauso verhält sich das, wenn im Betrieb kein Rechner funktioniert oder ein anderes Arbeitsmittel, was für die Arbeit wesentlich ist, nicht funktioniert.

Natürlich kann der AG dem MA andere Aufgaben zuteilen, die sich ohne Arbeitsmittel oder Papier und Bleistift erledigen lassen (sofern sie von der Stellenbeschreibung abgedeckt sind), aber wir dürfen doch wohl davon ausgehen, dass der AN diese Möglichkeiten in der konkreten Situation abgeklärt hat.

Auch auf die große Gefahr hin, dass ich jetzt verrrrrissen werde. Aber unter uns Betschwestern: wir wissen doch beide, dass es schon sehr freundlich vom Arbeitgeber ist, Dich zwecks Betreuung eines kranken Kindes überhaupt im Home Office arbeiten zu lassen. Denn natürlich ist es ein Unterschied ob man „normal“ Home Office macht oder ob da ein krankes Kind im Hintergrund ist. Ja, und das ist auch bei lieben, schlafenden und pflegeleichten Kindern so, Gottverdammnocheins! Und wenn das Kind allein bleiben könnte, dann hätte man auch arbeiten können, also brauchte es Betreuung. Ähm, sorry, ich schweife ab.
Was ich sagen wollte: dass der Arbeitgeber dem Home Office zwecks Betreuung zugestimmt hat ist schon sehr freundlich von ihm, das würde ich jetzt mit „abär Läptop ging nisch“ echt nicht auf die Spitze treiben. Dann nimmst halt den Tag „frei“ (in welcher Form auch immer, dazu wurde ja schon was geschrieben)

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Das hängt vom Kind und vor allem von dessen Alter ab. Die Anwesenheit ist ab einem gewissen Alter/Reifegrad nicht erforderlich, um das Kind zu bespaßen und zu betreuen, sondern einfach nur, weil man ein krankes bzw. angeschlagenes Kind eben nicht einfach alleine lässt. Damit die Betreuung in diesem Fall nicht über die Zubereitung von Mahlzeiten hinaus gehen muss, haben Samsung, Apple und viele andere schließlich die digitalen Endgeräte erfunden.

Nein. Die Vereinbarung lautete: „Du möchtest gerne aus dem Home Office arbeiten, weil dein Kind krank zu Hause ist. Diese Möglichkeit räume ich dir gerne ein.“

Das stimmt. Der Defekt des laptops geht auf den Deckel des AG. Was daraus folgt hängt sehr stark von den hausinternen Gepflogenheiten/Vorschriften/Betriebsvereinbarungen oder aber auch Tarifverträgen ab. Es gibt Regelungen zum Home Office, die dem AN die Möglichkeit zum Home Office einräumen, bei denen der AG aber dennoch jederzeit das Erbringen der Arbeitsleistung im Betrieb anordnen kann.

Genau. Wenn der Rechner oder ein anderes Arbeitsmittel nicht funktioniert, ist das erstmal nicht das Problem des AN. Denn der AG hat funktionierende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Es ist dann in jedem Falle die Pflicht des AN, dem AG diesen Umstand mitzuteilen, und weiterhin ausdrücklich die eigene Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Der AG kann ja zum Beispiel einen Kurier aus dem Betrieb mit einem Ersatz-Laptop losschicken.

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Da bin ich voll bei dir.

Das war eine ärztliche Anordnung, das Kind die ersten 36 Stunden nicht alleine zu lassen.