Vieleicht kann jemand helfen.
Kurz und knapp der SV:
K ist bei den Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet, studiert in der Stadt M, wo sie mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Stadt M möchte nun die K mit Hauptwohnsitz in M statuieren. M will aber ihren Hauptwohnsitz beibehalten, da sie in die vorlesungsfreie Zeit, jedem Wochende (Do,Fr,Sa)Feiertagen,etc. am Hauptwohnsitz verbringt.
Da K sich weigert, will die Behörde der Stadt M nun durch Verwaltungsakt einen Statuswechsel vornehmen. Begründung hierfür ist, dass K „aufgrund des Studiums“ die überwigende Zeit in der Stadt M „verbringen muss“ und die von ihr „vorgebrachten Gründe nicht zur Beibehaltung der Hauptwohnung bei den Eltern ausreichen“.
Im Schreiben heisst es, dass dieses eine Anhörung i.S.d. VwVfG ist. Gegen das Vorhaben kann Widerspruch eingelegt werden.
K will unbedingt bei den Eltern mit Hauptwohnsitz gemldet bleiben. Eine Wechsel kommt NICHT in Frage.
Wie ist die Rechtslage? 1)Kann die Stadt M die K ummelden, was quasi einer „Zwangsumgemeindung“ gleich käme?
2)Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
3)Wie hoch sind die Kosten des Widerspruchsverfahrens, bei Unbegründetheit?
warum reicht K nicht ein Nebenwohnsitz bei den Eltern?
Der Ort des Studiums wird nun mal normalerweise als Lebens-Mittelpunkt angesehen.
Für Kindergeld und Freibeträge reicht auch eine Meldung als Nebenwohnsitz bei den Eltern (funktioniert nun schon seit fünf Jahren bei meiner Steuererklärung)
Hi buxe,
Auskunft ohne Gewähr:
Ganz oben angesiedelt ist das Menschenrecht der Freizügigkeit des Aufenthalts. In den Artikeln 1 und 25 unseres Grundgesetzes übernommen, zum unmittelbar geltenden Recht erklärt, das über die deutschen Gesetze, also auch fremdbestimmter Wohnsitz-Zuordnung, herrscht.
Hinzu kommen die Rechte der Selbstbestimmung, wo manach man seinen Lebensmittelpunkt selber bestimmen kann. Das Studium und dessen Ort ist da nicht ausschlaggebend, nur Indiz, Stütze, Wahlmöglichkeit etc. Viele studieren wechselnd und müßten dann mit entsprechendem Aufwand laufend umgeschrieben werden. Geh zu einem Anwalt zu einem Auskunftsgespräche.
Widerspruch würde hier abhelfen. Auch mal an die Presse gehen, damit derlei ABM-Maßnahmen künftig unterbleiben.
Tschüß Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für Deine Antwort.
Kann ich dieser entnehmen, dass der Ort des Studiums, als vorwiegend benutzter Wohnort i.S.d. Meldgesetze, angesehen wird. Unabhängig davon, ob man sich dort die überwiegende Zeit aufhält??
Eine Ummeldung von K steht ein evtl. Studienortwechsel entgegen. Dieser ist mit Hauptwohnsitz bei den Eltern am Studienort ERHEBLICH einfacher…!
Viele Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Menschenrechte, die du hier so ungemein treffen bemühst sind hier in keinster Weise verletzt. Es geht lediglich darum, dass der Studienort die Studenten dort mit Hauptwohnsitz gemeldet habem möchte.
Das ist mE auch sehr gut verständlich, da sich die Zuschüsse, die das Land zahlt, nach den einwohnern richten - und warum sollte eine Stadt, die für die Studenten einiges vorhält, nicht versuchen, einen Teil wiederzubekommen.
Auch mal an die Presse gehen,
Das sind die liebsten Mitbürger, die jeden Driss an die Presse tragen.
Besonders gut sind hier schreiben an BILD und (im Köln-Bonner-Raum) den EXPRESS.
danke, ich weiß ja nicht, aber Dein Artikel bestätigt meine Ausführungen. Es geht ums liebe Geld. Natürlich möchten welche ihre
Zahlen hochjubeln und auf der Strecke bleibt die Selberbestimmung des mündigen Bürgers, der hierbei seiner Mündigkeit verlustig gehen soll.
Das ist genau der Punkt!
Weil hier Obrigkeit im Spiele ist, sollte die Presse das geeignete Mittel dagegen sein, denn alleine stehst Du da wie der Hauptmann von Köpenick. (Dem übrigens auch die Presse aus der Patsche half!)
Gruß
Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
natürlich geht es ums Geld - warum sollte eine Stadt darauf verzichten???
Wenn ich in einer Stadt die Steuererfinanzierten Leistungen in Anspruch nehme, warum sollte ich nicht durch richtige Anmeldung des Hauptwohnsitzes dafür sorgen, dass die Stadt wenigstens einen Teil wieder zurückbekommt? Ich selbst habe dadurch keinerlei Verlust.
Warum wird eigentlich immer die Verwaltung als „Obrigkeit“ bezeichnet??
Die Zeiten des Kaisers sind vorbei (Beckenbauer mal ausgenommen).
Die Verwaltung zittert bei „Drohung mit der Presse“ gaaaaaaaaannz heftig, zumal sie sich auf Seiten des Gesetzes bewegt, was man von dem Studenten, der 5 Tage an der Uni und zwei Tage bei den Eltern ist, nicht unbedingt sagen kann.
Also ich muss sagen, das mit den Menschenrechten, was du geschrieben hast, ist Unsinn.
Die Meldevorschriften haben auf die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets nämlich überhaupt keinen Einfluss - niemand wird dadurch gehindert dort zu wohnen wo er will.
Die Meldevorschriften haben nur den Sinn, dass bekannt ist wo der Wohnort ist, den man freiwillig gewählt hat - es ist daher denklogisch selbstverständlich, dass die Meldung mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmmen muss.
Wenn man so dick aufträgt wie du, sollte man schon auch ein bisschen Ahnung haben, wovon man schreibt.
Also wenn Ihr zwei Euch jetzt argumentativ duellieren wollt, dann macht das doch bitte per E-Mail oder Telefonisch.
Ich finde es sehr nett, dass ihr beide versucht habt, zur Klärung der Rechtslage beizutragen.
Doch ich muss sagen, dass Ihr BEIDE nun eine sehr unsachliche Diskussion führt. Der eine spricht von der „Obrigkeit“ und der Verletzung von Menschenrechten und der andere verfälscht den Sachverhalt mit Unterstellungen wie K wäre nur zwei Tage in der Woche am Hauptwohnsitz. Das die Verwaltung sich meistens auf dem Pfad des Gesetzes bewegt ist zum Glück der Fall. Jedoch ist es vermessen dieses als Grundsätzlich erscheinen zu lassen.
Und die Behauptung der Student würde sich auf Abwegen des Gesetzes bewegen ist, unter Berücksichtigung der vorherigen juritischen Diskussionsbeiträge, mehr als infam.
In der Rechtsfindung ist jegliche Polemisierung unangebracht und endet „tödlich“ (im methaphorischen Sinne). Mann muss sich immer sachlich mit einem Fall befassen,ungeachtet seiner polit. Einstellung.
Ich hoffe, dass ich dies Euch beiden mit meiener polemischen Anmerkung mal verdeutlichen konnte.
Dennoch danke für Euren Versuch mir zu helfen"
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
(Ich geb mal kein Kommentar zu dem Grundgesetz Schmarrn weiter unten ab ).
Es gibt die üblichen Annahmen, wie solche Fälle zu werten sind (Student->meiste Zeit am Studienort).
Es ist aber trotzdem möglich, eine andere Entscheidung zu bekommen. Wir haben das für eine Verwandte mal durchbekommen (ist aber schon lange her). Verschiedene Indizien/Beweise haben gereicht um den alten Wohnort als Hauptwohnsitz anerkannt zu bekommen:
Nachweis der regelmässigen Rückfahrt an Wochenenden/studienfreie Zeit durch Bahntickets und Tankrechnungen.
Aktiv in einem örtlichen Sportverien.
Wohnung am Studienort nicht viel mehr als eine Übernachtungsmöglichkeit, keine Waschmaschine, kein Fernseher usw…
Hi,
nun mal bitte sachlich bei den Fakten bleiben. „Zwangsumgemeindung“ ist doch symbolisch gewählt für die Situation, oder seh ich das falsch? Bereits dieses Wort ist ein Notruf und keinesfalls polemisch, sondern bezeichnend. Hier ist ein Würstel, seinen Weg im Leben studierender Weise suchend, wofür wir alle danken sollten, weil unsere Wertschöpfungen wegen des Rohstoffmangels aus den Köpfen kommen muß, dem man als „mündigen Bürger“ auf die Schulter klopft, und auf der anderen Seite eine unkündbare Person oder Gruppe (In diesen Zeiten der Dauer- und Massenarbeitslosigkeit, was übrigens ebenfalls eine Menschenrechtsverletzung ist.), mit dem weiteren Schutze einer oder mehrerer Rechtsabteilung/en oder gar eines oder mehrerer Büchlein (?), die dadurch jedes Bewustsein für fehlerhaftes Handeln, Ausnahmen bestätigen die Regel, verlustig ist, und dem Studierenden, für mich die Zukunftselite, nun zeigen will, wo die Harke ist, indem er die „Zwangsumgemeindung“ vornimmt. Also die Kirche bitte im Dorfe lassen. So liegen die Dinge nun mal und sollten nicht wegpolemisiert werden.
Wir haben heute eine Staatsquote von nahezu 50%(!!!), während der Feudalismus noch mit weniger als 10% auskam. Da kann jeder sich die Frage nach Obrigkeit selber beantworten, oder seh´ ich das wieder falsch?
Von der Pisa-Studie rein in die Altersarmut, keiner ist mehr für irgendetwas verantwortlich, alle sind immun gegen die Tatsachen, denen man die rote Karte u.a. der Polemik zeigt.
Also, wenn diese Tatsachen Polemik sind, hätte der Hauptmann von Köpenick doch wieder im Gefängnis landen müssen!
Cool bleiben, sachlich diskutieren, denn der Fall erscheint mir symptomatisch fürs Ganze, und das steckt nicht zuletzt wegen der Masse solcher Fälle im Reformstau!
Tschüß
Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Verzeih mir bitte die harten Worte, aber: So viel Schwachsinn habe ich selten gelesen. Nur weil man mit großen Worten um sich wirft und das selbe mehrmals wiederholt, enthält das ganze noch nicht inhaltliche mehr Substanz, dies inbesondere dann, wenn man seine eigene juristische Inkompetenz so offen zur Schau trägt.
Ich sage dir jedenfalls ganz ehrlich: ich weiß es zu schätzen, dass wir hier mittlerweile in den meisten Ländern Europas Staaten haben, in denen Bedienstete als Organe der Gesetzesvollziehung strikt an das Gesetz gebunden sind - und dieses Gesetz sieht nur eine Pflicht zur Meldung vor, keinesfalls eine Pflicht irgendwo den Wohnsitz zu nehmen - wenn du eine Bindung an das Gesetz ablehnst, dann darfst du das natürlich sagen, aber dann musst du auch bedenken, dass du damit den Rechtsstaat ablehnst.
Hi Tom,
Grund- und Menschenrechte und eine unabhängige Presse, Kernbezug meiner Ausführungen, bilden Eckpfeiler freiheitlich-demokratischer
Staatlichkeit. Unser Grundgesetz erhebt die internationalen Normen in Artikel 25 über die deutschen Gesetze, die sich dem unterzuordnen haben. Die Frage war doch, wie man sich einer „Zwangsumgemeindung“
erfolgreich erwehren könne? Meine Antwort war präzise, treffend, etc.
ohne Gewähr natürlich. Allenfalls dort etwas unbequem, wo von Pisa über „Zwangsumgemeindung“ bis Altersarmut die Entscheidungen getroffen werden, ohne daß Verantwortung erkennbar wird, die in unserer Leistungsgesellschaft jeden von uns, so auch einen Busfahrer trifft. (Was bereits wieder als Verstoß gegen den menschenrechtlichen Gleichheitsgrundsatz betrachtet werden könnte, denn entweder tragen wir alle Verantwortung oder keiner.
Also Hinweis auf Menschenrechte, freie Presse und sachliche Kritik mit ein paar Denkanstößen gewürzt, gleich als sonstwas deklarieren zu wollen, Tom, ist das Dein Niveau? Da seh ich mich eher als Retter der Entnervten!
In dem Sinne.
Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]