Zwangvollstreckung mehr mal beantragen?

Guten Tag,
ich habe gehört, dass man die Zwangvollstreckung bezgl. einer Mahnsache mehrmal beantragen kann. Ist es richtig oder muss man den Vollstreckungsbescheid nochmal beantragen, damit man nochmal den original Titel bekommt? Mit 1. Zwangvollstreckung muss man ja den org. Titel schon abgegeben.

Vielen Dank im Voraus

Den Titel bekommt man doch zurück. Einen erneuten Titel hingegen gibt es nicht, sonst würden ja mehrere in der Welt herumgeistern.

Levay

Erstmal Danke für die Antwort. Was kann der Gläubige tun wenn der Schuldner inzwischen Geld hat und die Eidesstattliche Versicherung noch nicht abgibt und Gläubige bekommt den Titel noch nicht zurück?

Viele Grüsse