Guten Tag,
ich habe gehört, dass man die Zwangvollstreckung bezgl. einer Mahnsache mehrmal beantragen kann. Ist es richtig oder muss man den Vollstreckungsbescheid nochmal beantragen, damit man nochmal den original Titel bekommt? Mit 1. Zwangvollstreckung muss man ja den org. Titel schon abgegeben.
Erstmal Danke für die Antwort. Was kann der Gläubige tun wenn der Schuldner inzwischen Geld hat und die Eidesstattliche Versicherung noch nicht abgibt und Gläubige bekommt den Titel noch nicht zurück?