Wegen eines überschuldeten Erbes will man nun in mein Vermögen zwangsvollstrecken.
Das Mangels Masse wurde ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Ich könnte die Einrede der Dürftigkeit erheben. Weiß jemand, ob ich hier Klagen muss.
Der Titel ist vom 31.12.2009,wegen eines zwei Jahre verzögertem Aufgebotsverfahren hat das Insilvenzgericht die massenunzulänglichkeit ert im April 2010 festgestellt. Bei Annahme der Erbschaft konnte ich dies nicht wissen.
Tut mir leid, hier kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß
Düren