Zwangvollstrekung einfach so?

hallo, Leute ich habe ein Problem, in meinen Briefkasten lag ein zettel wo drauf stand,

"sehr geehrte…,

mir liegt ein Zwangsvollstreckungsauftrag gegen Sie vor.Deshalb habe ich versucht Sie anzutreffen. um weitere kosten und, bla bla usw. "

meine frage ist müsste ich nicht davor von gläubiger oder Anwalt was bekommen? oder Mahnungen oder sonst was? ich weiß nicht mal worum oder warum ich was zahlen sollte?

bitte hilfe

Hallo,
bevor die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, also entweder ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Beides muss dem Schuldner vor der Zwangsvollstreckung zugehen bzw. mit der Zwangsvollstreckung zugestellt werden.
Ich würde an Ihrer Stelle den Gerichtsvollzieher einmal anrufen. Der kann Ihnen genau sagen, wer Gläubiger ist bzw. um welche Forderung es geht.

Wenns noch Fragen gibt, einfach melden…

Tschüß
Sabine

Ja, normalerweise musst Du was bekommen haben. Vorher Mahnung und dann einen Titel. Ich gehe davon aus, dass es einen Mahnverfahren gab.

Ruf den Gerichtsvollzieher einfach an und lass es dir erklären, wer gegen dich vollstreckt.

Hallo,

eine Zwangsvollstreckung geht nur mit Titel. Der muss dem GV vorliegen und dieser muss auch zuvor zugestellt worden sein (mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid).
Nach Zustellung hat man 2 Wochen Zeit zu widersprechen.

Ansonsten mal die Mitbewohner fragen, ob die vielleicht den Mahnbescheid angenommen haben oder einfach mal beim GV anrufen und nach dem Titel fragen.
Auf dem Titel steht auch der Forderungsgrund, bzw. eine Rechnungs-Nr. drauf.

Gruß
L.Düren

Klar musst Du vorher etwas bekommen haben. Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt, wenn der Gläubiger, bzw. dessen Anwalt, einen vollstreckbaren Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat. Es muss also auf jeden Fall vorher ein Verfahren gegeben haben.

Am besten ist, Du rufst den Gerichtsvollzieher an und fragst ihn, um was es geht. Oder lässt Dir von ihm die Daten des Gläubigers/Anwalts geben, um dort nachzufragen.

Manchmal kommt es vor, dass bei Leuten vollstreckt wird, die denselben Namen (Vor- und Nachnamen) eines Schuldners haben, der allerdings woanders wohnt. Lässt sich also alles sehr einfach aufklären.

LG und viel Erfolg

Hallo,
natürlich kann man nicht einfach so vollstrecken. Dem Ganzen liegt ein Titel vor, sei es ein Gerichtstitel oder ein Vollstreckungstitel aus einem Mahnbescheid oder ein Unterhaltstitel (Kindesunterhalt o.ä.) oder vom Finanzamt.
In diesen Fällen hast Du mindenstens 2 x die Gelegenheit gehabt, Einspruch einzulegen.
Ich würde auf keinen Fall einfach nicht öffnen, sondern mir vom Gerichtsvollzieher den Titel zeigen lassen.
Anonsten wird immer wieder neu die Vollstreckung betrieben und die Kosten laufen ins bodenlose.
Man kann auch dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung anbieten.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße und alles Gute
Isabella

Hallo,
grundsätzlich natürlich schon, aber sagen wir es mal so, jemand, der wie ich in der Zwangsvollstreckung arbeitet, hört den Satz: ich habe nichts bekommen und ich weiß nicht um was es geht, natürlich x-mal am Tag (ist nicht böse gemeint, nur berufsbedingte Skepsis!)
Wenn Du also keine Ahnung hast, worum es geht, wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn Du Dich schnellstens mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und vielleicht mal fragen, um was es geht. Dann klärt sich die Sache vielleicht auf.

Hallo snave,

etwas später, aber hoffentlich nicht zu spät :wink:

Einfach so geht das mit der Vollstreckung nicht. Du hast auf alle Fälle mindestens 1 x vom Amtsgericht den Mahnbescheid zugestellt bekommen. Und im Zweifel auch vorher einige Mahnungen (bevor beim Gericht der Mahnbescheid beantragt wurde)

Es liegt auf alle Fälle ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts gegen Dich vor, der ev. vom Gerichtsvollzieher noch an Dich zugestellt wird.

Am besten rufst Du einfach mal an und fragst nach. Der Gerichtsvollzieher wird Dir schon nicht den Kopf abreissen, sondern ist ev. dankbar, dass Du Interesse an der Erledigung dieser Geschichte zeigst.

Ich hoffe, ich konnte helfen !

Mit Sicherheit ist dir vorher etwas zugestellt worden.

Ohne Zustellung funktioniert ZV nicht.

Also der GV ist auch nur ein Mensch und tötet nicht gleich wenn man ihn mal anruft. Einfach mal nachfragen.

VG

Hallo ist zwar schon eine weile her, ich war im ausland aber hier meine Antwort:

Um einen zwangsvollsreckungsauftrag einzuleiten benötigt man einen Titel. Diesem gehen Mahnungen, Gerichtsschreiben, Mahnbescheid voraus.

Also einfach so geht das nicht. Zudem wird der ZV-Auftrag vom Gerichtsvollzieher zugestellt und niht ein sochlches schreiben hingelegt. Hört sich mir betrügerisch an.

Grüße J

Hallo ist zwar schon eine weile her, ich war im ausland aber hier meine Antwort:

Um einen zwangsvollsreckungsauftrag einzuleiten benötigt man einen Titel. Diesem gehen Mahnungen, Gerichtsschreiben, Mahnbescheid voraus.

Also einfach so geht das nicht. Zudem wird der ZV-Auftrag vom Gerichtsvollzieher zugestellt und niht ein sochlches schreiben hingelegt. Hört sich mir betrügerisch an.

Grüße J.

Hallo ist zwar schon eine weile her, ich war im ausland aber hier meine Antwort:

Um einen zwangsvollsreckungsauftrag einzuleiten benötigt man einen Titel. Diesem gehen Mahnungen, Gerichtsschreiben, Mahnbescheid voraus.

Also einfach so geht das nicht. Zudem wird der ZV-Auftrag vom Gerichtsvollzieher zugestellt und niht ein sochlches schreiben hingelegt. Hört sich mir betrügerisch an.

Grüße J…

ich denke das du recht hast, ich habe ihn angerufen und ein neues Termin vereinbart, ich wollte außerdem auch das er alle unterlagen zu diese Fall mit nehmen soll, zum Termin ist niemand erschienen und es meldet sich seitdem auch keiner mehr bei mir, auf meine anrufe antwortet er auch nicht, was ich verdächtig finde, was kann man bei so ne Fall unternehmen, ich habe eintag Urlaub genommen nur und dumm zu warten??

Zwangsvollstreckung passiert nicht einfach so! Der Gerichtsvollzieher hat auf jeden Fall ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid eines Gerichts. Davon haben Sie mit Sicherheit eine Abschrift erhalten. Und davor hat der Gläubiger auch auf jedenfall Mahnungen geschickt.
Falls Sie wirklich nicht wissen worum es geht, bei Gerichtsvollzieher nachfragen. Es klärt sich dabei sicher alles.