Zwe minijobs in einem jahr?

hallo!
ich bin student und habe dieses jahr schon 50 tage lang am stück in einer fabrik gearbeitet. jetzt will ich in den semesterferien wieder ran. nun hab ich aber die frage, ob ich dann steuerabgaben zahlen muss, da ich ich ja schon 50 tage gearbeitet habe und wenn ja, wieviel prozent macht dass denn ca. vom gehalt aus (lohnsteuerkalsse 1)?
ich hab jetzt schon ewig lang gegoogelt aber irgendwie bin ich jetzt nur noch mehr verwirrt.
ich wäre also über hilfe seeeehr dankbar! =)

Hallo, Du musst da schon mehr Angaben machen. Wie warst Du beschäftigt während der 50 Tage. Geringfügig (400,00 € Job), Kurzfristig (50 Tage), sozialversicherungspflicht (mit Steuerkarte)? Deine Frage zur Steuer: Wieviel verdienst Du im ganzen Jahr? Lt. meinen Informationen liegt der Freibetrag für das zu versteuernde Einkommen bei € 8004,00.
Solltes Du die 50 Tage kurzfristig Beschäftigt gewesen sein, kannst Du das nicht mehr machen. Geringfügig =bis zum € 400,00 mtl. geht immer. Beachte bitte: 2 oder mehr geringfügige Beschäftigungen während eines Zeitraumes gehen nicht.
Und sozialversicherungspflichtig geht auch immer. Hier kann es sein, je nach Höhe, dass Steuern fällig werden, die bekommst Du aber über eine Einkommensteuererklärung zurück, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen von € 8.004,-- nicht überschritten wird. Bei dieser Art des Einkommens fallen dann auch noch Sozialversicherungsbeiträge an.
Soweit ich weiß, hab Ihr als Studenten einen günstigen Krankenkassentarif, so sind die Aufwendungen nicht so hoch wie bei einem normalen Arbeitnehmer.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und es ist nicht zu verwirrend.
Gruß
Ella

vielen, vielen dank! deine antwort hat eigentlich schon alle meine fragen beantwortet, glaube ich =)echt klasse antwort! danke, sehr hilfreich! =)

Hallo, unter Minijobs verstehe ich nur die Tätigkeiten
ohne Steuerkarte!! bis mtl. 400 € für einen Job oder
mehrere Jobs summarisch aber auch nur bis mtl.400 €.
Sie können m.E. in Kl.I mtl. brutto bis ca. 760 €
verdienen (Höhe unverbindlich) ohne Steuer zu zahlen.
Im Übrigen können Sie, falls Steuer anfällt, diese über
die EinkSteuererklärung für 2011 zurückholen. Gruß

Die 50-Tageregelung oder auch 2 Monatsregelung ist eine Sache der Sozialversicherung und nicht der Steuer.

Steuern muss man normalerweise auch dafür zahlen, wenn welche anfallen. Oder aber ein großzügiger Chef übernimmt 25% Pauschalsteuer.
Wahrscheinlicher ist aber, dass gar keine Steuer angefallen ist.
Das kann man selbst auf den Seiten der Krankenkassen/Nettolohnrechner usw eingeben und prüfen.

Einen regelmäßigen Minijob mit bis zu mtl.400,00 eur kann aber trotzdem jeder machen. Auch neben der 50 Tage-Regelung. Arbeitgeber verlangen gern die Steuerkarte, um sich die Pauschsteuer von in diesem Fall 2% noch zu sparen. Das wir dann aber zu deinem Jahresverdienst zugerechnet.

Als Student gibt es noch einige Sonderregelungen, die ich nicht in der Kürze erläutern kann.
Bitte informiere Dich bei Deiner Krankenkasse oder lies im Internet nach oder frag nen Steuerberater, damit nicht Kindergeld verlorengeht oder SV-Pflicht eintritt oder Steuern nachzuzahlen sind.

Hallo,
wenn Studentin über die 52 Tage im Jahr arbeiten ist die Lohnsteuer nicht so wichtig. Beim Steuerjahresausgleich bekommt mann die Steuer wieder. Es ist die Sozialversicherung auf die mann aufpassen muss. Konkrete Zahlen kann Dir Deine Krankenkasse mitteilen.
HG Circan

Hallo,

wenn du in diesem Jahr die 50 AT als kurzfristige Beschäftigung bereits ausgeschöpft hast, kannst du nur noch als geringfügig entlohnter Beschäftigter mit bis zu 400 Euro oder als versicherungspflichtiger Beschäftigter arbeiten. Die Abgaben kannst du über einen „Gleitzonenrechner“ auf der Seite der DRV ausrechnen, wenn du EXEL hast. Die Lohnsteuern die anfallen kannst du beim Finanzamt erfragen.
LG Kerstin

Hallo tequilasunrise,
wenn das Entgelt im Monat nicht mehr als 400 € ggehen auch mehrere Nebenjobs zusammen, auch in der Gleitzone bis 800,00 e, hintereinander so wie so immer, da 12 x 400€ erlaubt sind.
Lieber Gruß
Jo1702