Zweangsmitgliedschaft bei der IHK

Seit jeher muss ich für eine Mitgliedschaft die ich nicht will und eine Zeitung, die ich immer gleich in den Papierkorb werfe sauer verdientes Geld zahlen.
Wie ich im Laufe des letzten halben Jahres gehört habe, wurde ein Prozess geführt, der diese Zwangsmitgliedschaft in eine freiwillige umwnadeln soll.
Wer weiß darüber bescheid?
wie weit ist der Prozess?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

irgendwie kann ich das nachvollziehen. Bin zwar freiwilliges Mitglied der IHK (Prüfer), die Zeitung wandert aber wirklich gleich in den Müll…

Letzter Stand, den ich habe, ist eine ein Beschluss des BVG v. Dezember 2001, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft nicht zur Entscheidung anzunehmen, da diese nicht im Widerspruch zu Artikel 9 GG (Versammlungsfreiheit) stehe. Vorher hat augenscheinlich das Bundesverwaltungsgericht ähnlich geurteilt.

Zumindest auf diesem Weg dürfte sich an der Zwangsmitgliedschaft nichts ändern.

Gruss
Feanor

nachfolg. die Kurzantwort - nicht von mir!
Die Quelle hat folg. url:
http://www.vnr.de/vnr/recht/wirtschaftsrecht/praxist…

IHK-Mitgliedschaft bleibt Pflicht

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) bleibt für Gewerbetreibende weiterhin verpflichtend. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurück.

Hintergrund:
Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992 können auch Kleinunternehmer nicht mehr von den Beitragszahlungen zur IHK befreit werden. Daraufhin hatte eine Versicherungsmaklerin vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde.

Begründung:
Die IHK ist für die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und für die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ zuständig. Sie erfüllt legitime öffentliche Aufgaben. Für Unternehmer eröffnet die Kammerzugehörigkeit eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. (Bundesverfassungsgericht, 07.12.2001, Aktenzeichen: 1 BvR 1806/98)

Die Konsequenzen für Sie
Es macht keinen Sinn mehr, gegen Ihren IHK-Bescheid über die Mitgliedsgebühr Einspruch einzulegen, die verlangten Beiträge müssen bezahlt werden.

Kleinunternehmer, die einen Gewinn zwischen 30.000 und 100.000 Euro machen, zahlen durchschnittlich 80 Euro Festbeitrag pro Jahr plus einem gewinnabhängigen variablen Anteil (ca. 0,1-0,2%). Gar nichts zahlt wer unter rund 5.000 Euro Gewinn pro Jahr liegt.

Tipp
Wenn Sie Ihr Unternehmen erst seit kurzer Zeit führen und/oder Probleme mit der Liquidität haben, sprechen Sie mit Ihrer IHK, und fragen Sie nach einer Gebührenbefreiung. Darauf haben Sie zwar keinen Anspruch, aber manche IHK zeigt sich hier gegenüber Kleinunternehmern recht kulant.

Als Freiberufler sind Sie übrings kein „Pflichtmitglied“ in der IHK.
Als Handwerker gehören Sie der Handwerkskammer an und müssen dort die entsprechenden Beiträge zahlen.

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und eine Zeitung, die ich immer gleich in den Papierkorb werfe
sauer verdientes Geld zahlen.

Daß die IHK - Zeitung gerade für das B2B reichlich Namen und Adressen und Kontakte insbesondere Daten von Neugründungen oder Ummeldungen liefert, sollte eigentlich von keinem als Quelle fürs Kundenpotential vernachlässigt werden.

Muß ich als Marketinger loswerden.

gruss
winkel

hallo Winkel,
bis die Adressen im Magazin veröffentlicht werden, sind sie schon längst tot.
Abgegrast hoch 5.
Aber gut, wenn jemand solche Adressen will, habe ich ja nichts dagegen, wenn er dieses magazin kauft.
Nur der Zwangskauf stinkt mir.
Die Mirgliedschaft bringt mir keinen Vorteil und das Magazin auch nicht. Also, warum soll ich dafür Geld ausgeben? OK, es werden ein paar Arbeitsplätze damit finanziert. Doch warum muss ich mich da beteiligen?
Wenn ich die Wahl hätte: entweder in die IHK zahlen oder eine gemeinnützige Vereinigung (Kinderdorf o.s.), dann würde ich gerne zahlen (ans Kinderdorf).
Grüße
Raimund

Warum nutzt Du nicht die Leistungen der IHK. Ich mache es schon seit einiger Zeit und komme, wenn ich den Geldwert (Beitrag kontra kostenlose, aber geldwerte Infos) abwäge zu einem Plus zu meinen Gunsten.

Beispiel: Als Unternehmensberater habe ich auch mit Finanzierungen zu tun. Bei einem Geschäftspartner meines Mandanten kam mir was seltsam vor (ein flaues Gefühl hatte ich). Ich fragte, kurz vor einer notariellen Unterschriftsleistung, bei der IHK nach. Der „Geschäftspartner“ war ein polizeilich gesuchter Betrüger, dessen Steckbrief sogar später mal von XY-ungelöst, gesendet wurde.

Meine heißgeliebten Spammer landen alle bei der IHK. Gemeinsam haben wir abgemahnt und Einigen den Garaus gemacht.

Vor vielen Jahren brauchte ein Mandant mal Adressen von Kammernmitglieder in einem speziellem Fachgebiet. Er hat sie über die IHK günstig gekauft.

Wer Im- oder Export betreibt, kommt ohne IHK-Infos nicht aus. Abonniere kostenlos die Newsletters der IHKs (Köln, Stuttgart, Regensburg, Aachen u.a.) in Deutschland. Ich bekomme von einigen IHKs teilweise sehr gute Infos (auch einige Links, die ich bei w-w-w postete stammen aus diesen Quellen). Der DIHK liefert monatlich Steuer-Infos, die sogar brauchbar sind (zB http://www.dihk.de bzw. http://www.ihk.de). Manche IHKs liefern kostenlos Info-Material zu diversen beruflich notwendigen Themen. Diese bekommt man sogar bei IHKs, bei denen Du nicht Zwangsmitglied bist.

Kurzum, auch mir stinkt der Beitrag. Doch ich habe den Spieß einfach umgedreht und hole mir mit einiger Phantasie die Info, die es dort kostenlos abzuholen gibt (bzw. durch meinen Beitrag vorab bezahlt wurden).

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Hallo,
es ist vom Staat bestätigt worden das die Zwangsmitglied bleibt.
Ich finde dies eine Schweinerei weil diese IHK nichts für einen tut. Hab mal angeschrieben was die für mich machen weil ich ja Mitglied bin, zurück bekam ich nur zur Antwort das es diese Zwangsmitgliedschaft gäbe und Sie nicht dafür da wären etwas für mich zu tun.

Wenn die wie wir nach Leistung bezahlt werden könnten Sie zum Sozialamt gehen.

Musste raus.
Gruß Anlehner
der sich jedes Jahr über die Hohe Rechnung ärgert.

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Hi,

es ist vom Staat bestätigt worden das die Zwangsmitglied
bleibt.
Ich finde dies eine Schweinerei weil diese IHK nichts für
einen tut. Hab mal angeschrieben was die für mich machen weil
ich ja Mitglied bin, zurück bekam ich nur zur Antwort das es
diese Zwangsmitgliedschaft gäbe und Sie nicht dafür da wären
etwas für mich zu tun.

ich weiß zwar nicht, um welche IHK es sich bei Dir dreht. Aber die mir bekannten IHK´s sehen das ein wenig anders. Die Frage ist halt, was Du von ihnen wolltest.

Gruß
Christian

Hallo Raimund,

die Zwangsmitgliedschaft bleibt.

Während meiner 18-jährigen Mitgliedschaft (inzwischen bin ich Freiberufler und das Thema hat sich damit erledigt) habe ich die IHK nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen. Ich hätte auch nicht gewußt, was ich von den Leuten soll oder was die für mich tun könnten. Es geht schlicht darum, daß in jeder dieser Anstalten des öffentlichen Rechts ein paar Dutzend Leute ernährt werden. Dafür muß irgendwer bezahlen. Um eine wie auch immer geartete Leistung, die man für was auch immer gebrauchen kann, geht es jedenfalls nicht.

Das Thema der Zwangsmitgliedschaft gärt schon seit Jahrzehnten. Die Frage nach der Notwendigkeit der IHK wird auf immer gleiche Weise beantwortet: Die Gewerbetreibenden bräuchten eine Interessenvertretung. Auf die nahe liegende Idee, die Gewerbetreibenden darüber selbst befinden zu lassen, will man aber nicht kommen. Bei der IHK Hamburg habe ich nie Aktivitäten bemerken können, die meine Interessen auch nur peripher berührten. Ich hörte von Informationsreisen von IHKlern nach Asien, um Wirtschaftskontakte zu knüpfen. Mit vielen bunten Fotos wurde von dieser Lustreise auf Kosten der Beitragszahler berichtet. Ich hörte von Bemühungen, die Parkplatzsituation für die Kundschaft in der Innenstadt ansässiger Einzelhändler zu verbessern. Interessierte mich natürlich brennend (*grrr*), wo ich doch zig Kilometer von der Innenstadt entfernt mein Gewerbe betrieb.

Kurz: Es ist müßig, über einen Nutzen der IHK nachzudenken. Es gibt ihn schlicht nicht.

Die Behauptung, die Interessenvertretung der Gewerbetreibenden zu sein, ist eine unsinnige Schutzbehauptung. Das Gewerbe ist derart inhomogen mit gänzlich unterschiedlichen Interessen, daß so eine Interessenvertretung grundsätzlich nicht funktionieren kann. Immerhin unterhält man sich über ein Spektrum vom 1-Mann-Betrieb bis zum Konzern mit zig tausend Mitarbeitern, vom Handelsvertreter bis zur Werft. Außerdem halte ich es für einen Widerspruch in sich, gezwungen zu werden, daß überhaupt und von wem die eigenen Interessen zu vertreten sind.

Es gab höchstrichterliche Entscheidungen, die die Zwangsmitgliedschaft für verfassungsgemäß und in Ordnung hielten. Wenn Richter zu solcher Einschätzung kommen, kann es angesichts der oben dargestellten Unmöglichkeit einer pauschalen Interessenvertretung daran liegen, daß sie blauäugig sind und keine Ahnung haben, wovon die Rede ist. Eine andere Möglichkeit sehe ich noch in der Tatsache, daß auch Richter Teil des staatlichen, sich selbst bedienenden Versorgungsmolochs sind. Sie werden die Hand, die sie ernährt, nicht beißen. Sie werden nicht zulassen, daß das Hinterfragen der Existenzberechtigung staatlicher Stellen tatsächlich zur Abschaffung derselben führt. Das wäre ein gefährlicher Dammbruch. Stell’ Dir vor, da hinterfragt z. B. jemand, weshalb es noch 2 staatliche Rentenversicherungsanstalten gibt…

Gruß
Wolfgang

meine Rede!
hallo Wolfgang, es geht mir nicht darum, dass es so etwas gibt. Was mich stört, ist, dass ich gezwungen werde, mich „vertreten“ zu lassen!
Das wäre das gleiche, ich dürfte nur einen vom Staat beauftragten Rechtsanwalt zur Wahrung meiner Interessen beauftragen.
Allein der Gedanke ist absurd.
Dass es hier verschiedene Schulungsmöglichkeiten gibt, ist nicht das Thema.
Wenn ich sie nicht will, kann ich doch nicht dazu gezwungen werden!?
Und die Vertetung meiner Interessen in Berlin? Na, das glaube wer will, ich nicht!
Es wird keinen Beamten geben, der seinen warmen Stuhl gefährdet.
Grüße
Raimund

hallo raimund.
ungefaehr ein halbes jahr ist es her,
dass das hoechste gericht entschieden hat,
dass die zwangsmitgliedschaft rechtens ist.
also MUSST du (und ich auch).
allerdings ist der betrag sofern due nicht
gut einnimmst, relativ peanuts.
dennoch aergerlich.

aber nimms als einen beitrag,
der als grundstock fuer manche funktionen gilt.
ohne die vielen kleinen beitraege wuerden die
groesseren noch hoeher.
vergleichbar mit strassennetz.

oder mach’s wie wolfgang d.

gruss - digi

Hi, Raimund, da kommst du schlechthin raus, trotz vieler Urteile, die auch nichtssagend sind,
meine bessere Hälfte ist Zwangsmitglied der Handw.kammer, wogegen hier n Verein seit Jahren besteht und hiergegen vergeblich ins Feld zieht.
Tschüßße

Hi, Feanor,
sei froh, daß diese Relikte namens IHK , Handwerkskammern und wer weiss was noch für Kammern, noch bestehen, dann haste noch deinen Job.#
Erkundige dich doch mal, was die Grünen 2003 mit der alten Handwerksordnung umkrempeln wollen, mag sein, daß in diesem Rahmen solcher Art Kammern verschwinden.
Kostet mich jedes Jahr ne Menge Geld für nix und aber auch gar nix, Meister brauchste nicht mehr direkt, brauch auch keiner die Prüfg. mehr abnehmen usw.
Tschüßße