Ein AN ist bei einem Dienstleister über einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag schon über 3,5 Jahre angestellt. Der Zweck ist ein Projekt, welches die AN-überlassung beinhaltet.
Bei Kündigung des Projekts endet auch der AV.
Kann AN mit Erfolg auf Weiterbeschäftigung klagen, da es sich nicht um ein konkretes Arbeitsprojekt (wurde nicht erneuert in der Zeit) sondern über eine AÜG-Maßnahme handelte?
Dank für fundierte Antworten
Gruß Francis
Ihr müsst Euch geirrt haben - ich bin nicht für solche Fragen zuständig, d.h. als Experte bei Euch eingetragen (sondern für Musik). Also: sorry.
GB
Sorry,
aber diese Frage ist zu speziell, um sie ohne genaue Kenntnis der Umstände und Einsichtnahme in die jeweiligen Unterlagen in einem Forum seriös beantworten zu können.
Da muß schon ein Fachanwalt vor Ort aufgesucht werden.
&Tschüß
Wolfgang