Ein „klassischer“ Betrug liegt hier mE nicht vor. weil der Holzeigentümer grundsätzlich bereit ist, jedem Holz kostenlos zur Verfügung zu stellen. Und die Sache mit dem „Zweckverfehlungsbetrug“ ist eine sehr heikle Geschichte. Daher habe ich das auch so vorsichtig formuliert, und mich insoweit auch über die etwas brüske Nachfrage hierzu geärgert.
Das sind immer Fälle, die sehr auf der Kippe stehen, und selbst gestandene Richter wissen offenbar nicht durchgängig mit dieser Rechtsfigur etwas anzufangen. So wollte mir mal jemand Anzeigen andrehen, deren Erlös angeblich für soziale Zwecke verwendet würde. Da ich die Masche kannte, kam es hier erst zu einer Rangelei, dann zur Anzeige, und schließlich zum Gerichtstermin, in dem ich dem Vorsitzenden erst einmal näher bringen musste, dass es bei solchen Anzeigen regelmäßig nicht vordergründig um den Gegenwert von Geld und Anzeige, sondern tatsächlich primär um die angeblich „gute Tat“ gehe.
D.h. man gibt das Geld für den Zweck, dass es sozialen Zwecken zugute kommt, und „nimmt die Anzeige mit“. Das hat dann auch zur Verurteilung geführt, und die Berufung hat der Mensch dann im Termin zurückgenommen (ich saß wieder als Zeuge vor der Tür).
Hier wird einerseits eine Bedingung für die Abgabe genannt, über deren Vorliegen hier offenbar getäuscht wurde. Es stellt sich für mich aber die Frage, ob in der heutigen Zeit wirklich genau dieser Zweck noch so entscheidend sein kann. Das sind Regelungen, die üblicherweise aus einer Zeit stammen, in der es darum, ging wirkliche Armut so zu bekämpfen und hierdurch Leben zu retten. Heute wird aber niemand mehr im Winter erfrieren, wenn er nicht auf dieses kostenlose Holz zurückgreifen kann. Insoweit ist das für mich eine Sache, „über die man nachdenken kann“, die aber nicht ansatzweise zwingend auch von einer größeren Zahl von im konkreten Fall berufenen Richtern so gesehen werden müsste.