Zweckentfremdung von Stiftungsvermögen

Stiftungsrecht (Bayern)
Inwiefern kann der Stiftungsvorstand einer Testamentsstiftung (der Stifter ist bereits verstorben) strafrechtlich belangt werden, wenn das Stiftungsvermögen wider dem eigentlichen sozialen Zweck eingesetzt wird. 
In welchen Gesezestexten findet man nähere Informationen hierfür?

Hallo

Stiftungsrecht (Bayern)
Inwiefern kann der Stiftungsvorstand einer Testamentsstiftung (der Stifter ist bereits verstorben) strafrechtlich belangt werden, wenn das Stiftungsvermögen wider dem eigentlichen sozialen Zweck eingesetzt wird. 
In welchen Gesezestexten findet man nähere Informationen hierfür?

Ich denke, dass du zu genau diesem Thema in den nächsten Wochen öfters einiges in den Zeitungen lesen kannst … allerdings nichts Spezielles zu Bayern, sondern eher Hessen, aber ist das denn länderspezifisch? Ich glaube nicht.

Viele Grüße