Zweckentfremdung von Wohnräumen

hallo ihr lieben WWW`ler…

Angenommen man wohnt in einem 4 Parteien Altbauhaus… in der Mitte der Innenstadt,und das Haus Teilt sich wie Folgt auf

Erdgeschoss --> ein kleines Café

  1. Etage --> bisher 3 Raumwohnung, demnächst Nageldesignstudio
  2. Etage --> 2 Raumwohnung mit Privaten Mietern
  3. Etage --> kleine "Ferien"Wohnung der Vermieter.

und nun meine Frage, ist es zulässig ohne Absprache der Mietparteien im Haus , diese Wohnung als Gewerblich Genutzten Raum für ein Nagelstudio zu vermieten?
das Problem wäre ja nun bei der ganzen sache, man würde Ständig fremde leute im Hausflur haben, die den Keller betreten könnten welcher nicht abgeschlossen ist(und auch nicht direkt abschließbar ist)? Und auch falls dieses Nagelstudio gut laufen würde, währe ein Reger Menschen-Verkehr im Hausflur, welcher von allen Mietparteien genutzt wird.Und sich evtl störend auf das Wohnverhältnis auswirken könnte.

ich freue mich auf eure Antworten

Dankeschön!!!

Grundsätzlich kann der Eigentümer vermieten an wen er möchte.

Die Mieter des Objekts haben keinen Anspruch auf Mitbestimmung. Eine höhere Frequentierung des Objekts ist hinzunehmen.

Eine „Zweckentfremdung“ liegt vor, wenn in der Gemeinde oder der Stadt Wohnraum sehr knapp ist und eine sogenannte Zweckentfremdungsverordnung existiert. Hier könnte dann die Stadt etwas gegen die Umwidmung von Wohnraum in Geschäftsräume unternehmen, wobei das natürlich auch ein Mitspracherecht der übrigen Mieter ausschliesst.