hi,
um es kurz zu sagen: ja, es ist absolut rechtens.
so wie sich die bank von deiner kreditwürdigkeit überzeugen muss (schliesslich gehören die 80.000 ja nicht der bank, sondern den geldanlegern), so muss auch klar sein, wohin das geld geht.
klar, wichtig ist das erst, wenn mit dem kredit was schiefgeht, aber genau um das auszuschliessen, muss das kreditinstitut wissen, wofür das geld da ist.
ob du da grosser oder kleiner kunde bist, ist unerheblich - im gegenteil, ab einer gewissen größe (im soll) musst du als unternehmer oder selbständiger (ich nehme mal an, du bist selbständig) sogar komplett die hosen runterlassen und bwas, bilanzen usw regelmäßig vorlegen (dies ist eine rechtliche vorgabe des kwg).
für bauzwecke (oder renovierung) eingesetzt, die ja den wert der sicherheit erhöhen, ist sogar die auszahlung zug um zug üblich, dass heisst für jedes einzelgewerk reicht der kunde die rechnung ein, und die bank überweist dann (entweder an dich zum zwecke der weiterverteilung an die handwerker, oder direkt an diese).
der grund ist klar: ein haus zu finanzieren, aber dann die kohle zu nehmen und abzuhauen wäre ansonsten möglich, aber sicher nicht im sinne der bank und ihrer anleger.
wenn die bank also auf den verwendungsnachweis besteht, hast du natürlich das recht, diesen vertrag nicht einzugehen, und dir jemanden anderen zu suchen, der für dich den kredit realisiert - genauso darf es aber auch die bank, dass heist: kein nachweis, keine kohle.
so sichert sich die bank (und dein berater) gegenüber dritten ab (den eigenen geldanlegern, aktionären oder der aufsichtsbehörde), für den fall des vorwurfs einer leichtfertigen kreditvergabe.
nun zum 2. teil deiner frage: wofür zahlst du nun die bearbeitungsgebühr? äh, nunja, für die bearbeitung, wofür sonst?
und zinsen?
naja, einfach gesagt, dein zins (ich denke mal 10 jahre fest) setzt sich wie folgt zusammen, nämlich aus dem einkaufspreis für das geld (was muss die bank einem anleger zahlen, damit er sich einen sparbiref oder was auch immer für 10 jahre kauft), sagen wir mal, der einfachheit halber 3%.
dann wird ein risikoaufschlag gerechnet, der von der bonität des schuldners und der gestellten sicherheit abhängig ist, auch hier der einfachheit halber mal 0,3%. die verwaltungskosten hast du ja mit der bearbeitungsgebühr fast schon komplett gezahlt.
nach der rechnung würden 0,7% gewinn für die bank bleiben (das ist in etwa eine realistische größe).
grüße
uwe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]