Zweckgebundenheit eines Kredits / Darlehen

Ein Hausbesitzer möchte sich auf eines seiner Häuser eine Grundschuld eintragen lassen um ein kurzfristiges, auf 3 Jahre begrenztes Darlehen in Höhe von € 80.000.- für diverse Ausgaben in Anspruch nehmen.

Die Bank, bei der der Hausbesitzer nur ein „kleiner“ Kunde ist, möchte nun, dass er:

-die Mieten über ein neue einzurichtendes Konto bei dem darlehengebenden Institut einrichtet

-den Verwendungszweck für die € 80.000.- darlegt

-das Geld belegbar nur für diese Verwendungszwecke eingesetzt wird

Ist dies denn so eigentlich rechtens ?? Denn der Hausbesitzer zahlt ja eine 1%ige Bearbeitungsgebühr und 4,5% Zinsen und sollte doch das geliehene Geld frei einsetzen können. Oder nicht ???

Freue mich auf viele fuindierte und hiflreiche Kommentare zu diesem Thema.

Grüße aus Bayern.

Helmut

Ist dies denn so eigentlich rechtens ?? Denn der Hausbesitzer
zahlt ja eine 1%ige Bearbeitungsgebühr und 4,5% Zinsen und
sollte doch das geliehene Geld frei einsetzen können. Oder
nicht ???

Seltsamerweise hat ein Kreditinstitut ein gewisses Interesse an der Rückzahlung des Darlehens. Wenn der Kunde das geliehene Geld in eine Immobilie investiert anstatt in Fritten und Ketchup, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, das Geld via Verwertung des Objektes zurückzubekommen. Aus diesem Grunde sehen es Kreditinstitute recht gern, wenn das verliehene Geld sinnvoll investiert anstatt sinnlos verballert wird.

Gruß,
Christian

hi,

um es kurz zu sagen: ja, es ist absolut rechtens.
so wie sich die bank von deiner kreditwürdigkeit überzeugen muss (schliesslich gehören die 80.000 ja nicht der bank, sondern den geldanlegern), so muss auch klar sein, wohin das geld geht.
klar, wichtig ist das erst, wenn mit dem kredit was schiefgeht, aber genau um das auszuschliessen, muss das kreditinstitut wissen, wofür das geld da ist.
ob du da grosser oder kleiner kunde bist, ist unerheblich - im gegenteil, ab einer gewissen größe (im soll) musst du als unternehmer oder selbständiger (ich nehme mal an, du bist selbständig) sogar komplett die hosen runterlassen und bwas, bilanzen usw regelmäßig vorlegen (dies ist eine rechtliche vorgabe des kwg).

für bauzwecke (oder renovierung) eingesetzt, die ja den wert der sicherheit erhöhen, ist sogar die auszahlung zug um zug üblich, dass heisst für jedes einzelgewerk reicht der kunde die rechnung ein, und die bank überweist dann (entweder an dich zum zwecke der weiterverteilung an die handwerker, oder direkt an diese).
der grund ist klar: ein haus zu finanzieren, aber dann die kohle zu nehmen und abzuhauen wäre ansonsten möglich, aber sicher nicht im sinne der bank und ihrer anleger.

wenn die bank also auf den verwendungsnachweis besteht, hast du natürlich das recht, diesen vertrag nicht einzugehen, und dir jemanden anderen zu suchen, der für dich den kredit realisiert - genauso darf es aber auch die bank, dass heist: kein nachweis, keine kohle.
so sichert sich die bank (und dein berater) gegenüber dritten ab (den eigenen geldanlegern, aktionären oder der aufsichtsbehörde), für den fall des vorwurfs einer leichtfertigen kreditvergabe.

nun zum 2. teil deiner frage: wofür zahlst du nun die bearbeitungsgebühr? äh, nunja, für die bearbeitung, wofür sonst?

und zinsen?
naja, einfach gesagt, dein zins (ich denke mal 10 jahre fest) setzt sich wie folgt zusammen, nämlich aus dem einkaufspreis für das geld (was muss die bank einem anleger zahlen, damit er sich einen sparbiref oder was auch immer für 10 jahre kauft), sagen wir mal, der einfachheit halber 3%.
dann wird ein risikoaufschlag gerechnet, der von der bonität des schuldners und der gestellten sicherheit abhängig ist, auch hier der einfachheit halber mal 0,3%. die verwaltungskosten hast du ja mit der bearbeitungsgebühr fast schon komplett gezahlt.
nach der rechnung würden 0,7% gewinn für die bank bleiben (das ist in etwa eine realistische größe).

grüße

uwe

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Ist dies denn so eigentlich rechtens ??

Die Bank ist zu diesen Einschränkungen nicht verpflichtet, aber berechtigt. Wenn sie akzeptiert werden, sind sie rechtens. Man kann sich aber dagegen sträuben, schließlich will die Bank das Darlehen verkaufen.

sollte doch das geliehene Geld frei einsetzen können. Oder
nicht ???

Eigentlich schon.

Moin,

Ein Hausbesitzer möchte sich auf eines seiner Häuser eine
Grundschuld eintragen lassen um ein kurzfristiges, auf 3 Jahre
begrenztes Darlehen in Höhe von € 80.000.- für diverse
Ausgaben in Anspruch nehmen.

Wenn die kreditgebende Bank eine Grundschuld eingetragen bekommt und die Beleihungsgrenze eingehalten ist, sollten die aufgeführten Punkte eigentlich nicht mehr notwendig sein:

Die Bank, bei der der Hausbesitzer nur ein „kleiner“ Kunde
ist, möchte nun, dass er:

-die Mieten über ein neue einzurichtendes Konto bei dem
darlehengebenden Institut einrichtet

Den Wunsch kann sie zwar äußern. Wenn ich in der Situation des Kreditnehmers wäre, die Immobilie nach Schätzung der Bank mindestens EUR 150.000 wert wäre und die Grundschuld erstrangig wäre, wäre die Forderung für mich alleine schon ein Grund, bei einer anderen Bank das Darlehen aufzunehmen.

Alternativ würde ich eine gute Verzinsung für das Konto aushandeln und das Konto vom Pfandrecht ausnehmen (Sicherungszweckerklärung). Wobei ich auch dann noch das Risiko abwägen würde, dass die Bank „versehentlich“ das Konto blockieren könnte, wenn es bei ihr im Haus geführt wird…

Ist dies denn so eigentlich rechtens ??

Eine entsprechende Vereinbarung wäre m. E. wohl rechtens

Denn der Hausbesitzer
zahlt ja eine 1%ige Bearbeitungsgebühr und 4,5% Zinsen und
sollte doch das geliehene Geld frei einsetzen können. Oder
nicht ???

Die Bearbeitungsgebühr und die Zinsen haben nichts mit dem Einsatzzweck des Geldes zu tun. M. E. kann das Geld auch für sonstwas eingesetzt werden. Es soll sogar Leute gegeben haben, die mit dem so geliehenen Geld an der Börse spekuliert haben. Und Banken, die den Kredit eingeräumt haben…

Gesagtes gilt natürlich natürlich nicht, wenn die Immobilie weniger als die Kreditsumme von EUR 80.000 wert sein sollte. Aber dann wirst Du bei jeder Bank vor demselben Problem stehen.

Freue mich auf viele fuindierte und hiflreiche Kommentare zu
diesem Thema.

Gruß vom Wolf