Zweckgemeinschaft-Krankenversicherung

Hallo,
ein Paar (Sie mit 2 Kindern und Er) zieht zusammen, die Frau (mit 2 Kindern) wird arbeitslos.
Das Arbeitslosengeld läuft nächsten Monat aus. Arbeitslosenhilfe gibt es wegen Zweckgemeinschaft nicht.

Wie ist nun die Frau zu versichern? Sie hat ja ausser dem Kindergeld keinerlei Einkommen mehr, wäre das Arbeitsamt zur Beitragszahlung in der Pflicht? Kann die Frau sich über den Lebensgefährten versichern?

Lieben Dank und Gruß
Plö

Hallo,

Wie ist nun die Frau zu versichern?

In der Kasse, in der sie bisher versichert war - ich unterstelle,
gesetzlich, dort einfach mal nachfragen.

Kann die Frau sich über den Lebensgefährten versichern?

nein.
Gruß Joerg Koenig