Zweckgesellschaft und Bank

Hallo,

mich würde mal der Zusammenhang zwischen einer Zweckgesellschaft, welche Kredite von Banken verbrieft und der zweckgesellschaft gründenten Bank interessieren.

Gerade im zuge der Subprimekrise sind viele Banken aufgrund ihrer Zweckgesellschaften in schieflage geraden. Sichern die Banken diesen Gesellschaften Unterstützung im Fall der Fälle zu und wenn die Zweckgesellschaft dann in not gerät muss die Bank eingreifen?

Kann man diese zusammenhänge irgendwo nachlesen?

Vielen Dank,

Thomas

Hallo,

mich würde mal der Zusammenhang zwischen einer
Zweckgesellschaft, welche Kredite von Banken verbrieft und der
zweckgesellschaft gründenten Bank interessieren.

In Fachkreisen spricht man hier auch von den sog. Special Purpose Vehicles (SPV’s).
Haupthintergrund solcher Konstrukte ist, dass Vermögensgegenstände oder aber eben auch Schulden (Verbindlichkeiten) auf Unternehmen ausgegliedert werden, die in den Konzernabschlüssen der „abgebenden Unternehmen“, in diesem Fall der Banken, nicht einbezogen werden. Sie müssen also nicht bzw. nur in geringem Umfang „konsolidiert“ werden. Damit kann man sich bestimmte Positionen aus der eigenen Bilanz entfernen, ohne die Kontrolle darüber ganz aufzugeben.

Diese SPV’s werden aber meist unter ganz bestimmten Voraussetzungen gegründet, oft nur für eben diesen einen Zweck. Wichtig ist auch, dass der „Vorstand“ dieser SPV praktisch keine Entscheidungsbefugnis hat. Diese verbleit i.a.R. beim Unternehmen, welches die SPV gründet.

Gerade im zuge der Subprimekrise sind viele Banken aufgrund
ihrer Zweckgesellschaften in schieflage geraden.

Ja, weil die "tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Banken dadurch nicht mehr direkt nachvollziehbar ist. Durch diese off-balance Gestaltung wird dies gerade umgegangen. Enron in den USA hat sich dies auch zu Nutze gemacht und dabei auch von der -in dieser Hinsicht- laschen Behandlung in der Rechnungslegung profitiert.

Sichern die
Banken diesen Gesellschaften Unterstützung im Fall der Fälle
zu und wenn die Zweckgesellschaft dann in not gerät muss die
Bank eingreifen?

Das kommt immer darauf an. Letztlich muss die Bank aber scho dafür geradestehen.

VG
Sebastian

Hallo,

Diese SPV’s werden aber meist unter ganz bestimmten
Voraussetzungen gegründet, oft nur für eben diesen einen
Zweck.

eigentlich sogar immer.

Wichtig ist auch, dass der „Vorstand“ dieser SPV
praktisch keine Entscheidungsbefugnis hat. Diese verbleit
i.a.R. beim Unternehmen, welches die SPV gründet.

Nein, das stimmt nicht. Wäre dem so, wäre das Vehikel nach IAS 27.13 ratzfatz in der Konzernbilanz. Der Geschäftszweck wird von vorneherein festgelegt, was allein schon so sein muß, damit die Investoren die später zu emittierenden Papiere kaufen. In der Geschäftsleitung findet man in der Regel ausschließlich externe Mitarbeiter.

Ja, weil die "tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
der Banken dadurch nicht mehr direkt nachvollziehbar ist.
Durch diese off-balance Gestaltung wird dies gerade
umgegangen. Enron in den USA hat sich dies auch zu Nutze
gemacht und dabei auch von der -in dieser Hinsicht- laschen
Behandlung in der Rechnungslegung profitiert.

Naja, das sind ja schon zwei verschiedene Paar Schuhe: Enron hat die Möglichkeiten der US-GAAP absichtlich genutzt, um Schulden aus der Konzernbilanz auszulagern. Ein SPV oder eine SPE dient nicht primär diesem Zweck. Vielmehr sollen alle Vorgänge einer Transaktion in einer Gesellschaft gebündelt werden, d.h. Vermögen und Schulden. Dies dient nicht primär der Verschleierung, sondern einfach der Abkapselung der Veranstaltung von der eigenen Bilanz bzw. den übrigen Geschäftsvorfällen. Die Käufer der Anleihen haben dadurch die Gewähr, daß sie wirklich nur das kaufen, was sie kaufen wollen und nicht irgendwelchen anderen Kram aus der Konzernbilanz.

Daß SPEs nicht konsolidiert werden, ist vom Grundsatz her schon ganz richtig: SPE kennen im Prinzip nur durchlaufende Posten. Das, was vorne an Vermögen reinkommt, wird hinten wieder durchgehandelt. Daß das ganze nun ein bißchen aus dem Ruder gelaufen ist, weil die Einzahlungen etwas rückläufig waren und auf der Refinanzierungsseite ein bißchen paar Problemchen auftauchten, war ja ohne weiteres nicht absehbar.

Sichern die
Banken diesen Gesellschaften Unterstützung im Fall der Fälle
zu und wenn die Zweckgesellschaft dann in not gerät muss die
Bank eingreifen?

Das kommt immer darauf an. Letztlich muss die Bank aber scho
dafür geradestehen.

Das hängt ganz von den vertraglichen Konstruktionen ab. Vielfach sind die CDOs aber nur vermarktungsfähig, wenn der Sponsor durch Liquiditätslinien die Liquiditätsversorgung sicherstellt. Das betrifft aber im wesentlichen SPEs im ABS-Bereich. Es gibt aber genügend andere Gelegenheiten, Zweckgesellschaften einzusetzen und bei denen ist die liquiditäts- bzw. haftungsmäßige Einbindung des KI auch gerne mal die Ausnahme.

Gruß
Christian

Hallo,

Nein, das stimmt nicht. Wäre dem so, wäre das Vehikel nach IAS
27.13 ratzfatz in der Konzernbilanz. Der Geschäftszweck wird
von vorneherein festgelegt, was allein schon so sein muß,
damit die Investoren die später zu emittierenden Papiere
kaufen. In der Geschäftsleitung findet man in der Regel
ausschließlich externe Mitarbeiter.

Der Verweis auf IAS 27.13 ist natürlich richtig. Allerdings wurde mir von Praktikern berichtet, dass dies Regelung, die im Übrigen auch in vielen anderen Standards eine Rolle spielt, praktisch nicht nachzuvollziehen ist. Mittlerweile würde es immer schwieriger werden, solche Weisungsketten zu identifizieren bzw. zu verbergen. Für meine Begriffe auch nachvollziehbar.

Ja, weil die "tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
der Banken dadurch nicht mehr direkt nachvollziehbar ist.
Durch diese off-balance Gestaltung wird dies gerade
umgegangen. Enron in den USA hat sich dies auch zu Nutze
gemacht und dabei auch von der -in dieser Hinsicht- laschen
Behandlung in der Rechnungslegung profitiert.

Naja, das sind ja schon zwei verschiedene Paar Schuhe: Enron
hat die Möglichkeiten der US-GAAP absichtlich genutzt, um
Schulden aus der Konzernbilanz auszulagern. Ein SPV oder eine
SPE dient nicht primär diesem Zweck.

Stimmt. Ich hatte aber auch nur sagen wollen, dass man diese SPV „so und so“ nutzen kann und Enron es eben getan hat, um fingierte Geschäftsvorfälle zu generieren bzw. Schulden nicht in der Konzernbilanz ausweisen zu müssen. Wie Du ja auch weiter unten schreibst, können SPV’s für verschiedenen Zwecke genutzt werden.

Vielmehr sollen alle
Vorgänge einer Transaktion in einer Gesellschaft gebündelt
werden, d.h. Vermögen und Schulden. Dies dient nicht primär
der Verschleierung, sondern einfach der Abkapselung der
Veranstaltung von der eigenen Bilanz bzw. den übrigen
Geschäftsvorfällen.

Richtig. Das meinte ich ja damit, dass bestimmte Vorgänge/Positionen eben nicht bei der „Mutter“ konsolidiert werden müssen. Der Verweis auf die VFE-Lage sollte auch nur betonen, dass durch diese Gestaltung, das Ziel sei dahingestellt, eine Nachprüfbarkeit der VFE-Lage erschwert wird. Nicht zuletzt im Fall Enron wird dies evident.

Die Käufer der Anleihen haben dadurch die
Gewähr, daß sie wirklich nur das kaufen, was sie kaufen wollen
und nicht irgendwelchen anderen Kram aus der Konzernbilanz.

Keine Frgae, das stimmt. Bei den ABS-Geschichten ist es ja nichts anderes. Dort muss ja genau testtiert werden, was sich in der SPV befindet. Stichwort Rating.

Daß SPEs nicht konsolidiert werden, ist vom Grundsatz her
schon ganz richtig: SPE kennen im Prinzip nur durchlaufende
Posten. Das, was vorne an Vermögen reinkommt, wird hinten
wieder durchgehandelt. Daß das ganze nun ein bißchen aus dem
Ruder gelaufen ist, weil die Einzahlungen etwas rückläufig
waren und auf der Refinanzierungsseite ein bißchen paar
Problemchen auftauchten, war ja ohne weiteres nicht absehbar.

Ja, das bringt das Ganze auf den Punkt. Der ABS-Markt war ja auch schon lange vor der Subprime-Krise untergegangen.

VG
Sebastian

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Das hängt ganz von den vertraglichen Konstruktionen ab.
Vielfach sind die CDOs aber nur vermarktungsfähig, wenn der
Sponsor durch Liquiditätslinien die Liquiditätsversorgung
sicherstellt. Das betrifft aber im wesentlichen SPEs im
ABS-Bereich.

Wenn man von SPV´s im Bereich Verbriefungen ausgeht, dann ist die Regel dass die strukturierende Bank Kapitalsicherungen der SPV zur Verfügung stellt? Wenn nun der Fall eintritt, dass die SPV aufgrund ungünstiger Marktlage nicht mehr die Verbriefungen an den Kapitalmarkt bringen kann, weil zum einen die Käufer fehlen und zum anderen die hinterlegten Forderungen wertlos wurden. So muss die Bank die ausfälle zahlen?

vielen dank,

thomas

Hallo Thomas,

Das hängt ganz von den vertraglichen Konstruktionen ab.
Vielfach sind die CDOs aber nur vermarktungsfähig, wenn der
Sponsor durch Liquiditätslinien die Liquiditätsversorgung
sicherstellt. Das betrifft aber im wesentlichen SPEs im
ABS-Bereich.

Wenn man von SPV´s im Bereich Verbriefungen ausgeht, dann ist
die Regel dass die strukturierende Bank Kapitalsicherungen der
SPV zur Verfügung stellt? Wenn nun der Fall eintritt, dass die
SPV aufgrund ungünstiger Marktlage nicht mehr die
Verbriefungen an den Kapitalmarkt bringen kann, weil zum einen
die Käufer fehlen und zum anderen die hinterlegten Forderungen
wertlos wurden. So muss die Bank die ausfälle zahlen?

Wenn sie sich dazu verpflichtet hat, ja. Das hängt von den entsprechenden Verträgen ab. Da ich es mir etwas schwierig vorstelle, CDOs zu vermarkten, bei denen der Sponsor nicht auch Liquiditätslinien stellt, wird das wohl eher die Regel sein, aber einen Automatismus gibt es da nicht.

Gruß
Christian

Fremdfinanzierung und Leverage
Hallo

hier ist zwar schon viel geschrieben worden,
aber nur kurz mal einen Hinweiss auf zwei Punkte die Hauptursache
der Probleme von Zweckgesellschaften sind.

Es wurde dort mit einer hohen Fremdfinanzierung gearbeitet dh. es wurde ein sehr hoher Leverage gefahren um so „Zinsmargen“ um ein vielfaches „zu Hebeln“ und hohe Renditen einzufahren.

Die Risiken wurden dabei nicht richtig berücksichtigt bzw verschwiegen.

„Solche Konstrukte“ wurden mit vorliebe als „Siftungen“ gegeründet und tauchten somit nicht in der Bilanz der jeweiligen Bank auf, allerings
haben die Banken für diese Zweckgesellschaften eine Bürgeschaft übernommen.

Gruss
Börsenfan1968

Hallo,

Der Verweis auf IAS 27.13 ist natürlich richtig. Allerdings
wurde mir von Praktikern berichtet, dass dies Regelung, die im
Übrigen auch in vielen anderen Standards eine Rolle spielt,
praktisch nicht nachzuvollziehen ist. Mittlerweile würde es
immer schwieriger werden, solche Weisungsketten zu
identifizieren bzw. zu verbergen.

man braucht im Prinzip keine Weisungskette. Das Management hat feste Vorgaben, in welche Vermögensgegenstände zu investieren ist. Diese ergeben sich aus der Satzung und im Falle einer geplanten oder durchgeführten Verbriefung würden die Investoren der SPE bzw. dem Sponsor aufs Dach steigen, wenn das Management auf einmal machte, was es wollte.

Gruß
Christian