von Januar bis April habe ich in der Uni so wenig zu tun, dass ich gerne noch einen zweiten 400-Euro-Job in dieser Zeit ausüben würde.
Kann mir jemand sagen ob die steuerlichen Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge dann sehr hoch ausfallen und ob sich dieser Zweitjob überhaupt noch lohnt?
Hallo Robert,.
wenn du zwei 400 Euro Jobs hast, musst du keine Sozialabgaben zahlen, wenn das Einkommen aus beiden Jobs insgesamt € 400 ist.
Wenn dein Einkommen aus beiden 400-€-Jobs insgesamt mehr als € 400 ist, dann bist du für beide Jobs verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen.
Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast und zusätzlich einen 400-€-Job musst du für den 400-€-Job keine Sozialabgaben zahlen.
Bevor ich hier lange Reden schwinge, hier der Gesetzestext dazu:
Falls Ihr monatlicher Bruttoverdienst von 400,01 bis 800 Euro liegt, arbeiten Sie in einem so genannten Niedriglohn-Job. Ab dem 1. April 2003 können Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihr Beitragsanteil wächst nun schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage Ihres Beitrages ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt allerdings stets den Beitragsanteil von ca. 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer können Sie selbstverständlich auch in diesem Fall Ihre Rentenbeiträge bis auf den vollen Beitrag aufstocken. Die Besteuerung erfolgt in diesem Bereich individuell. Mit der Schaffung der Gleitzone wird die so genannte Niedriglohnschwelle beseitigt, die durch das sprunghafte Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge entstand, wenn aufgrund des Überschreitens der Begrenzungen nach altem Recht aus einer geringfügigen Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige wurde.
Und hier noch ein Link auf eine Seite wo man zu diesem Thema alle Infos findet:
Hallo Robert,
du zahlst ca.20,-€ p.m. Dieses solltest du aber auf jeden fall tun, weil du damit versichert bist und ein anrecht auf eine erwerbsminderungsrente z.b. nach einem arbeitsunfall, erwirbst.
gruß
burkhard
PS: Der arbeitgeber muss dich eigentlich auf dieses hinweisen.
Also, wenn du die zwei Jobs voll ausnützt, das heißt wenn du insgesammt weit mehr als 400 Euro verdienst, dann lohnt sich die Sache fast nicht mehr. Denn für alles was darüber liegt, hast du auch Abzüge.
Hallo Robert,
man darf zwar so viele Minijobs haben wie man will, aber man darf nicht mehr als insgesamt 400€ verdienen.
In deinem Fall hieße das, 800€ Gesamtverdienst, 400€
würden voll versteuert. Unterm Strich hast du dann ca. 600€, eventuell sogar noch einen 50iger weniger!
Entscheide selbst.
Gruß, Dagmar
Hallo,
leider gibst du nicht an, ob du selbst Student bist, oder an der Uni nur einen Minijob machst. An deiner Uni müsste es einen Asta (Allgemeiner Studenten Ausschuss) oder etwas ähnliches geben. Dieser bietet auch oft Rechtsberatung rund um die typischen Fragen in Bezug auf Studenten und deren Job-Gestaltungsmöglichkeiten.
Ansonsten ist mir nur bekannt, dass ein Student pro Kalenderjahr nur bis zu 8.000,- EUR abgabenfrei verdienen darf, z.B. als Werkstudent in einer Firma.Bekommst du als Student aber auch noch Bafög, dürfest du, so wie noch mitbekommen habe, pro Monat nicht mehr als 350,- EUR dazu verdienen.
Bist du kein Student, dann weiß ich zu Minijobs nur soviel: Bei den Minijobs gilt die lohnsteuerfreie 400-EUR-Grenze, aber der Arbeitgeber muß ca. 25,5% pauschal an Sozialversicherung abführen. Diese kannst du dir mit deiner Jahres-Einkommenssteuererklärung fast zur Hälfte wiederholen.
Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Wochen müßtest du auch den vollen Krankenversicherungsbeitrag aus dem Lohn bezahlen, bzw. das würde der Arbeitgeber für dich „abführen“, zurzeit liegt die KV wohl bei 15%.
Führst du dauerhaft einen Minijob aus, wäre dafür aber auch eine Lohnsteuerkarte vorzulegen, darin könntest du dir einen Freibetrag eintragen.
Hast du zwei Minijobs, überschreitest du die 400-Marke, dann bräuchtest du ggfs. eine 2.Lohnsteuerkarte. Um Lohnsteuerfrei zu bleiben, könntest du dir in beiden LST-Karten einen gleichen Freibetrag eintragen lassen.
Genauere Auskunft zu Minijobs ohne Studentenstatus könnte dir allerdings dein örtliches Finanzamt direkt geben.
Ich hoffe, dir ein wenig Überblick gegeben zu haben.
Hallo,
in dieser Angelegenheit solltest Du dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Es gibt hierfür auch Informationen im Internet oder Bei der Asta Deiner Universität.
nach meinem Kenntnisstand gilt in diesem Fall Folgendes:
Während geringfügige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400,00 Euro im Monat versicherungsfrei bleiben, sind Beschäftigungen in der Gleitzone versicherungspflichtig. Allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 400,01 Euro ca. 11 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 21 Prozent bei 800,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.
Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für Auszubildende.
Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wenn das Entgelt aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis 400 Euro im Monat nicht übersteigt, liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung mit 20% vor. Die einzelnen Arbeitgeber können den Arbeitslohn aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis individuell nach der Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 20% Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuern.