Zwei 400 Euro Jobs gleichzeitig ausführen

Hallo!

Ich habe mich gefragt wie das mit den steuerlichen Abgaben für Alleinstehende und Unverheiratete ohne Kinder aussieht, wenn man gleichzeitig zwei 400 Euro Jobs hat?
Ich weiß nur, dass man eine Arbeit als Hauptbeschäftigung (Lohnsteuerklasse 1) und die andere Als Nebenbeschäftigung (Lohnsteuerklasse 6) anmelden soll, sprich mit zwei Lohnsteuerkarten.
Das ist ja soweit verständlich für mich, aber wie ist das mit den Abgaben an den Vaterstaat geregelt. Wird dass grob gesagt die Hälfte des Lohnes von beiden Jobs Abgezogen? Dann arbeitet man quasi mit einem der beiden Jobs nur für den Staat?

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Gruß
Alex

Hi,
die Diskussion hatte ich letztens mit unserem Steuerberater (weil einer unserer 400 €-Kräft genau diesen Fall hatte), der folgende Aussage dazumachte:

Zur Veranlagung der SV- und Steuer-Last werden die Bruttogehälter zusammengezogen. Soll heißen, wenn Du gesamt 800 Euro verdienst, wird davon ausgehend die Steuerlast bzw. die Beiträge zur SV berechnet.

Diese müssen dann jeweils anteilig von den AGs wie bei einem normalen Lohn abgeführt werden.

Sollte unser SB mal wieder was falsches von sich gegeben haben, bitte ich um entsprechende Korrektur.

Gruss
Sammy (IANAL)

Ich weiß nur, dass man eine Arbeit als Hauptbeschäftigung
(Lohnsteuerklasse 1) und die andere Als Nebenbeschäftigung
(Lohnsteuerklasse 6) anmelden soll, sprich mit zwei
Lohnsteuerkarten.

Die Lohnsteuerklassen regeln nicht, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Der Begriff Hauptbeschäftigung ist mehr dem Sozialversicherungsrecht zuzuordnen und meint eine Beschäftigung über 400 Euro monatlich. Und anmelden tut man gar nichts, man nimmt eine oder mehrere Beschäftigungen auf und der/die Arbeitgeber erstellt/erstellen die Meldungen zur Sozialversicherung.

Aber da man für ein Arbeitsverhältnis nur eine Lohnsteuerkarte verwenden kann, braucht man für ein zweites eben auch eine zweite Lohnsteuerkarte.

Wenn man tatsächlich bei zwei Arbeitgebern jeweils 400 Euro verdient, ist das etwas ungeschickt. Und außerdem mit Mehrarbeit bei beiden Arbeitgebern verbunden.

Zur Veranlagung der SV- und Steuer-Last werden die
Bruttogehälter zusammengezogen. Soll heißen, wenn Du gesamt
800 Euro verdienst, wird davon ausgehend die Steuerlast bzw.
die Beiträge zur SV berechnet.

Zum Glück gibt es bei der Sozialversicherung nicht auch noch eine Veranlagung…

Sozialversicherungsrechtlich erfolgt eine Zusammenrechnung, steuerrechtlich natürlich nicht, deshalb braucht man ja auch zwei Lohnsteuerkarten.

Und wie istd as mit der höhe der Abgaben? wenn man alleinstehen ohne Kinder ist. Muss man dann wirklich die hälfte des Lohnes abtretten? dann würde man quasi mit dem einem Job nur für den Finanzamt arbeiten, oder sind die Abgaben nicht so hoch?

Sozialversicherungsrechtlich erfolgt eine Zusammenrechnung,
steuerrechtlich natürlich nicht, deshalb braucht man ja auch
zwei Lohnsteuerkarten.

Klar, weil man 2 Steuerkarten hat, wird nichts zusammengerechnet… Nettes, schmales Brett auf dem hier balanciert wird.

Wenn steuerrechtlich nichts zusammengezogen werden würde, bräuchte man auch nicht 2 Steuerkarten! Oder ist die 2. Steuerkarte auf Person xyz ausgestellt?

gespannte Grüsse

Klar, weil man 2 Steuerkarten hat, wird nichts
zusammengerechnet… Nettes, schmales Brett auf dem hier
balanciert wird.

Die Ausführungen Deinerseits lassen erkennen, dass kein großes Wissen im Steuerrecht vorhanden ist.

Weil man zwei Arbeitsverhältnisse hat braucht man zwei Lohnsteuerkarten. Du zäumst anscheinend das Pferd von hinten auf. Das ist zwar Dein gutes Recht, aber falsch.

Wenn steuerrechtlich nichts zusammengezogen werden würde,
bräuchte man auch nicht 2 Steuerkarten! Oder ist die 2.
Steuerkarte auf Person xyz ausgestellt?

Äh, was ist jetzt genau die Aussage?

Du meinst also, Du kannst zwei Arbeitsverhältnisse bei zwei verschiedenen Arbeitgebern haben mit einer Lohnsteuerkarte? Schneidest Du die dann auseinander und gibst je eine Hälfte dem jeweiligen Arbeitgeber?

Wir sind hier im Lohnsteuerrecht, und nicht bei der Veranlagung.

Ebenfalls sehr auf eine Antwort gespannt…