Hallo,
wenn jemand zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig hat:
Darf er das?
Wenn nicht: Macht er sich stafbar, oder wird er dann (nur) steuerpflichtig?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn jemand zwei 400-Euro-Jobs gleichzeitig hat:
Darf er das?
Wenn nicht: Macht er sich stafbar, oder wird er dann (nur) steuerpflichtig?
Grüße
Carsten
Kommt drauf an, gibt es noch einen Hauptjob?
Wenn nein, kommt man mit beiden Jobs zusammen über 400€?
Strafbar ist das natürlich nicht, aber man kann eben sozialversicherungs- und steuerpflichtig werden.
Da man dann für den Arbeitgeber teurer wird, muss dieser unbedingt gefragt werden ob er in solch einem Fall einverstanden wäre dass noch ein Minijob ausgeübt wird!
Gruß
Granini
Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer - (auch ein über AN der über der soz.-Versicherungs-grenze verdient) darf in sog. 400,00 euro- Jobs - Nebenberuflich 400,00 verdienen ( wenn diese Jobs pauchal - soz.-versichert und pauschal LSt- versteuert werden)
Die Summe der Nebenverdienste darf die montaliche Summe von 400- Euro nicht übersteigen - aber jeder Arbeitnehmer braucht von seinem Hauparbeitgeber die Genehmigung zur ausübung eines Nebenjobs - sonst macht er sich schon aus Arbeitsvertragsgründen strafbar.
Gruss Rainer
FALSCH owT
owt
Wenn nein, kommt man mit beiden Jobs zusammen über 400€?
Grob gerechnet - ja. Weil 2 x 400 = 800.
Strafbar ist das natürlich nicht, aber man kann eben
sozialversicherungs- und steuerpflichtig werden.
Nicht kann - das zweite 400-Euro-Anstellungsverhältnis wird sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
Das erste ist in diesem Falle das zuerst begonnene Arbeitsverhältnis. Dort hat man die Wahl zwischen Pauschalversteuerung und Arbeit auf Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber führt pauschale Sozialversicherungsbeiträge ab.
Das zweite ist logischerweise das danach begonnene Arbeitsverhältnis. Dieses wird ganz normal der Sozialversicherungspflicht unterworfen, also im Prinzip bzw. fast 50:50 für AN und AG. Der AN kann auch die Gleitzone wählen, dann mindern sich die SV-Abzüge etwas.
Lohnsteuerlich muß das zweite gemäß der persönlichen Lohnsteuerklasse des AN abgerechnet werden.
Da man dann für den Arbeitgeber teurer wird, muss dieser
unbedingt gefragt werden ob er in solch einem Fall
einverstanden wäre daß noch ein Minijob ausgeübt wird!
Na, so groß ist der Unterschied zwischen pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen und den etwa hälftigen AG-Anteilen an der Sozialversicherung auch nicht!
Aber einverstanden müssen die Arbeitgeber schon sein, daß eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen aufgenommen werden.
Falls die Frage darauf abzielte, daß der gleiche Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber zwei 400-Euro-Arbeitsverhältnisse aufnimmt, sei gesagt, daß dies nicht möglich ist und diese zwei AV wie eines behandelt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Grob gerechnet - ja. Weil 2 x 400 = 800.
Heute nen Clown gefrühstückt (oder besser gesagt als Mitternachtssnack gehabt) ?
Man kann tatsächlich auch einen Minijob machen in dem man WENIGER als 400€ verdient!
Nicht kann - das zweite 400-Euro-Anstellungsverhältnis wird
sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
Du magst dich ja mit Steuerthemen auskennen, aber die Frage hier gehört nicht wirklich in diesen Bereich. Deine pauschale Aussage ist leider nicht richtig. Die Fragen die ich in meiner Antwort gestellt habe sind dafür ausschlaggebend.
Gruß
Granini
Grob gerechnet - ja. Weil 2 x 400 = 800.
Heute nen Clown gefrühstückt (oder besser gesagt als
Mitternachtssnack gehabt) ?
Man kann tatsächlich auch einen Minijob machen in dem man
WENIGER als 400€ verdient!
Ja, dann ist es aber kein 400-Euro-Anstellungsverhältnis mehr. Oberbegriff neudeutsch „Minijob“ oder besser geringfügiges Arbeitsverhältnis. Kann auch Verdienst in Höhe von 275,31 Euro monatlich bedeuten und wäre dann ein ‚275,31-Euro-Anstellungsverhältnis‘ für diesen Monat, wobei diese Gattungsbezeichnung eher ungebräuchlich wäre…
Nicht kann - das zweite 400-Euro-Anstellungsverhältnis wird
sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.Du magst dich ja mit Steuerthemen auskennen,
Danke.
aber die Frage hier gehört nicht wirklich in diesen Bereich.
Das ist ein anderes Problem, daß dies keine direkte Steuerfrage ist. In Bezug auf die Pauschal- oder „Lohnsteuerkarten“-versteuerung allerdings paßt es schon hierher…
Deine pauschale Aussage ist leider nicht richtig.
Sehe ich nicht so.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Ja, dann ist es aber kein 400-Euro-Anstellungsverhältnis mehr.
Oberbegriff neudeutsch „Minijob“ oder besser geringfügiges
Arbeitsverhältnis.
Nee, 400€-Job ist einfach ein Synonym für Minijob, sogar ganz offiziell so.
In Bezug auf die Pauschal- oder
„Lohnsteuerkarten“-versteuerung allerdings paßt es schon
hierher…
Also bei den Sozialversicherungen ist es nicht so, es sollte mich schwer wundern wenn die Besteuerung anders geregelt wäre… wenn ja, entschuldige ich mich.
Gruß
Granini
Kleine Korrektur
Hi!
Alles ganz klasse, aber das hier
Aber einverstanden müssen die Arbeitgeber schon sein, daß eine
oder mehrere Nebenbeschäftigungen aufgenommen werden.
stimmt so nicht.
VG
Guido
Entschuldigung?
Ja, dann ist es aber kein 400-Euro-Anstellungsverhältnis mehr.
Oberbegriff neudeutsch „Minijob“ oder besser geringfügiges
Arbeitsverhältnis.Nee, 400€-Job ist einfach ein Synonym für Minijob, sogar ganz
offiziell so.In Bezug auf die Pauschal- oder
„Lohnsteuerkarten“-versteuerung allerdings paßt es schon
hierher…Also bei den Sozialversicherungen ist es nicht so, es sollte
mich schwer wundern wenn die Besteuerung anders geregelt
wäre… wenn ja, entschuldige ich mich.
und zieht den „frühstückenden Clown“ zurück.
Geht doch.
Schönen Tag noch.
Nein.
Einer der Jobs muss normal steuer- und SV-Pflichtig sein. Und man muss den Arbeitgebern sagen, dass man zwei hat.
Einer der Jobs muss normal steuer- und SV-Pflichtig sein.
Das muss nicht stimmen, wenn nämlich die Summe der beiden Jobs unter 400€ im Monat bleibt. Ich wiederhole mich da gerne und wer es nicht glaubt, kann ja selber nochmal im Gesetz nachschauen.
Gruß
Granini