Zwei Arbeitszeugnisse bewerten

Hallo
Ich hab hier zwei Arbeitszeugnisse. Ich hätte da gerne eine Bewertung dafür. Vorallem das zweite klingt für mich nicht so toll. aber ist es so daß man was dagegen unternehmen kann, oder muss man das so hinnehmen? das erste für die zeit vor beginn der Ausbildung als ungelernter mitarbeiter, das zweite dann für die zeit der Ausbildung.
Danke schonmal.

Hallo,

wenn man Worte wie „bemüht“ oder „meist“ liest, braucht man gar nicht mehr in die Tiefe zu gehen. Dieses zweite Zeugnis ist vernichtend. Unentschuldigtes Fehlen hat übrigens in einem Zeugnis nichts zu suchen. Insgesamt wäre die Note 5-6.

Das erste Zeugnis ist für einen ungelernten Beschäftigten aus meiner Sicht ganz ordentlich, wenn man berücksichtigt, daß es sich wohl um eine kleine Klitsche mit wenig Erfahrungen in solchen Dingen handelt.

Handelt es sich eigentlich um denselben AG? Falls nein, fehlt im ersten Zeugnis noch das Bedauern über das Ausscheiden.

Alberca

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Du hast gesehen, dass der UP nur drei Monate dort gearbeitet hat? Das erste ist ein ganz normales Zeugnisgeneratorzeugnis und in Ordnung.

Ich würde sagen, ja. Die Tätigkeiten sind bei beiden AG gleich, sogar in der gleichen Reihenfolge.

Das zweite Zeugnis ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde. Ich gehe davon aus, dass der AG dem AN richtig eine reinwürgen wollte, warum, weiß nur der UP.

Allerdings würde ich mit einer abgebrochenen Ausbildung gar kein Zeugnis in die Bewerbung einfügen. Vor allem nicht, wenn die Situation so ist, wie sie durch das Zeugnis schimmert. Längere Krankheit und dadurch abgebrochene Ausbildung z.B. kann man durchaus auch in der Bewerbung erwähnen.

Soon

Also er ist beim gleichen AG von der Ungelernten Tätigkeit in die Ausbildung gewechselt. insofern wundert mich auch die Aussage im ersten Zeugnis, daß er das unternehmen verlässt, um eine Ausbildung zu beginnen. er hat die Ausbildung ja im gleichen unternehmen begonnen.
ich müsste nochmal nachfragen, kann sein daß in eine andere Filiale gewechselt wurde. Aber damit wurde ja das unternehmen nicht verlassen.
Beim zweiten Zeugnis könnte man also verlangen, daß der Passus mit dem unentschuldigten Fehlen gestrichen wird? Könnte man sonst Änderungen verlangen? Vorallem was wäre kurzfristig zu schaffen, weil derzeit bereits eine Bewerbung bei einem anderen Laden läuft und die natürlich gerne Zeitnah ein Arbeitszeugnis sehen wollen. Also lange Prozesse führen deswegen ist wohl nicht drin.

dass das Zeugnis verbrannt wird.
Wenn der AN wirklich soo grottenschlecht war, wie dargestellt, ist der AG in der Beweispflicht.
Ansonsten hat ein Arbeitszeugnis erst einmal wohlwollend (bis zu einem gewissen Punkt) zu sein.
Wenn der AN im Stress mit dem AG auseinandergegangen ist, sollte er sich einfach noch einmal so ein Zeugnis schreiben lassen, wie das erste.
oder eben gar kein Zeugnis. Es gibt ja wahrscheinlich auch schon ältere Zeugnisse, die mit reingelegt werden können.

Soon

Bitte, was ist die Geschichte dazu? Ist das ein Aprilscherz? Der hat also erstmal zwei Monate dort gearbeitet, wurde dann direkt als Azubi übernommen. Lernte brav 2 1/2 Jahre und schmeißt dann zu ungeradem Datum hin? Das Zeugnis ist Totalverriss, aber das weisst Du ja. Was ist denn 2019 mit dem Kerl passiert?

Und Frage am Rande: heisst der Ausbildungsberuf wirklich „Verkäufer“? Heißt das sicher nicht „Fachverkaufy für Getränke und Trinkwaren“ oder sowas?

1,5 Jahre.

Der Beruf heißt Einzelhandelskaufmann. Nach zwei Jahren hat man den Abschluss „Verkäufer“, natürlich mit Prüfung. Machst du noch ein Jahr weiter, bist du dann Einzelhandelskaufmann.

Soon

Mathe: War steht’s(sic!) bemüht, unsere Anforderungen zu erfassen.

Ah cool :slight_smile: Und wie heisst der Azubi? Also bricht der seine Ausbildung „zum Verkäufer“ oder „zum Einzelhandelskaufmann“ ab? Oder ist das das gleiche, weil man das ja erst nach 2 Jahren quasi entscheiden muss, ob man aufhört oder weiter macht?

Ein diesbezügliches Schreiben eines Anwalts (ideal wäre Arbeitsrechtler) wirkt manchmal Wunder.

Hallo,

und was soll das

in diesem Fall bringen?
Auch wenn der Tenor sich auf 3- erhöht, ist das keine wirklich vorzeigbare Verbesserung. Mit einer abgebrochenen Ausbildung sollte man im Lebenslauf offensiv umgehen, Zeugnisse werden dafür nicht unbedingt erwartet.

Alberca

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Ich habe in meiner eigenen Laufbahn schon einige Zeugnisse bekommen und auch als Vorarbeiter einige zu sehen bekommen. Sorry, aber die sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Das sind stupide Textbausteine ohne Sinn und Verstand aneinander gefügt.
Solltest du in der Gewerkschaft sein, dann unbedingt vorlegen. Wenn nicht solltest du dir einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.
Beide Zeugnisse sind von der äußeren Form und vom Inhalt her unzumutbar. Was auch immer derjenige angestellt hat, diese Zeugnisse sind Schrott.
Ich persönlich würde jemanden mit diesen Zeugnissen niemals einstellen.

Das zweite Zeugnis hat defintiv Sinn und zwar den, dem AN die maximale Punktzahl reinzuwürgen.

Warum? Wegen 1,5 Jahren nicht vollendeter Ausbildung?

Deswegen bist du auch kein Personaler.

Soon

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Nun, der Sinn eines Zeugniss sollte doch sein, dem nächsten AG einen realistischen Eindruck über den potetiellen neuen MA zu geben. Es ist erst einmal völlig egal, ob und warum eine Ausbildung beendet wurde. Beide Zeugnisse enthalten formelle und sachliche Fehler.
Es stimmt, ich bin kein Personaler und das ist auch gut so.
Eins sollte man übrigens nicht vergessen. Ein Arbeitszeugnis betrifft immer zwei Parteien. Diese Zeugnisse deuten auf deutlich unproffesionelle Arbeitgeber/Personaler.

Hallo @Brainstorm64,

dass die beiden Zeugnisse ein sehr schlechtes Bild auf die Person werfen wurde schon ausgeführt.

Wenn ich mir aber den gesamten Stil beider Zeugnisse ansehe, habe ich die Vermutung, dass zwei negative Punkte zusammen kommen: zum einen scheint der Ersteller keine Erfahrung im Erstellen von Zeugnissen zu haben, zum anderen scheint man im Streit auseinander gegangen zu sein.

Sollte ich mich beim Streit irren, könnte man (also Du oder eine von Dir beauftragte, erfahrene Person) ein alternatives Zeugnis erstellen und dieses dem ehemaligen Ausbildungsbetrieb vorlegen mit der Bitte um Ausdruck auf einem Kopfbogen und Unterschrift. Vielleicht kann muss man sich leider auf diesem Weg auf ein mittelgutes Zeugnis eignen, weil der Betrieb und der Auszubildende einfach nicht zusammen passten. (Ich habe meine drei letzten Zeugnisse immer selbst geschrieben. Der letzte AG übergab es mir mit den Worten: „das ist jetzt wahrscheinlich nicht besonders toll, das habe ich aus dem Internet zusammenkopiert.“ Es war nicht so schlimm wie Deine beiden, aber völlig unter aller Sau - nach 16 Jahren Beschäftigung in diesem Betrieb.)

Wenn der Segen aber völlig schief hängt, kann man diese Zeugnisse nur noch als Lehrgeld verbuchen und bei zukünftigen Bewerbungen nur unterschlagen, indem man ehrlich damit umgeht „der ehemalige Ausbilder hatte nicht viel Erfahrung im Zeugnisschreiben und man hat sich im Unfrieden getrennt. Das Zeugnis ist nicht vorzeigbar.“

Vielleicht aber lässt sich der ehemalige Ausbilder bei auch auf ein einfaches Zeugnis ein. Dafür müsste er zwar immer noch einige Daten ergänzen, aber die ganze subjektive Einschätzung bliebe weg. Ich bin mir aber nicht sicher, was ein potentieller AG schlechter finden würde: so eine Katastrophe oder ein einfaches Zeugnis.

Grüße
Pierre

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Kurzfristig ein „gutes“ Zeugnis beschaffen? Das wird nicht funktionieren.

Statt dessen sollte man dem neuen Arbeitgeber sagen, dass es im Rahmen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine bösen Streit gab (das vermute ich).
Man habe wohl deswegen einen bösen Verriss als „Zeugnis“ bekommen, etwas, wogegen man arbeitsrechtlich vorgehen könnte - aber dazu fehle ja nun die Zeit.

Vielleicht kann man dann auch aufklären, wie es zu diesem Streit gekommen ist. Am Ende würde ich das Zeugnis zeigen. „Bitte, das hat man mir gegeben. Ich möchte Ihnen gerne beweisen, dass hier die Unwahrheit über mich steht. Ein durch Gerichtsurteil verbessertes Zeugnis ist mir gar nicht so wichtig, wenn ich Ihnen statt dessen durch meine Arbeit zeigen könnte, wie ich wirklich bin.“

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Bitte konkret - so wird das nix!

Schöne Grüße

MM

So ich melde mich nochmal.
Erstens: ein Anruf beim AG brachte doch recht guten Erfolg. Der Ex AG hat angeboten das Arbeitszeugnis zu ändern, er möchte eine Kopie in der die entsprechenden Stellen markiert sind, die werden dann geändert.
Punkt zwei: Im Grunde ist das aber schon fast egal, weil eine parallel laufende Bewerbung heute von Erfolg gekrönt war. Und der jetzt zukünftige AG hat den Bewerber ohne Zeugnis genommen. Beim Gespräch heute Morgen stimmte die Chemie, daher wurde der Vertrag gleich geschlossen.
Das Zeugnis lassen wir natürlich trotzdem ändern, wer weiss ob man es noch brauchen kann.
Danke an alle die hier mitgeholfen haben.

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