Hallo!
Ich habe mal Fragen zum Arbeitszimmer und der steuerlichen Absetzung:
(abseits der zu erfüllenden Kriterien…)
Können beide Partner eines Ehepaares jeweils ein Arbeitszimmer (1.250€) absetzen?
Auch bei Zusammenveranlagung?
Meine Frau hat ein Zimmer in der Wohnung als Arbeitszimmer, kein Problem.Ich habe mein Büro im Keller eingerichtet. Das ist ja prinzipiell korrekt. Da ins Arbeitszimmer aber Nebenkosten, Miete etc. anteilig angerechnet werden, habe ich nun das Problem: Wie rechne ich das, da meine offizielle Quadratmeterwohnzahl natürlich sich nicht einschließlich auf den Keller bezieht?
Den Keller von der Quadratmeterzahl auf die Reulär-Quadratmeterzahl raufsetzen und dann wieder anteilig abziehen?
Hmmm…
Gruß und Danke im Voraus.
David