Hallo!
Interessehalber: Ein hauptberuflich genutztes Arbeitszimmer im Eigenheim, das aber unter dem Dach liegt und wegen Schrägen wenig Platz bietet. Deshalb werden Fachliteratur, Nachschlagewerke etc. in einen zweiten kleinen Raum ausgelagert, ebenfalls mit Schreibtisch versehen (altes Häuschen=kleine Zimmer) und um nicht den Bücherkram hin und her schleppen zu müssen, wandert der Betreffende mit seinem Laptop nach Bedarf von einem Zimmer ins andere. Kann man diesen zweiten Raum ebenfalls steuerlich absetzen?
Gruß,
Eva