Zwei Arbeitszimmer nutzen?

Hallo!
Interessehalber: Ein hauptberuflich genutztes Arbeitszimmer im Eigenheim, das aber unter dem Dach liegt und wegen Schrägen wenig Platz bietet. Deshalb werden Fachliteratur, Nachschlagewerke etc. in einen zweiten kleinen Raum ausgelagert, ebenfalls mit Schreibtisch versehen (altes Häuschen=kleine Zimmer) und um nicht den Bücherkram hin und her schleppen zu müssen, wandert der Betreffende mit seinem Laptop nach Bedarf von einem Zimmer ins andere. Kann man diesen zweiten Raum ebenfalls steuerlich absetzen?

Gruß,
Eva

Hallo Eva,

wichtig ist hier zu unterscheiden: Das Arbeitszimmer eines Selbständigen unterliegt überhaupt nicht den Einschränkungen, die für das Arbeitszimmer bei nichtselbständiger Arbeit bestehen: Die Räume, die dem Betrieb dienen, verursachen betrieblichen Aufwand. Beim Papa Hopp ist das z.B. ein ganzes Stadtviertel: http://www.com-magazin.de/img/5/1/1/9/3/4/sap-zentrale-in-walldorf_w800_h534.jpeg

Genau wie beim Angestellten gilt allerdings auch hier: Wenn nicht nach objektiven Kriterien zwischen privater und betrieblicher Nutzung aufzuteilen ist, gibt es keine Betriebsausgaben.

Schöne Grüße

MM

Danke Dir!
Gruß,
Eva