Zwei aufeinander folgende Schäden

Hallo,
vor einiger Zeit fuhr mir ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen mein Auto, alles wurde polizeilich aufgenommen, und der Schaden sollte nun von seiner Versicherung bezahlt werden. Nun bin ich heute Rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren, ich bin Schuld und der Schaden befindet sich an der genau gleichen Stelle. Es kann ja nicht beides separat repariert werden. Wie wird das geregelt?
Freundliche grüße

Hallo !

Den ersten Schaden reguliert die gegnerische VS des Autofahrers,der aufgefahren ist. Dazu gibts ein Gutachten oder auch nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.Selbst wenn man es nicht reparieren ließe,es wird bezahlt(dann etwas weniger wegen der MWSt.)
Das ist also m.E. völlig unstrittig(wenn Sachverahlt klar ist und die Schuldfrage).
Nun fährt man selbst mit der noch unreparierten Fahrzeugseite einem Dritten PkW drauf,hier ist man also allein Schuld,es haftet die eigene Haftpflicht für den Fremdschaden.
Ob man einen Eigenschaden ersetzt bekäme? Nur bei Vollkasko.

Wenn sich nun der Erstschaden verschlimmert hat,also mehr Rep-Kosten verursachen würde,dann wird die 1. VS das auch nicht bezahlen.
Das würde die eigene Vollkasko zahlen(anteilig f. den Mehraufwand der Instandsetzung).

Am besten stellt man es sich so vor,als ob der 1. Schaden bereits behoben worden wäre. Dann wäre es klar,was mit dem 2. Schaden passiert.

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Es kann ja nicht beides separat repariert werden. Wie
wird das geregelt?

Hallo.

Im ersten Fall erfuhr deine eigene Versicherung doch gar nichts davon, warum auch.

Im zweiten Fall wirst du den Schaden am anderen Fahrzeug übernehmen müssen oder an deine Versicherung weitergeben. Aber immer noch nicht weiss deine Versicherung vom ersten Unfall, und die gegnerische Versicherung nichts vom ersten Unfall, denn hier sind wohl drei oder vier? Versicherungen beteiligt.

Geh doch so vor, wie „unser“ Bundespräsident es derzeit vormacht: Nur soviel zugeben wie man nachgewiesen bekommen kann…

Warum soll der Bürger ehrlicher sein als der Polizist? Oder sogar der höchste Staatsdiener?

Hallo,

wenn nun der 1.Schaden schon begutachtet und /oder von der gegnerischen Versicherung zugesagt wurde, ist alles o.k.

Gruss

Barmer