Wie sieht die Rechtslage aus, wenn innerhalb von zwei Wochen auf ein Auto aufgefahren wird. Der erste Schaden war recht harmlos und wurde von einem Gutachter erfasst. Am Tag des Gutachtens fährt ein weiteres Auto hinten auf, verschlimmert den Schaden. Beide Unfallgegner sind bei derselben Versicherung versichert und geben ihre Schuld auch zu. Kann die Versicherung sagen, da der Zweitschaden den Erstschaden übertroffen hat, bezahlt sie nur den Zweitschaden und der Erstschaden ist somit außen vor? Oder werden beide Schäden separat behandelt und abgerechnet?
Das geschädigte Auto ist erst ein Jahr alt, der erste Schaden wäre nicht repariert worden, da kaum sichtbar (leichte Lackschäden an der Heckklappe)
Das geschädigte Auto ist erst ein Jahr alt, der erste Schaden
wäre nicht repariert worden, da kaum sichtbar (leichte
Lackschäden an der Heckklappe)
Hi,
es wird wieder der Gutachter kommen den Schaden schätzen und bei dem Gutachten den Vorschaden abziehen.
Es sind zwei Unfälle, zwei Schäden.
Q-Gruß
Danke für die Auskunft. So hab ich es auch gehört. Aber darf die Versicherung den Schaden nach der Höhe der Auszahlung anrechnen oder wird der zweite Schaden bezahlt und nur ein Teil des ersten Schadens angerechnet? Und wie ist es mit der Wertminderung? Der erste Schaden zieht keine nach sich, der zweite möglicherweise schon. Bin am Überlegen, ob die Versicherung es negativ auslegt, wenn ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen wird oder ob das eher für den Geschädigten von Vorteil ist.
Aber darf
die Versicherung den Schaden nach der Höhe der Auszahlung
anrechnen oder wird der zweite Schaden bezahlt und nur ein
Teil des ersten Schadens angerechnet?
Hi,
die Versicherung darf nur den entstandenen Schaden ersetzen. Es geht also nicht, der erste Schaden wird ausbezahlt, und der zweite Schaden wird dann so behandelt als wäre kein Vorschaden vorhanden.
Und wie ist es mit der
Wertminderung? Der erste Schaden zieht keine nach sich, der
zweite möglicherweise schon.
Wenn eine Wertminderung dadurch entstanden ist kann natürlich diese eingefordert werden.
Bin am Überlegen, ob die
Versicherung es negativ auslegt, wenn ein Rechtsanwalt zu Rate
gezogen wird oder ob das eher für den Geschädigten von Vorteil
ist.
Warum sollte es negativ ausgenutzt werden? Es ist das Recht des Geschädigten sich da beraten zu lassen. Nur bei der Auswahl des Anwalts darauf achten das er sein Geschäft versteht. Der ADAC hat Listen mit Anwälten die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.
Es gibt auch Werkstätten welche die komplette Schadensabwicklung machen.
Q-Gruß
Bin am Überlegen, ob die
Versicherung es negativ auslegt, wenn ein Rechtsanwalt zu Rate
gezogen wird oder
Ganz sicher wird sie das - ein vom Rechtsanwalt vertretener Geschädigter ist leider nicht mehr so leicht über den Tisch zu ziehen. Da wird man sich die sonst gerne verteilten Geschenke natürlich sparen…
ob das eher für den Geschädigten von Vorteil
ist.
Es ist natürlich ein ganz klarer Nachteil, wenn man sich von einem Profi vertreten läßt statt sich selbst an der Regulierung zu versuchen. Ein Profi wird sich nie so viel Mühe machen wie der Geschädigte selbst.
wer Ironie findet, darf sie behalten