Hallo Leute,
ich bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Also folgendes: ich habe bei meiner Hausverwaltung einen Parplatz angemietet, nun ist der aber groß genug das meine Frau mit ihrem Wagen dort auch stehen kann, nun will die Hausverwaltung das wir den doppelten Preis im Monat zahlen ist das rechtens??? Ich meine ich bezahle doch eh schon für den ganzen Parkplatz.
Hallo Rico,
rein gefühlsmäßig stehe ich vollkommen auf Deiner Seite. Es ist zummindest unanständig und geht in Richtung Abzocke von Eurem Hausverwalter. Die Rechtslage wird sich vermutlich am Mietvertrag orientieren, schau doch mal nach, was genau dort steht. Wenn Ihr mit Diplomatie und Verhandlungsgeschick nicht weiterkommt, lasst doch den Hausverwalter seinen Rechtsanspruch nachweisen. Nachzahlen, falls unumgänglich kann man doch immer. Wenn der Verwalter den Platz aber kündigen kann und neu vergeben, wenn es ihm passt und Ihr drauf angewiesen seid, wird`s schwierig. Halte uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Da bin ich auch echt neugierig.
Grüße und Daumendrücken für einen Ausgang in Eurem Sinne
Catrin
Das hängt davon ab, was vertraglich vereinbart ist.
Also: Im Mietvertrag nachsehen, ob eine bestimmte Parkplatzverwertung vereinbart ist.
Das muss dort nicht schon direkt klar erkennbar drinstehen. Es kann nämlich auch über eine im Mietvertrag erfolgte Vereinbarung der Gültigkeit einer Haus- und/oder Garagenordnung für das Mietverhältnis, die eine Regelung über die Garagennutzung enthält, passiert sein.
Wenn die Suche nichts Nachteiliges ergibt, schreibe die Hausverwaltung an, mit der freundlichen Bitte um Nennung des Rechtsgrunds für ihr Begehren .
Hallo,
ist eine knifflige Sache. Wenn der Parkplatzvermieter einverstanden ist, dürfen beide PKW dort stehen. Ist er aber wohl leider nur, wenn Ihr doppelt zahlt. Das ist sein Recht. Würdet Ihr klagen, hättet Ihr wahrscheinlich keine Chance zu gewinnen. So ist es nun mal.
MfG. und auf eine gute Einigung!
hallo rico1707, wenn du einen parkplatz mietest und du kannst darauf zwei autos unterbringen ohne die neben
parkplätze einzuschränken mußt du nicht doppelt bezahlen,außer im mietvertrag ist ausdrücklich darauf hingewiesen das nur ein auto abgestellt werden darf.
Hallo,
das kommt auf die genaue vertragliche Vereinbarung an - insbesondere ob von der Anzahl von Fahrzeugen gesprochen wird oder nicht. Wird nur der Raum an sich gemietet, dann ist es unerheblich wie viele Fahrzeuge dort stehen.
Wenn man eine Garage mietet, dann mietet man die Garage und darf reinstellen, was man will - außer es wird eben vereinbart, dass nur ein Auto uns sonst z. B. nix drinstehen darf.
Gruß
who_knows
Hallo, bin kein Fachmann, habe dazu aber folgende Meinung, die allerdings unverbindlich ist. Für die Folgen kann ich keinerlei Haftung übernehmen.
Erst mal in den Mietvertrag schauen. Da steht ggf. ganz genau, eventuell auch in der Haus- und Hofordnung, wieviele PKW dort abgestellt werden dürfen. Richtig ist, daß üblicherweise pro Platz nur ein PKW abgestellt werden darf, dies mußaber dann vertraglich geregelt sein. Sollte tatsächlich nichts über die Art und die Anzahl der abzustellenden Gegenstände oder Farzeuge definiert sein, so spricht das meiner Meinung erst einmal gegen die doppelte Mietforderung. So etwas muß aber an Hand der abgeschlossenen Verträge und der darin eingeschlossenen Benutzerordnungen (Haus- und Hofordnung) sehr genau geprüft werden!
Das kann ggf. mit Hilfe eines Anwalts oder mit Hife einer Beratung beim Mieterverein geprüft werden. Sollte dem dann tatsächlich so sein, so ist gegen die ungerechtfertigte Mietforderung schriftlich widerspruch einzulegen.
Hoffe damit geholfen zu haben,
Gruß,
J.-R.