Eine Mietwohnung, 2004 grundsaniert und modernisiert, verfügt über zwei Badezimmer, eins mit Waschtisch, WC, Wanne und eins mit Waschtisch, WC, Dusche. Die Warmwasserversorgung erfolgt jeweils über Durchlauferhitzer - von denen aber jeweils nur einer mit Strom versorgt wird. Die Entnahme von Warmwasser in beiden Bädern gleichzeitig ist nicht möglich.
Im Mietvertrag ist dieser Zustand nicht erwähnt. Nach Erkennen des Mangels wurde der Vermieter (eine grosse deutsche Immobiliengesellschaft) angeschrieben. In der Antwort führte der Vermieter aus, es liege kein Mangel vor „…(dies) entspricht vielmehr dem üblichen Standard.“ und weiter „…Sie (haben) lediglich Anspruch darauf, dass (die Bäder) dem üblichen Standard entsprechend genutzt werden können.“
Frage: was ist denn STANDARD?
Frage: muss dass wirklich so hingenommen werden?
Ich denke schon. Es kann bei zwei starken Verbrauchern wie Durchlauferhitzer technisch notwendig/sinnvoll sein, sie so zu schalten, dass sie nur alternativ betrieben werden können, damit das Stromnetz nicht überlastet wird.
Ist m.E. die bessere Lösung, als beide Bäder mit einem Durchlauferhitzer zu versorgen, was eigentlich eher gemacht wird: Dann beklagen sich die Mieter, dass es a) zu lange dauert, bis Warmwasser ankommt, und b) das die Wassertemperatur schwankt, wenn an der anderen Zapfstelle Wasser entnommen wird.
Solche Alternativschaltungen sind in anderen Bereichen sogar vorgeschrieben: Wenn eine Wandgastherme in einem Raum brennt, darf nicht gleichzeitg die Dunstabzugshaube betrieben werden.
Gruß n.
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Eine Mietwohnung, 2004 grundsaniert und modernisiert, verfügt
über zwei Badezimmer, eins mit Waschtisch, WC, Wanne und eins
mit Waschtisch, WC, Dusche. Die Warmwasserversorgung erfolgt
jeweils über Durchlauferhitzer - von denen aber jeweils nur
einer mit Strom versorgt wird. Die Entnahme von Warmwasser in
beiden Bädern gleichzeitig ist nicht möglich.
Im Mietvertrag ist dieser Zustand nicht erwähnt. Nach Erkennen
des Mangels wurde der Vermieter (eine grosse deutsche
Immobiliengesellschaft) angeschrieben. In der Antwort führte
der Vermieter aus, es liege kein Mangel vor „…(dies)
entspricht vielmehr dem üblichen Standard.“ und weiter „…Sie
(haben) lediglich Anspruch darauf, dass (die Bäder) dem
üblichen Standard entsprechend genutzt werden können.“
Frage: was ist denn STANDARD?
das würde ich den VM auch gerne mal fragen!
Frage: muss dass wirklich so hingenommen werden?
kann ich mir nicht vorstellen.
Mal ganz ehrlich, man stelle sich vor: ne große Wohnung, zwei Wohnzimmer, aber im Winter ist immer nur eins zu beheizen!
Nein, zu nem Badezimmer gehört immer auch warmes Wasser. Das ist der einzige Standard, den ich hier erkennen kann. Und wenn die elektrischen Leitungen zwei Durchlauferhitzer nicht verkraften, dann ist wohl dort bei der Modernisierung - am falschen Ende - gespart worden.
Grüße,
Dietmar
Ich denke, dass das NICHT hingenommen werden muß, wenn nicht vorher ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen wurde. Die Argumentation ist folgende: Wenn ich Objekte in doppelter Zahl anschaffe, dann ist der Grund dafür, das sie zeitsparend beide PARALLEL genutzt werden können und nicht hintereinander. Wenn ich zwei PKWs anschaffe, dann will ich eben gleichzeitig unabhängig von einer anderen Person mobil sein und nicht hintereinader, z.B. erst einen wegbringen müssen, dann die andere Fahrt machen. Es würde dann z.B. keinen Sinn machen, wenn gleichzeitig immer nur 1 Motor von beiden PKWs funktionieren würde. Dann wäre der Vorteil von zwei PKWs dahin, und der Zustand äquivalent zum dem von nur 1 PKW. Ebenso mit zwei Bädern: da will ich doch morgens mit zwei Leuten gleichzeitig duschen, um Zeit zu sparen. Das ist ja gerade der Vorteil gegenüber 1 Bad, denn da müsste ma ja hintereinander duschen. Und die Ausstattung der Wohnung mit zwei Duschmöglichkeiten ist ein Qualitätsmerkmal und hebt sie über den Standard anderer Wohnungen und rechtfertigt eben höhere Mietzahlungen als Wohnungen mit nur 1 Dusche. Und da in diesem Fall BEIDE Bäder mit Duschmöglichkeit ausgestattet sind, ist der Vorteil der doppelten Bäder keiner, wenn nur 1 Bad zur gleichen Zeit Heißwasser hat. Wenn ZWEI Duschen da sind, müssen auch BEIDE gleichzeitig gehen. Ich würde auf Nachbesserung drängen, zur Not Miete kürzen auf das Niveau einer vergleichbaren Wohnung mit 1x Dusche/WC plus 1x nur WC. Das ist ja quasi ein Zustand, als ob es nur 1 Bad mit Dusche plus 1 Bad mit WC (ohne Dusche) wäre.
Die Frage ist nicht, was Standard ist, sondern: Wer macht so einen Scheiß??? Da muß eben ein zweiter Stromkreis her, zur Not extra abgesichert. Wenn die Leitungen im Haus (vermutlich Altbau) die Stromlast nicht zulassen, dann kann man da eben keine Luxuswohnung reinrenovieren, ohne grundlegend die Stromversorgung zu verbessern.
Viel Glück.
Michael
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Die Antwort ist eigentlich ganz einfach und kann z.B. im Urteil des LG Frankfurt/Main vom 25.07.2003 - 2/11 S 331/02 nachgelesen werden
„Die Warmwasserversorgung von Wohnräumen, die zur Nutzung durch eine mehrköpfige Familie vermietet sind, muss so ausgelegt sein, dass alle Bewohner gleichzeitig die vorhandenen Bade- und Waschgelegenheiten bei einer angenehmen Wassertemperatur (ca. 41 °C) benutzen können. Eine deutliche Unterschreitung dieses Standards ist ein Mangel der Mietsache, der wegen seiner Lästigkeit für die Bewohner eine Mietminderung um 10 % rechtfertigt.“