Thx.
Danke nochmals.
Ich denke, ich werde das so an die Betroffene weitergeben.
CU
Christian
Thx.
Danke nochmals.
Ich denke, ich werde das so an die Betroffene weitergeben.
CU
Christian
Da hat der gute Guido wohl etwas überlesen…
Guten Tag!
…nämlich die Monate!
Nach einem Jahr ist der Vertrag ja eigentlich ausgelaufen,
aber der Arbeitgeber verliert kein Wort darüber, und der
Arbeitnehmer arbeitet weiter wie bisher.Mitte August legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber einen
neuen Ein-Jahres-Vertrag vor - wieder mit sechs Monaten
Probezeit, und fordert den Arbeitnehmer zum Unterschreiben
auf.
Wenn ich Dich richtig verstehe, wurde der zweite Vertrag nachgereicht?
Und dazu noch erst nach ca. 6 Wochen?
Unterschreiben und im Falle des Falles dann arbeitsgerichtlich feststellen lassen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt!
Achte aber darauf, dass der Vertag nicht rückdatiert ist, sondern ein aktuelles Datum enthält!
Es grüßt
Werner
Augen auf!
Guten Tag!
Wobei ich das Ganze hier immer noch nicht so sicher betrachte,
da immer noch nicht ganz klar ist, ob ein sachlicher Grund
vorliegen könnte!
Zwischen dem Ende des ersten und Anfang des zweiten Vertrags liegt mehr als ein Monat, in dem gearbeitet wurde!
Übersehen?
Es grüßt
Werner
Ich gehe ja konform, aber
Guten Tag!
Zumindest ist es unsinnig, da das Kündugungsschutzgesetz zur
Anwendung kommt.
–schnibbel
Interessant in diesem
Zusammenhang ist die Frage wieviele Mitarbeiter es in diesem
Betrieb gibt, ob hier das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung
kommt.
Wie vertragen sich denn die beiden Absätze? Entweder, es gilt, oder es gilt nicht!
Die Probezeit hängt im BGB fest!
Ich wollte Dich nicht kritisieren, sondern nur hinweisen.
Es grüßt
Werner
Hallo,
Du hast natürlich recht. Ich hätte zuerst die Gewissheit haben müssen ob die Kleinbetriebsklausel gültig ist oder nicht.
Grüße Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Asche auf mein Haupt!
Hi!
Vergiss meine Zweifel wegen eines sachlichen Grundes!
Ich habe übersehen, dass da ja bereits einige Wochen nach dem Auslaufen des alten Vertrags weiter gearbeitet wurde, bevor ein neuer vorgelegt wurde.
Unverzüglich heißt zwar nicht sofort in diesem Sinne, aber bei einigen Wochen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein unbefristeter Vertrag zu Stande gekommen…
Aber das wurde Dir ja schon von anderer Stelle (Werner, Michael, maxet) völlig richtig erklärt!
Entschuldige bitte noch mal meine Unaufmerksamkeit beim Lesen Deiner Frage!
LG
Guido
Shit!
Hi!
Übersehen?
In der Tat!
Danke für den Hinweis!
LG
Guido