Zwei befristete Veträge nacheinander

Hallo Experten,

angenommen, jemand fängt am ersten Juli in einem Gastronomiebetrieb an und bekommt einen auf ein Jahr befristeten Vertrag, von denen sechs Monate Probezeit ist.

Nach einem Jahr ist der Vertrag ja eigentlich ausgelaufen, aber der Arbeitgeber verliert kein Wort darüber, und der Arbeitnehmer arbeitet weiter wie bisher.

Mitte August legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber einen neuen Ein-Jahres-Vertrag vor - wieder mit sechs Monaten Probezeit, und fordert den Arbeitnehmer zum Unterschreiben auf.

Wandelt sich der befristete Vertrag nicht in einen unbefristeten, wenn der AG weiterhin die Arbeitsleistung des AN toleriert und auch - in diesem Fall Ende Juli - bezahlt?
Und wenn nicht: Ist es rechtens, eine zweite Probezeit anzusetzen?
Wie sollte sich der AN verhalten?

Danke für Eure Hilfe.
Christian

Hallo Christian,

siehe hierzu Paragraph 625 BGB:
*snip*
Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.
*snip*

Unverzüglich heisst sofort…

Also hast Du einen unbefisteten Vertrag…
Nix anderes Unterschreiben und gut ist…:smile:

mfg

Frank

FALSCH!
Hi!

Aber wen wundert’s?

LG
Guido

Hi!

Sollte die weitere Befristung durch einen Sachlichen Grund nach §14 TzBfG begründet sein, ist der weitere befristete Vertrag in dieser Form durchaus in Ordnung (und auch ein drittes, viertes, achtes Mal über längere zeiträume als die bekannten 2 Jahre)!

Der sachliche Grund muss übrigens im Vertrag nicht vermerkt sein!

Wenn allerdings kein sachlicher Grund vorliegt, gilt ein unbefristeter Vertrag als geschlossen! Jedoch weniger nach 625 BGB als viel mehr durch § 15 Abs. 5 TzBfG
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Das ganze Gesetz fidnest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/

Liebe Grüße
Guido

P.S. Unverzüglich heißt mit Nichten sofort! Sofort heißt sofort, unverzügleich heißt: Ohne schuldhaftes Verzögern!

Darf ich???
Hi Guido!

Aber wen wundert’s?

Was ist falsch in der Aussage von Frank Müller???
Was soll wen wundert???
Warum ist das falsch??
Im Voraus danke ich Dir für Deine Antwort!
Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Klar darfst Du!
Hi Helena

Aber wen wundert’s?

Was ist falsch in der Aussage von Frank Müller???

Siehe meine Antwort an den Fragenden

Was soll wen wundert???

War eher ein Insider - Frank weiß schon, was ich meine!

Warum ist das falsch??

Siehe meine Antwort an den Fragenden

Im Voraus danke ich Dir für Deine Antwort!

Bitte bitte

LG
Guido

Entschuldigung!
Hi Guido!

Ich hatte Deine Antwort völlig übersehen.
Sorry!!!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Guido,

danke schonmal so weit.

Es gab übrigens auch vorher keinen sachlichen Grund für die Befristung. Der AG wollte sich also nur das Recht einräumen, einen evtl. ‚störenden‘ AN nach einem Jahr loswerden zu können.

Im Klartext bedeutet deine Antwort also, der Betroffene (nein, nicht ich) kann dem AG den neuen Vertrag mit einem süffisanten Grinsen zurückgeben und ihm sagen: „Warum ein neuer Vertrag? Ich habe jetzt doch einen unbefristeten!“?

Und: selbst wenn der befristete Vertrag durch einen sachlichen Grund um ein Jahr verlängert worden wäre, wäre eine zweite sechsmonatige Probezeit doch nicht erlaubt, oder?

Danke nochmals
Christian

Taktik ?
Hallo,

Im Klartext bedeutet deine Antwort also, der Betroffene (nein,
nicht ich) kann dem AG den neuen Vertrag mit einem süffisanten
Grinsen zurückgeben und ihm sagen: „Warum ein neuer Vertrag?
Ich habe jetzt doch einen unbefristeten!“?

Ich kann mir eher vorstellen, den Vertrag zu unterschreiben und ggf. bei Rauswurf in ‚Probezeit‘ bzw. nach 12 Monaten vom Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass 1-2 § des Vertrages Mumpitz sind und daher nicht greifen. Bei Zurückgabe hat der schlaue AG ja die Chance, den AN zu kündigen, um ihn nach 14d/4 Wo den Vertrag erneut vorzulegen. Der An hätte dann verloren.

Ciao maxet.

Hallo maxet,

taktisch auf den ersten Blick natürlich klüger - aber wenn man davon ausgehen will, daß der AG den AN sowieso loswerden will, hätte er ihm auch am 1. August sagen können „Was machen Sie hier? Gehen Sie nach Hause, Ihr Vertrag ist ausgelaufen.“
Da dies ja wirklich nur ein Versuch des AG ist, sich eine (illegale?) Hintertür offen zu lassen, würde ich persönlich aber nicht unterschreiben.

CU
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Es gab übrigens auch vorher keinen sachlichen Grund für die
Befristung.

Der war auch nicht notwendig!

Der AG wollte sich also nur das Recht einräumen,
einen evtl. ‚störenden‘ AN nach einem Jahr loswerden zu
können.

Das kann ich bei unserem Kündigungsschutz sogar verstehen!

Im Klartext bedeutet deine Antwort also, der Betroffene (nein,
nicht ich) kann dem AG den neuen Vertrag mit einem süffisanten
Grinsen zurückgeben und ihm sagen: „Warum ein neuer Vertrag?
Ich habe jetzt doch einen unbefristeten!“?

Nö! Wenn der AG einen sachlichen Grund hat eben nicht!

Und: selbst wenn der befristete Vertrag durch einen sachlichen
Grund um ein Jahr verlängert worden wäre, wäre eine zweite
sechsmonatige Probezeit doch nicht erlaubt, oder?

Im Zweifel: Doch! Es kommt auf die Umstände an!
In der Regel aber eher nicht…

LG
Guido

Vielleicht noch ein Hinweis
Hi!

Im Klartext bedeutet deine Antwort also, der Betroffene (nein,
nicht ich) kann dem AG den neuen Vertrag mit einem süffisanten
Grinsen zurückgeben und ihm sagen: „Warum ein neuer Vertrag?
Ich habe jetzt doch einen unbefristeten!“?

Das würde ich aber in jedem Fall unterlassen!

Ich würde den Vertrag so unterschreiben und dann gegen das unrechtmäßige Ende (so es denn unrechtmäßig ist) Klage beim AG einreichen! Man muss in der heutigen Zeit ja nicht unbedingt den Arbeitgeber mit der Nase auf seine Fehler (so es denn Fehler sind) stoßen und dich das zunächst mal sichere Jahr zur Hölle machen!

LG
Guido

Hallo maxet,

taktisch auf den ersten Blick natürlich klüger - aber wenn man
davon ausgehen will, daß der AG den AN sowieso loswerden will,
hätte er ihm auch am 1. August sagen können „Was machen Sie
hier? Gehen Sie nach Hause, Ihr Vertrag ist ausgelaufen.“

Es geht mir um die fraglichen6 Monate 2. Probezeit und die Beendigung nach dem Ablauf des 1. Jahres.

Da dies ja wirklich nur ein Versuch des AG ist, sich eine
(illegale?) Hintertür offen zu lassen, würde ich persönlich
aber nicht unterschreiben.

Der Vertrag enthält sicher eine salvatorische Klausel (wenn ein Teil davon ungültig ist, gilt der Rest trotzdem).
Mit der Unterschrift wiegst Du den AG in Sicherheit und belastest das Betriebsklima nicht. Wenn es dann eh aus ist, kannst Du j mit dem Knüppel (keine fristgerechte Kündigung, Weiterbeschäftigung) kommen.

Ich interpretier auch GuidosAntworten so, dass er meinen Vorschlag fahren würde.

Ciao maxet.

Du kannst es nicht lassem…
OT

Warum sollte ich auch? off topic
Hi!

Sag mir einen Grund, warum ich Deine falschen Antworten nicht korrigieren soll!

Ich habe Dich mehrfach gebeten, unsinnige Postings sein zu lassen!
Ich habe Dir mehrfach angekündigt, falsche Dinge von Dir immer zu verbessern, sofern es mein Fachgebiet betrifft!

Wenn Du ein Problem damit hast (und das hast Du offensichtlich), dann unterlasse es doch einfach, falsche Antworten hier rein zu setzen!

Liebe Grüße
Guido

Ahhh Unser Super-Personaler hat wieder gesprochen.
So dann mal ganz offen und hier!!

Ich habe genauso viel oder wenig Ahnung davon wie DU!!

WENN DU soo ein Toller Personaler wärst…dann frage ich mich echt,warum DU beruflich ganz was anderes machts…LOOL…

Du bist auch seit Jahren nicht mehr in dem Job Tätig gewesen.,…
also Maße dir nicht hier an,„Gott“ zu spielen…

so das musset mal raus…hehe…

mfg

Frank

Hi!

Ich habe genauso viel oder wenig Ahnung davon wie DU!!

Das halte ich, gelinde gesagt, für anmaßend! Warum sonst schreibst Du hier häufig unqualifizierten Müll und ich nicht?

WENN DU soo ein Toller Personaler wärst…dann frage
ich mich echt,warum DU beruflich ganz was anderes
machts…LOOL…

Ein Teil - nur ein Teil meiner Beschäftigung! Aber ich verlange von Dir gar nicht, dass Du eine ViKa komplett lesen kannst…

Du bist auch seit Jahren nicht mehr in dem Job Tätig
gewesen.,…

Wenn Du (aktuell) 2 Tage als Jahre bezeichnest…BITTE!

also Maße dir nicht hier an,„Gott“ zu spielen…

Tue ich nicht! Ich maße mir nur an, unqualifizierte falsche Postings zu korrigieren! Du hast offensichtlich ein großes Problem damit, auf Deine Fehler hingewiesen zu werden!

SEelbst, wenn hier jemand völlig ohne Qualifikation vernünftige, richtige Sachen postet oder unvernünftige korrigiert - wo wäre das Problem, wenn er das Wissen hat, das Dir fehlt?

so das musset mal raus…hehe…

Bitte! Niemand hindert Dich! Ich frage mich nur, was Dein dauerndes „gegrinze“ und „hehe“ soll?!

Gruß
Guido, der Deinen Auftritt hier arg kindisch findet

Hallo Experten,

Hallo,

angenommen, jemand fängt am ersten Juli in einem
Gastronomiebetrieb an und bekommt einen auf ein Jahr
befristeten Vertrag, von denen sechs Monate Probezeit ist.

Nach einem Jahr ist der Vertrag ja eigentlich ausgelaufen,
aber der Arbeitgeber verliert kein Wort darüber, und der
Arbeitnehmer arbeitet weiter wie bisher.

§ 15 Abs. 5 TzBG
Wird ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des AG fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der AG nicht unverzüglich widerspricht oder dem AN die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Mitte August legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber einen
neuen Ein-Jahres-Vertrag vor - wieder mit sechs Monaten
Probezeit, und fordert den Arbeitnehmer zum Unterschreiben
auf.

Wandelt sich der befristete Vertrag nicht in einen
unbefristeten, wenn der AG weiterhin die Arbeitsleistung des
AN toleriert und auch - in diesem Fall Ende Juli - bezahlt?

Genau so ist es!

Und wenn nicht: Ist es rechtens, eine zweite Probezeit
anzusetzen?

Zumindest ist es unsinnig, da das Kündugungsschutzgesetz zur Anwendung kommt.

Wie sollte sich der AN verhalten?

Kann er später nachweisen, dass er mit Wissen des AG weitergearbeitet hat, kann er den Vertrag unterschreiben, er ist trotzdem unbefristet eingestellt. kann er dies nicht nachweisen, und ist der zweite Vertrag zurückdatiert sollte er sich die Unterschrift überlegen. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Frage wieviele Mitarbeiter es in diesem Betrieb gibt, ob hier das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt.

Grüße Michael

Danke für Eure Hilfe.
Christian

Merkwürdig
Tach auch!

Ich dachte immer, hier geht es um richtig oder falsch und nicht um

Mein Haus, Mein Auto, Mein Pferd

Wen interessiert die Qualifikation, wenn eine Antwort richtig oder eben nicht richtig ist?

Männer *kopfschüttel*

Gruß
Birgit

Klein wenig off topic
Huhu!

Der Vertrag enthält sicher eine salvatorische Klausel (wenn
ein Teil davon ungültig ist, gilt der Rest trotzdem).

Das ist bei Arbeitsverträgen gar nicht notwendig! Wenn einzelne Klauseln nichtig sind, tritt nur eine Teilnichtigkeit ein!
Bei Teilnichtigkeit findet dann § 139 BGB (Teilnichtigkeit führt zu Gesamtnichtigkeit) keine Anwendung.

Mit der Unterschrift wiegst Du den AG in Sicherheit und
belastest das Betriebsklima nicht. Wenn es dann eh aus ist,
kannst Du j mit dem Knüppel (keine fristgerechte Kündigung,
Weiterbeschäftigung) kommen.

Eben! Warum sollte man den AG auf Dinge aufmerksam machen, die er (noch) nicht weiß? Schlafende Tiger soll man nicht wecken…

Wobei ich das Ganze hier immer noch nicht so sicher betrachte, da immer noch nicht ganz klar ist, ob ein sachlicher Grund vorliegen könnte!

LG
Guido