Hallo Experten,
angenommen, jemand fängt am ersten Juli in einem Gastronomiebetrieb an und bekommt einen auf ein Jahr befristeten Vertrag, von denen sechs Monate Probezeit ist.
Nach einem Jahr ist der Vertrag ja eigentlich ausgelaufen, aber der Arbeitgeber verliert kein Wort darüber, und der Arbeitnehmer arbeitet weiter wie bisher.
Mitte August legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber einen neuen Ein-Jahres-Vertrag vor - wieder mit sechs Monaten Probezeit, und fordert den Arbeitnehmer zum Unterschreiben auf.
Wandelt sich der befristete Vertrag nicht in einen unbefristeten, wenn der AG weiterhin die Arbeitsleistung des AN toleriert und auch - in diesem Fall Ende Juli - bezahlt?
Und wenn nicht: Ist es rechtens, eine zweite Probezeit anzusetzen?
Wie sollte sich der AN verhalten?
Danke für Eure Hilfe.
Christian
