Hallo liebe Foristinnen und Foristen,
folgendes hat sich in diesem Jahr abgespielt:
Herr K macht eine Berufsausbildung, die Einkünfte versteuert er nach LStK, soweit so einfach.
Seit Januar hat Herr K eine weitere Beschäftigung um seine kargen Einkünfte etwas aufzubessern. Die Stelle umfasst 80 Monatsstunden und ist kein 450€-Job.
Also geht Herr K im Januar zum Finanzamt und beantragt dort für diesen Job eine Lohnsteuerkarte. Vom Finanzamt erhält er eine sogenannte Ersatzbescheinigung, gibt die bei seinem neuen Arbeitgeber ab und alles ist vermeintlich in Butter.
Im Oktober wechselt Herr K seinen Ausbildungsbetrieb. Der Betrieb meldet sich bei ihm, weil er es nicht schafft Herrn K elektronisch zur Lohnsteuer anzumelden. Es kommt zur Fehlermeldung, Herr K habe bereits eine Beschäftigung nach Klasse 1. Es tellt sich heraus, dass Herr K im gesamten bisherigen Jahr bei beiden Arbeitgebern parallel nach LStK 1 abgerechnet wurde, offenbar ein Fehler, weil einer nach Klasse 6 hätte abrechnen müssen. Herr K hatte noch nie einen Nebenjob, ihm ist das nicht aufgefallen.
Nun macht sich Herr K große Sorgen wegen möglicher Nachforderungen des Finanzamtes und weiß nicht, was er als erstes tun/lassen soll…
Wir sind sehr über Eure Antworten zu diesem Fall interessiert und danken Euch im Voraus herzlich für Eure Beteiligung.