Hi.
Blaulicht-Fahrzeuge im Einsatz haben bekanntermaßen Vorfahrt.
Gibt es eine Regelung, wenn zwei Blaulichtfahrzeuge im Einsatz (in verschiedenen Einsätzen!!) sich begegnen? Wer hat dann ‚Vorfahrt‘?
LG
Andastra
Hi.
Blaulicht-Fahrzeuge im Einsatz haben bekanntermaßen Vorfahrt.
Gibt es eine Regelung, wenn zwei Blaulichtfahrzeuge im Einsatz (in verschiedenen Einsätzen!!) sich begegnen? Wer hat dann ‚Vorfahrt‘?
LG
Andastra
Wer hat dann ‚Vorfahrt‘?
OK ich habs so gelernt:
Ergibt auch gewissen Sinn (Lebensrettung).
Gruß
dataf0x
Hallo,
mein Sohn ist ehrenamtlicher Fahrer für Rettungsfahrzeuge. Von ihm erhielt ich folgende Auskunft:
Feuerwehr - weil sie rettet Menschen aus Gefahrenlagen. Hat auch praktische Gründe, weil das Feuerwehrauto das schwerste Fahrzeug ist, längeren Bremsweg und längere „Startzeiten“ hat.
Rettungswagen - diese versorgen dann die gerettenen Menschen. Der praktische Grund ist, dass auch ein Rettungswagen durch die ganzen Gerätschaften ein ziemlich schweres Gefährt ist.
Polizei - die Verfolgung von Straftaten hat die letzte Priorität. Ein Polizeiauto ist auch am leichtesten und wendigsten.
Weitere Info meines Sohnes: Auch ein Fahrzeug mit Sonderzeichen muss sich erst mal an die Verkehrsregeln halten. Eine rote Ampel z. B. darf es nur überfahren, wenn sicher ist, dass die anderen Verkehrsteilnehmer es ausreichend bemerkt haben und den „plötzlichen“ Vorrang ohne Eigengefährtung Einräumen können.
Ich hatte den Eindruck, dass er auswendig einen Text runterrasselte. Konnte ihn wegen der Schnelligkeit nur Sinngemäss wiedergeben.
Schöne Feiertage ohne notwendigen Blaulichteinsatz
Ingrid
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Quatsch. Gibt keine Regelung
Hallo,
mein Sohn ist ehrenamtlicher Fahrer für Rettungsfahrzeuge.
Ich hoffe er zieht das nicht streng durch…
Tatsächlich gibt es keine Vorschrift, aber auch keine verbindliche Regelung für solche Fälle.
Im Prinzip gilt: wer zuerst kommt malt zuerst, jedoch ist gegenseitige Rücksicht dabei oberstes Gebot.
Die Argumentation ist Quatsch, denn:
- Feuerwehr - weil sie rettet Menschen aus Gefahrenlagen.
Auch wenns vielen nicht auffällt, auch die Polizei rettet Personen aus Gefahrenlagen.
Besp.: Gefahrenlage Ertrinkender…
Das Polizeifahrzeug wird idR schneller sein…
Bsp.: Person wird von Gruppe zusammengeschlagen…
etc.
Hat
auch praktische Gründe, weil das Feuerwehrauto das schwerste
Fahrzeug ist, längeren Bremsweg und längere „Startzeiten“ hat.
Kommt auf Fahrzeug an…
Ein Wasserwerfer oder Sonderwagen/Räumpanzer wiegt mehr als ein Leiterwagen oder Löschhilfsfahrzeug.
- Rettungswagen - diese versorgen dann die gerettenen
Menschen.
ja…
Der praktische Grund ist, dass auch ein
Rettungswagen durch die ganzen Gerätschaften ein ziemlich
schweres Gefährt ist.
Selbst ein vollbesetzter Mannschaftswagen dürfte etwa genauso schwer sein.
- Polizei - die Verfolgung von Straftaten hat die letzte
Priorität.
Das stimmt so natürlich, aber wenn die Situation passt, machen die Sekunden für das kurze Anhalten des Rettungswagens den Kohl auch nicht fett, bevor er sich mit der Polizei um die Vorfahrt streitet…
Ein Polizeiauto ist auch am leichtesten und
wendigsten.
Wie gesagt, kommt aufs auto an…
Weitere Info meines Sohnes: Auch ein Fahrzeug mit
Sonderzeichen muss sich erst mal an die Verkehrsregeln halten.
Muss es nicht, aber
§ 35 StVO
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Die Sicherheit und Ordnung sind u.a. die bestehenden Rechtsvorschriften.
ElC.
Es gibt keine allgemeinen Vorfahrtsregeln diesbezüglích, sondern es ist in den wohl sehr sehr seltenen Fällen je nach Situation z.B. mittels Handzeichen zu klären wer fährt.
Sollten die Retter doch auf der Strasse Ihre Vorfahrtsberechtigung ausdiskutiern, läuft sowieso was anders falsch.
Gruß
akkon
Hallo,
eine Rechtsvorschrift gibt es klar nicht. Hantieren tun die Fahrer so. Ein direktes Verständigen untereinander ist wegen der unterschiedlichen Funkfrequenzen nicht nötig.
Klar gibt es auch Räumpanzer, Mannschaftsbusse usw. Bin jetzt über 50 und habe solche bisher noch nicht allzuoft mit Blaulicht fahren sehen.
Zu einer Schlägerei ruft man ja wohl eher selten ein Löschfahrzeug oder die „normale“ Feuerwehr (es gibt ja Städte/Bundesländer da wird das Sanitätsfahrzeug von der Feuerwehr gefahren).
Das Sanitätsauto das zu einer Schlägerei unterwegs ist (Fahrer erhält Info warum er ausrückt) wird sicherlich die Polizei, die in die gleiche Richtung will (sogar mit eigenem Rechtsranfahren) vorausfahren lassen. Deren Auto kann auch viel schneller fahren, als ein Sani und kein Sani hat Interesse daran die Streithähne auseinander zu bringen.
Wenn Mannschaftsbusse der Polizei (auch die Sanis und Feuerwehr haben sowas) unterwegs sind, was ja dann auf ein Großereignis schließen lässt, gibt im Normalfall die Leitstelle eine entsprechende Anweisung raus. Dies ist z. B. bei einer Geiselnahme/Banküberfall/Amoklauf usw. nötig. Dort wird meist die Polizei (in engen Gassen) vor den Sanis „aufgereiht“, da die Sanis nur in Bereitschaft gehalten werden, wenn es doch zu Personenschäden kommen sollte. Die Sanis sind in einem solchen Fall ja auch nur unzureichend gegen Verletzungen geschützt - ein Polizist hat hierfür seine Schutzweste usw. Sanis rücken dann nur unter Polizeischutz vor. Hier wird wohl, wenn kein Feuer lodert, die Polizei die Priorität haben.
Polizei rettet auch mal, aber meinem Sohn ist selber folgendes schon passiert:
Auto brennt lichterloh, Fahrer ist drinnen. Als er ankommt ist die Polizei schon da und wartet auf die Feuerwehr. Sohnemann und Kollege schnappen sich ihren Feuerlöscher und mein Sohn holt unter dem „Feuerschutz“ seines Partners den Fahrer raus. Leider verstirbt der dann doch noch im Krankenhaus.
Um einen Kommentar zu ersparen: über den „Mut“ meines Ablegers bin ich auch nicht glücklich.
Dann gibt es genauso auch Polizisten, die die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, die sie mal lernen mussten, auch sehr erfolgreich anwenden können.
Streiten werden sie sich sicher nicht. Es handelt sich bei allen der drei verschiedenen Helfer im Normalfall um erwachsene und vernünftige Menschen. Sture Hitzköpfe sind bei allen diesen Helfern fehl am Platz. Sie haben sich aus praktischen Erwägungen heraus interne Regeln gegeben um keine Zeit mit irgendwelchen Kompetenzgerangel zu vergeuten.
Im Normalfall mit Normalfahrzeugen der verschiedenen Helfer, wird so vorgegangen wie ich geschrieben habe. Schon um am oft engen Zielort die richtige Reihenfolge zu haben.
Es kommt auch vor, dass vor einem ganzen Löschzug die Polizei herfährt, nach dem Motto „wir machen den Weg frei“. Sonderfälle wo notwendiger Weise anders als im Regelfall gehandelt wird, gibt es noch viele mehr. Beschrieben wurde von mir der Regelfall. Theoretisch können auch Maßnahmen hier einbezogen werden, die notwendig sind, wenn eine Mondrakete abstürzt.
Das was Du in Deinem Paragrafen zitiert hast, habe ich mit meinen eigenen Laienworten ja geschrieben.
Auch hier noch ein Fall aus der Praxis: Ein Notarzt (selbst unterwegs in einem BMW-Notarztwagen) fährt bei einer Sonderfahrt (Blaulicht und Sirene) eine Fußgängerin an, die bei grün über die Ampel ging. Er landete vor Gericht und bekam eine empfindliche Strafe aufgebrummt.
Übrigens ist klar, dass wer zuerst kommt, auch zuerst malt. Wer kommt aber zuerst an, wenn sie zur gleichen Zeit an der Kreuzung ankommen?
Gruß
Ingrid
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Hallo,
eine Rechtsvorschrift gibt es klar nicht.
soweit wären wir dann also schon mal. Angesichts des Umstandes, daß Polizei Ländersache ist, Brandbekämpfung eine Sache der Städte und Gemeinden und die Rettungsdienste von der Stadt und diversen Organisationen sind, läßt das die Schlußfolgerung zu, daß es bestenfalls örtliche Absprachen geben kann.
So eine gibts hier nicht und ich habe ernsthafte Zweifel daran, daß es sich bei dem, was Dir Dein Sohn erzählt hat, um Tatsachen handelt. Ich gehe vielmehr davon aus, daß das eine Geschichte ist, die sich schon Generationen von Rettungssanitätern untereinander erzählen und die inzwischen zu einer scheinbaren Wahrheit mutiert ist.
Gruß,
Christian
Übrigens ist klar, dass wer zuerst kommt, auch zuerst malt.
Ich hoffe nicht. Die sollen ihre Arbeit tun und nicht die Straße bepinseln.
Blaulicht-Fahrzeuge im Einsatz haben bekanntermaßen Vorfahrt.
Gibt es eine Regelung, wenn zwei Blaulichtfahrzeuge im Einsatz
(in verschiedenen Einsätzen!!) sich begegnen?
Hi Andastra,
so eine Situation konnte ich mal beobachten. Eine Kreuzung, aus zwei Richtungen kommen zwei Fahrzeuge mit Blauhorn und Martinslicht (Das muss umgekehrt heißen: Martinslicht und Blauhorn!). Das erste Fahrzeug fährt in die Kreuzung, bleibt dort stehen, wartet bis das zweite vorbei ist und rast erst dann weiter. Hätte das erste Fahrzeug sich anders verhalten, wäre die Kreuzung schon wieder zu bis das zweite käme.
Viele Grüße
Stefan
Hallo!
Auch hier noch ein Fall aus der Praxis: Ein Notarzt (selbst
unterwegs in einem BMW-Notarztwagen) fährt bei einer
Sonderfahrt (Blaulicht und Sirene) eine Fußgängerin an, die
bei grün über die Ampel ging. Er landete vor Gericht und bekam
eine empfindliche Strafe aufgebrummt.
Nun ja, da gibt es sicherlich einige Fälle, ich habe da mal etwas interessantes gehört über die Buerteilung eines Falles von fahrlässiger Tötung. Eine Rettungswagenbesatzung sollte einen Patienten überführen, fuhren knapp zehn Minuten von der Ausgangsklinik entfernt mit Blaulicht und Martinshorn dennoch viel zu schnell in eine Kreuzung ein, verusachten einen Unfall, bei dem der Patient verstarb. Das Gericht war da sehr genau und hat klargestellt, dass
a) Die Geschwindigkeit zu hoch war
b) Beim Einfahren in die Kreuzung nicht die notwendige Sorgfalt angewendet wurde
c) Es wohl überhaupt keine Veranlassung für die Fahrt unter Blaulicht und Martinshorn gegeben hat, denn wenn tatsächlich eine Komplikation beim Patienten aufgetreten wäre, wie durch den Fahrer behauptet, wäre jeder vernünftige Mensch in dieser Situation in die Ausgangsklinik zurückgefahren, statt mit Wegerechten die knapp vierzig Minuten entfernte Zielklinik zu erreichen.
Wegen der Uneinsichtigkeit des Fahrers war die Strafe sehr empfindlich.
Frank.
Hallo,
eine Rechtsvorschrift gibt es klar nicht.
ja.
Hantieren tun die
Fahrer so.
nein. Bzw. evtl. wohnst Du in einem eng begrenzten Kreis indem eine starre Regelung getroffen wurde, kann ich mir aber nicht vorstellen. Jedenfalls sollte sich niemand drauf verlassen…
Ein direktes Verständigen untereinander ist wegen
der unterschiedlichen Funkfrequenzen nicht nötig.
das stimmt, aber an einer Kreuzung sieht man sich … hoffentlich…
Klar gibt es auch Räumpanzer, Mannschaftsbusse usw. Bin jetzt
über 50 und habe solche bisher noch nicht allzuoft mit
Blaulicht fahren sehen.
Vielleicht wohnst Du in der falschen Stadt oder hast den falschen Job um soetwas zu sehen. Aber gerade die Mannschaftswagen sind in Berlin oft mit „Eile“ unterwegs. Bei Großlagen wie am 1. Mai o.ä. treffen sich regelmäßig Mannschaftswagen, Wasserwerfer, Räumpanzer, Feuerwehr, Sanitäer an den gleichen Kreuzungen. Wenn die dann anfangen zu überlegen wer warum wann wohin zuerst fahren darf weil rettung vorher, dann feuerwehr, dann erst polizei gäbes es ein chaos im chaos…
Zu einer Schlägerei ruft man ja wohl eher selten ein
Löschfahrzeug oder die „normale“ Feuerwehr (es gibt ja
Städte/Bundesländer da wird das Sanitätsfahrzeug von der
Feuerwehr gefahren).
Das kommt darauf an. Teilweise werden dabei Leute verletzt, die rufen die Feuerwehr, die alarmiert die Polizei… oder umgekehrt…
Polizei rettet auch mal, aber meinem Sohn ist selber folgendes
schon passiert:
Auto brennt lichterloh, Fahrer ist drinnen. Als er ankommt ist
die Polizei schon da und wartet auf die Feuerwehr.
Das ist schlecht…
Sohnemann
und Kollege schnappen sich ihren Feuerlöscher und mein Sohn
holt unter dem „Feuerschutz“ seines Partners den Fahrer raus.
schön…
Leider verstirbt der dann doch noch im Krankenhaus.
schade.
Im Normalfall mit Normalfahrzeugen der verschiedenen Helfer,
wird so vorgegangen wie ich geschrieben habe. Schon um am oft
engen Zielort die richtige Reihenfolge zu haben.
Also jetz mal ehrlich. Wieviele Einsätze hast Du selbst mitgemacht und was war Dein sohn nochmal? Ehrenamtlicher Helfer? Nicht dass ihn das nicht ehrt, aber sorry das macht weder Dich noch ihn zum experten.
Auch hier noch ein Fall aus der Praxis: Ein Notarzt (selbst
unterwegs in einem BMW-Notarztwagen) fährt bei einer
Sonderfahrt (Blaulicht und Sirene) eine Fußgängerin an, die
bei grün über die Ampel ging. Er landete vor Gericht und bekam
eine empfindliche Strafe aufgebrummt.
Ja leider ist das so…
Hallo!
OK ich habs so gelernt:
- Rettung - 2. Feuerwehr - 3. Polizei.
Richtig, steht so ausdrücklich in der österreichischen StVO. Könnte aber sein, dass es in D eine andere Regelung gibt.
Gruß
Tom
Hallo,
eine Rechtsvorschrift gibt es klar nicht.
soweit wären wir dann also schon mal. Angesichts des
Umstandes, daß Polizei Ländersache ist, Brandbekämpfung eine
Sache der Städte und Gemeinden und die Rettungsdienste von der
Stadt und diversen Organisationen sind, läßt das die
Schlußfolgerung zu, daß es bestenfalls örtliche Absprachen
geben kann.
??? komische Logik, wie Du zu Deinen potentiellen örtlichen Absprachen kommst. Es ist relativ egal vom Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr getragen werden. Die Fahrer bewegen sich im öffentlichen Verkehrsraum und unterliegen damit allesamt den Straßenverkehrsgesetzten. Die StVO ist ein Bundesgesetz und dort wäre eine potentielle Regelung auch zu suchen, oder? Mir wäre neu, dass man mit örtliche Absprachen Gesetze umgehen kann.
Frohes Fest weiterhin
akkon
Hallo!
allesamt den Straßenverkehrsgesetzten. Die StVO ist ein
Bundesgesetz und dort wäre eine potentielle Regelung auch zu
suchen, oder?
Deine Anmerkung beachtet allerdings die Tatsache nicht, dass die Vorschriften der StVO für sämtliche genannten Fahrzeuge überhaupt nicht gelten.
Im übrigen finde ich die Diskussion recht überflüssig, weil es, sollte einmal der Fall passieren, sicherlich zu einer kurzfristigen Verständigung kommen wird. Denn begegnen sich zwei Fahrzeuge an einer Kreuzung, fahren sie sowieso langsam, weil sie nicht in den Kreuzungsbereich hineinrasen dürfen. Dann ist genug Zeit, den anderen zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Frank.
Im Bewusstsein, auf eine 12 Jahre alte Frage zu antworten, sage ich:
Als ehemaliger Rettungsdienstler haben wir an Kreuzungen stets den „schwereren“ Fahrzeugen Vorfahr gegeben.
Der Rettungswagen mit seinen 3 Tonnen hat dem Hilfeleistungs-Löschfahrzeug mit 16 (?) Tonnen Vorfahrt gegeben,
das 1,7t Notarzteinsatzfahrzeug dem Rettungswagen.
Und die Polizei war bei gemeinsamen Einsätzen stets froh, nicht als Erste am Unfallort zu sein.
Hingegen haben wir Rettungsdienstler bei Schlägereien gerne die Polizei vorgelassen.