Zwei Bungalows mit Anbau verbinden?

Darf ich zwischen zwei nebeneinander stehende Bungalows einen Verbindungsanbau bauen. Die Bungalows stehen ca. 4m auseinander auf zwei verschiedenen Flurstücken (aber ein Eigentümer). Der eine Bungalow ist ca. 9m x 9m der andere 5m x 9m und der Anbau sollte so ungefähr 2,5m x 4m werden.

Hallo der-eyer,
entscheidend ist,ob und welche Baufenster vorhanden sind.
Diese sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich.
Aber Sicherheit bringt nur ein Gespräch mit dem Baurechtsamt.

Ich grüße Sie!

Alle Bauabteilungen der Behörden haben öffentliche und kostenlose Sprechstunden. Klären Sie das bitte dort.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur

Das kann schon genehmigungsfähig sein. Hier würde ich beim zuständigen Bauamt nachfragen. Wurde aber schon so umgesetzt.
gruß

Hallo,

diese Frage solltest Du direkt mit dem Bauamt klären, da sie viel zu umfangreich ist und auch mit erheblichen baurechtlichen Risiken verbunden ist.

Liegen die Grundstücke in einem B-Plan Gebiet? Wie hoch ist die GRZ, wie viel ist von der GFZ schon verbraucht? Sind die Grundstücke vorher zu vereinigen oder arbeitet man mit einer Baulast auf Gegenseitigkeit, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?

In manchen Gegenden gibt es auch zusätzlich Mindestabstände zwischen den Häusern, wenn sie auf einem Grundstück liegen.

Was passiert bei der Rechtsnachfolge, wenn die Bungalows einzeln verkauft werden sollen? Bei Vereinigung des Grundstücks werden die Häuser wie zwei Wohnungen nach WEG behandelt, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung usw. sind erforderlich.

Diese Fragen sind zu heikel, um sie in diesem Forum abschließend behandeln zu können. Hierfür sind das Bauamt und ein versierter Architekt die richtigen Ansprechpartner.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Danke für die antworten.
Ich habe diese zwei Bungalows angeboten bekommen und mit gefällt auch alles soweit ( Preis, Lage usw.) aber für einen Kauf müsste diese geklärt sein. Kann man vorab eine Bauabfrage oder ähnliches machen, auch wenn ich noch nicht der Besitzer des Grundstücks bin?
MfG.

Danke für die antworten.
Ich habe diese zwei Bungalows angeboten bekommen und mit gefällt auch alles soweit ( Preis, Lage usw.) aber für einen Kauf müsste diese geklärt sein. Kann man vorab eine Bauabfrage oder ähnliches machen, auch wenn ich noch nicht der Besitzer des Grundstücks bin?
MfG.
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Eine Bauvoranfrage ist i.d.R. auch möglich wenn man noch nicht Besitzer ist. Umfang (nötige Zeichnugen, Lageplan usw…) bitte mit Bauamt absprechen.

Hallo,

Du darfst eine Bauvoranfrage stellen, wenn Du sie vom Grundstückseigentümer unterschreiben lässt.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten