huhu!
Man erhält einen Bußgeldbescheid.
"Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit
(§56 OWiG)
[…]
Sie haben am […] die Grünanlage […] vorsätzlich mit einem Kraftfahrzeug […] befahren.
Ordnungswidrig handelt, wer ohne Genehmigung entgegen § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Grünanlagengesetz (GrünanlG) öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, befährt.
Ich verwarne Sie mir einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 € gemäß § 56 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG."
Einen Monat später erhält man folgenden Bescheid:
"nach meinen Feststellungen haben Sie sich ordnungswidrig verhalten. Gemäß § 17 (ggf. i.V.m. §§ 19.20) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - setze ich gegen Sie die nachstehende Geldbuße fest. Ferner haben sie nach […] die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Geldbuße 75 €
Gebühren und Kosten des Verfahrens 20 €
Auslagen […] 3,50 €"
Was is nu?
30 € überweisen oder 98,50?
Wieso haben die nen zweiten Bescheid verschickt?
Weil man nach 1 Monat noch nicht bezahlt hatte?
Oder weil sie es sich generell anders überlegt haben?
Gruß
Paul